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THEMA:   Internetcafés sind Spielhöllen!

 5 Antwort(en).

Johannes Michalowsky begann die Diskussion am 03.02.03 (16:39) mit folgendem Beitrag:

"Nach Ansicht des OVG Berlin benötigen Internet-Cafés gemäß § 33i Gewerbeordnung eine Spielhallenerlaubnis." (Zitat aus Internet World 3/2003, S.42)

Nun wissen wir, was wir alle betreiben: Automatenspiele!

Genaueres unter der unten angegebenen URL.

Internet-Tipp: https://www.berlin.de/SenJust/gerichte/OVG/1s67_02.html


jolli antwortete am 03.02.03 (18:11):

In dem zitierten Fall geht es doch wohl um ein ... Computerspielestudio. Wenn der Gewerbetreibende schon mit seinem Namen darauf hinweist, dass in seinem Laden gespielt werden soll, darf er sich über so ein - zugegebenermaßen recht merkwürdiges ;-) - Urteil nicht wundern.
Zitat:
*....die Fortsetzung des von ihnen als „Internet- und Computerspielestudio“ angemeldeten Gewerbes....*

Tz, tz, tz... aber uns alle nun als potenzielle Automatenspieler zu betrachten, geht wohl in eine ähnlich merkwürdige Richtung :-)


schorsch antwortete am 04.02.03 (09:29):

Naja - meine Frau fragt mich auch hin und wieder: "Na, spielst Du wieder.....?", wenn sie mich am PC sitzen sieht.


wuli antwortete am 04.02.03 (12:34):

@schorsch
bei mir zu Hause ists das gleiche. Der Witz ist nur der, sooo unschuldig (--> spielen ;-) ist es nicht immer, oder?!


Rainer (Klr) antwortete am 04.02.03 (13:07):

Lieber Jo,
Du musst das schon genau lesen (aus dem Link):
"des von ihnen als „Internet- und Computerspielestudio“ angemeldeten Gewerbes"...

Und damit ist es nach § 15 Abs. 2 Satz 1 GewO rechtens.

"dass die von den Antragstellern bereitgestellten Computer tatsächlich überwiegend für Spiele und nicht für Internetanwendungen genutzt werden."

Dabei geht es nicht um solche Spiele, die von der Software mitgeliefert werden (Freecell bis Solitär).

Die Überschrift des Artikelgebers ist falsch, weil es sich nicht nur auf Internetcaffees bezieht.

Mit freundlichen Grüßen


Michalowsky antwortete am 04.02.03 (19:05):

Ich habe den Link angegeben, um nicht zu viel zu zitieren. Ich kann sehr gut lesen - vor ca. 65 Jahren gelernt -, meinte das aber auch mehr ironisch hinsichtlich einer von mir als spektakulär empfunden Justizleistung.