karaoke
begann die Diskussion am 10.09.04 (15:37) :
Das habe ich heute im Krankenhaus erlebt.
Vom Onkologen war ein CT angeordnet. An der Anmeldung fragte man mich, ob ich von der Medikamentenzuzahlung befreit sei. Das habe ich natürlich verneint. Dann kam der Hammer. Ich muss mindestens 10 Ä für das Kontrastmittel, das für das CT benötigt wird, bezahlen. DAs ist eine neue Anordnung des Gesundheitsministeriums und gilt seit dem 1. September. Ich finde es unverschämt. Schliesslich ist das CT mit Kontrastmittel eine notwendige diagnostische Massnahme, ohne die der Befund nicht sicher genug zu verwerten ist.
Muss man vielleicht demnächst bei einer grossen OP die Narkose selbst bezahlen???
Was denkt ihr dazu?
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hugo1
antwortete am 10.09.04 (17:37):
neeee karaoke die Narkose wird wohl billiger werden. Wenn Du erst erfährst was Du dafür blechen sollst, dann fällste vielleicht von selber in Ohnmacht. Nimm jedoch auf alle Fälle mal Nadel und Faden mit, sonnst wirste -weils billiger ist- vielleicht nur mit nem Gerät von Obi getackert. Vielleicht kommen wir auch mal soweit, das die Ärzte beginnen mit der OP und zwischendurch immer mal nachgucken und rechnen, ob die mitgebrachte Knete für den weiteren Verlauf ausreicht, oder ob kurzfristig abgebrochen werden muß. ( da macht es sich gut für den Patienten, wenn er-wie auch bei den Banken üblich- etwas Rückhalt in Form von Sicherheiten oder Bürgschaften usw hat und somit vielleicht vo´m Chefarzt einen Übergangskredit, natürlich zu Vorzugskonditionen bekommt ) *g*
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carla
antwortete am 10.09.04 (20:42):
Ich finde es höchst unerfreulich, weil man wenigstens im Moment vor der CT keine Möglichkeit hat, sich gegen die CT für das Kontrastmittel zu wehren. Aber ich würde auf jeden Fall schriftlich bei der Krankenkasse und beim Krankenhaus protestieren . So leicht sollte man es denen nicht machen.
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simaja
antwortete am 13.09.04 (22:54):
muß euch mal korigieren, ein CT ist genau so gut OHNE kontrastmittel möglich. man sieht genau so viel. ich hatte bei meiner tochter die freie entscheidung zu treffen , ob mit oder ohne kontrastmittel. die ärzte erklärten mir die nebenwirkungen dieser mittel (das ist nämlich nicht ganz ohne ) erklärten mir aber auch,das ohne der geleich befund erzielt wird.
Außerdem sehe ich das mit den 10 euro für irgendwelche leistungen nicht so tragisch an, weil man kann sich ja die freistellungen besorgen, wenn man echt nicht so viel geld hat. ansonsten man gibt soooooooo viel geld unnötig für irgendwas aus, aber wenns im gesundheitsbereich liegt fordert man immer vom staat.
viele leute kaufen sich irgendwelche teuren nahrungsergänzungsmittel, oder zusätzliche pillen in der apoteke, da wird nie überlegt wie teuer das ist, aber wenn der arzt sagt ne zuzahlung, dann ist das jammern groß.
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Gudrun_D
antwortete am 14.09.04 (09:01):
Habe soeben hier am Kreiskrankenhaus LBG in der Fachabteilung die Auskunft eingeholt,dass die Selbstzahlung für erforderliches Kontrastmittel NICHT üblich ist!
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Pauline1
antwortete am 14.09.04 (15:37):
@ Gudrun_D was heißt "nicht üblich"...wird das jetzt unberechtigt erhoben ? Kann jeder kassieren, wie er will ? Ist LBG Lichtenberg? ein Berliner Stadtteil ? *g*
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Gudrun_D
antwortete am 14.09.04 (16:33):
Pauline 1
LBG heisst :Ludwigsburg und liegt nahe bei Stuttgart.
Ich habe mich nicht klar genug ausgedrückt,die MTA sagte ausdrücklich,dass die KK diese Leistung voll übernimmt. Wenn irgendwo etwas anderes behauptet wurde,sollte man sich nicht einschüchtern lassen,sondern sich sofort mit der KK in Verbindung setzen!
Was MTA und KK heissen soll,weisst du sicher;-)
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Pauline1
antwortete am 14.09.04 (18:55):
@ Gudrun_D natürlich weiß ich, was MTA, KK oder auch PTA bedeuten... aber LBG als Abkürzung für Ludwigsburg war mir neu. Ich orientiere mich immer an Autokennzeichen und das von Ludwigsburg ist LB. Deshalb diese Irritation. Unser Berliner Stadtbezirk Lichtenberg wird Lbg abgekürzt. Wünsch dir noch nen schönen Abend. :-))
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utelo
antwortete am 14.09.04 (22:58):
Schönen Abend Karaoke, nächsten Monat habe ich auch wieder Kontrolltermin mit CT und Kontrastmittel. Bin ich doch mal gespannt, ob die mir dafür auch Geld abnehmen wollen. Werde mich aber vorher bei der KK erkundigen. Sollte das dann verlangt werden und nicht berechtigt sein, wird Muttern etwas Rabbatz machen. Eigentlich ist das doch eine Leistung, die zur Kontrolle der Krankheit oder dem eventuellen Wiederaufflammen solcher auf jeden Fall von der KK bezahlt wird. Mache mich aber schlau und teile es hier mit.
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Gudrun_D
antwortete am 15.09.04 (08:12):
Hallo,utelo
habe soeben mit der KK telefoniert und folgende Auskunft-wie auch vom Krankenhaus-erhalten:
wenn die Untersuchung medizinisch notwendig ist,wird die CT-Untersuchung und das Kontrastmittel von der Krankenkasse bezahlt. Im Klartext also: wird vom Arzt eine CT-Untersuchung als erforderlich medizinische Massnahme erachtet,kann er Untersuchung und Kontrastmittel über die Krankenkasse abrechnen.
Diese Auskunft erteilte die Kaufm.Krankenkasse sowie das Klinikum in Ludwigsburg.
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utelo
antwortete am 15.09.04 (09:42):
Danke Gudrun, ich hätte es mir auch nicht wirklich vorstellen können. Aber da sieht man mal wieder, wie auch von Ärzten und Krankenhäusern abgezockt wird. Als ob man mit seinen Krankheiten nicht schon genug Leid hätte, muss man sich über solche Unverschämtheiten auch noch ärgen. Vielleicht denken die, das hilft beim Heilungsprozess??!!
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Ursula
antwortete am 15.09.04 (14:20):
Auch ich habe mich inzwischen umgehört und zwar bei einer hiesigen Krankenkasse, bei der hiesigen Kassenärztlichen Vereinigung und gerade eben (weil KK und örtliche KV selbst unsicher waren) auch noch bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Berlin:
Bei der Kassenärztlichen Bundesvereinigung sagte man mir, dass es eine neue Zuzahlungsbestimmung n i c h t gebe. Außerdem gehöre Kontrastmittel zum "Sprechstundenbedarf" und sei kein Medikament im üblichen Sinne und deshalb von der Zuzahlung nach wie vor ausgeschlossen. Radiologische Praxen bzw. radiologische Ambulanzen m i t Kassenzulassung dürften die Kosten des Kontrastmittels "grundsätzlich" nicht (auch nicht anteilig) dem Patienten in Rechung stellen.
Liebe karaoke, liebe utelo, nach allem, was ich in Erfahrung bringen konnte, liegt hier wohl (freundlich ausgedrückt) ein "Verwaltungsirrtum" vor. Ihr seid also völlig im Recht, wenn Ihr nicht zahlt bzw. wenn Du, karaoke das Geld zurückforderst!
Euch Beiden von Herzen alles Gute! Viele Grüße, Ursula
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utelo
antwortete am 15.09.04 (18:35):
Prima Ursula, auch ich habe bei meiner KK nachgefragt und das selbe gehört. Also muss man bei den Doktors dann mal auf den Tisch klopfen. Bin gespannt wie das im Okt. bei mir wird.
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Ursula
antwortete am 21.09.04 (15:03):
Hallo in die Runde,
vielleicht wundert sich manch einer, dass Karaoke sich nicht mehr gemeldet hat: Karaoke ist seit einiger Zeit und noch für einige Wochen in einer Kurklinik, um sich von den sehr strapaziösen Behandlungen zu erholen und wieder zu Kräften zu kommen. (Sie hat es sehr, sehr nötig.)
Heute habe ich mit ihr telefoniert: Sie freut sich über die Recherchen und natürlich über das positive Resultat. Sie will auf jeden Fall gegen die zu Unrecht erhobene Zuzahlung Widerspruch einlegen und später, wenn sie wieder zuhause ist, hier über den Fortgang der Angelegenheit berichten.
Bis dahin soll ich in ihrem Namen herzlich danken und allen hier viele Grüße ausrichten.
Ursula
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Medea.
antwortete am 21.09.04 (18:36):
Liebe Ursula,
bitte richte bei Deinem nächsten Telefonat auch von mir viele Grüße und gute Genesungswünsche an Karaoke aus - sie hat meine ganze Hochachtung und ich hoffe, daß sie recht bald wieder zu Hause sein kann.
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Ursula
antwortete am 22.09.04 (18:51):
Liebe Medea,
voraussichtlich werde ich noch heute Abend mit Karaoke telefonieren können. Sehr gerne werde ich dann Deine Grüße und guten Wünsche ausrichten.
Gruß, Ursula
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