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THEMA:   Vorsicht bei Falschbehandlung während LDL-APHERESE

 9 Antwort(en).

labor begann die Diskussion am 03.04.04 (19:52) mit folgendem Beitrag:

Hallo,

ich möchte gerne meinen Fall der Falschbehandlung während der LDL-Apherese (extrakorporale Entfernung des Cholesterins aus dem Blut) zur Diskussion bringen.

Mittels dieser Falschbehandlungen wurden Mikropartikel in meinen Blutkreislauf eingeschwemmt (infundiert), die sich in der Lunge ansammelten und durch Bindegewebe verkapselt wurden. Das Resultat: LUNGENFIBROSE (unheilbar - progressiv).

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen wurde zwischenzeitlich eingeleitet.

Die näheren Umstände und Nachweise der Falschbehandlungen sind nachzulesen unter meinem Internet-Tipp

(Keine Reklame - kein Verkauf)

Internet-Tipp: https://www.ldl-apheresefehler.de


Irina antwortete am 04.04.04 (07:15):

Noch nie gehört.

Man sollte erst einmal damit anfangen, die tägliche Fett-Zufuhr auf bis zu 30 g zu reduzieren. Dann normalisiert sich das Cholesterin von selber.

Irina


schorsch antwortete am 04.04.04 (09:03):

Ich kann schon verstehen, dass ein Patient nach so vielen bitteren Erfahrungen frustriert ist.
Hoffe, dass es dir doch noch irgendmal besser geht.
Ob das Verfahren gegen die Verantwortlichen nach so langer Zeit wohl noch Erfolg hat? Es würde mich jedenfalls interessieren.


labor antwortete am 04.04.04 (12:04):

Nur zur Erläuterung für:

Irina antwortete am 04.04.04 (07:15):

Man sollte erst einmal damit anfangen, die tägliche Fett-Zufuhr auf bis zu 30 g zu reduzieren. Dann normalisiert sich das Cholesterin von selber.

DAS TRIFFT SICHERLICH ZU BEI MENSCHEN, DIE KEINE
familiäre Hypercholesterinämie haben.
Bei erblich bedingtem LDL-Cholesterinspiegel von über 300
kann die Zufuhr tierischen Fettes 0 betragen und das Cholesterin bleibt bei 300!

Eugen


Johanna antwortete am 04.04.04 (13:33):

Hi Irina, ich habe Fett weggelassen, also kein tierisches Fett in irgendeiner Form zu mir genommen, letztendlich wurde sogar der Kaffee gestrichen, Ergebnis gleich Null - der Cholesterinspiegel blieb da wo er vorher auch schon war - zu hoch!


Ursula antwortete am 04.04.04 (15:41):

Hallo labor,

Du schreibst, zwischenzeitlich sei "ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen eingeleitet" worden.
Ist die Angelegenheit denn nicht längst verjährt? Oder hast Du erst kürzlich über den möglichen Zusammenhang Deiner Lungenerkrankung und der damaligen Behandlung Kenntnis erhalten?

Gehört die Lungenfibrose zu den v e r m e i d b a r e n Risiken dieser Behandlung? Über welche Risiken bist Du denn aufgeklärt worden?

Wie Du sicher weißt, hat der Patient in einem Arzthaftungsprozess die volle Beweislast. Kannst Du diese Beweise, die auch Gerichtsgutachten "überstehen" müssen ("Krähenmentalität"), tatsächlich erbringen? Ich stelle mir den Beweis jedenfalls ziemlich schwierig vor, zumal eine Lungenfibrose ja noch viele andere Ursachen (bishin zur "idiopathischen" Form) haben kann ...

Ich wünsche Dir von Herzen, dass das Gerichtsverfahren nicht nur zum Erfolg führt, sondern auch, dass Du die Strapazen (leider nicht zu unterschätzen) körperlich und seelisch möglichst unbeschadet überstehst.

Am meisten aber wünsche ich Dir, dass die Krankheit vielleicht doch noch (und möglichst bald) zum Stillstand kommt!

Alles Gute und
viele Grüße, Ursula







labor antwortete am 04.04.04 (16:42):

Hallo Ursula und danke für die Tipps!

Fakt ist

1) Die Behandlungsfehler fanden statt von Oktober 1996 bis Februar 1999, dabei ständiger Leistungsabfall (trockener Reizhusten, Luftnot, Schwindel usw.) - Im Dezember 2001 wurde Lungenfibrose mittels CT diagnostiziert und am 4.12.2002 wurde bei der Staatsanwaltschaft direkt Anzeige erstattet. Von der StA wurden daraufhin sämtliche Akten über mich aus den Räumen der Klinik beschlagnahmt!


2) Das Behandlungspersonal hat sich nicht an die Bedienungsanleitung des Medizinprodukte-Herstellers gehalten, das heisst, die Behandlung wurde wissentlich entgegen der Bedienungsanleitung durchgeführt (wie auch unter Beweise in meiner HP ersichtlich).

Insofern glaube ich schon, dass es sinnvoll ist sich auf diese Art gegen Falschbehandlung zu wehren. Ein Zivilprozess gegen die Verantwortlichen würde sich ja über mindestens 10 Jahre hinziehen.

Eugen


Ursula antwortete am 04.04.04 (21:25):

Hallo Eugen,

ich wollte Dir keinesfalls einen Prozess ausreden, sondern Dich nur vorsichtig auf mögliche Schwierigkeiten eines Strafverfahrens hinweisen:

Strafverfahren gegen Ärzte scheitern leider sehr häufig schon im Vorfeld: Die Staatsanwaltschaft ermittelt zwar, stellt dann aber plötzlich ein mit der lapidaren Begründung "kein Anfangsverdacht" o.ä. ... ;-((

Aber auch wenn es zur Anklage kommt, werden die meisten dieser Prozesse trotzdem verloren - auch in medizinisch und medizinrechtlich eindeutigen Fällen. (Zivilrechtlich sind die Chancen zwar auch nicht gut, aber doch deutlich besser.)

Schau mal unter www.barbara-sch.de (Internet-Tipp). Dort kannst Du einen 6-jährigen Prozessverlauf mit allen seinen Schwierigkeiten nachlesen und vielleicht die eine oder andere nützliche Information entnehmen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg und auch sonst alles Gute.

Gruß, Ursula

Internet-Tipp: https://www.barbara-sch.de


Dega antwortete am 04.04.04 (22:15):


Hallo Eugen
vielleicht gibt zu dem Thema - Verfahren bei Falschbehandlung - das neu erschienene Buch:

Todesfalle Krankenhaus
von Linda Amon erschienen bei Ueberreuter
nützliche Hinweise
Ich wünsche alles Gute und Erfolg
Dega


Ursula antwortete am 05.04.04 (00:27):

@Eugen

auf dieses im Februar erschienene Buch "Todesfalle Krankenhaus - wenn Ärzte pfuschen und vertuschen - ", auf das Dega hinweist, bin auch ich kürzlich aufmerksam geworden.
Dort sind erschütternde Fälle sehr sachlich beschrieben, die ich zuvor aus den Medien kannte, z.T.auch aus Gutachen und Gerichtsverhandlungen.
Auch der entsetzliche Fall der Barbara Sch. (s. Link weiter oben) ist dort dargestellt. Die Verfasserin, Linda Amon, hat alles so geschrieben, wie es sich tatsächlich zugetragen hat und vermittelt auch einen recht guten Eindruck über die Schwierigkeiten der jeweiligen Strafverfahren.

Ich könnte mir denken, dass Du dort einige Hinweise finden kannst, die Dir in Deinem Strafverfahren vielleicht von Nutzen sein können ...

Ursula