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THEMA: Inhalt von GŠstebŸchern prŸfen
4 Antwort(en).
Johannes Michalowsky
begann die Diskussion am 04.07.02 (16:14) mit folgendem Beitrag:
Die Sorgfaltspflicht fordert von Webmastern, ihre Gästebücher mindestens einmal pro Woche auf rechtswidrige Inhalte zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu entfernen.
(Urteil des Landgerichtes Trier Az.: 4 O 106/00)
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freund von karl
antwortete am 04.07.02 (16:43):
das weiß karl sicher selber
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Ruth
antwortete am 04.07.02 (17:46):
Na ja, lieber Freund vom Karl, vielleicht gibt es aber noch andere hp-Halter, die ein Gästebuch auflegen. Ich, z.B. hätte von dieser Sorgfaltspflicht nichts gewusst. Danke, Johannes.
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Karl
antwortete am 04.07.02 (18:32):
Der Hinweis von Jo ist sehr sinnvoll. Im Fall des Gästebuchs des Seniorentreffs liegt die Sachlage etwas anders: Jeder Eintrag muss von mir zuerst freigestellt werden.
Jos Hinweis trifft aber voll auf die Diskussionsforen zu. Hier erhalte ich aber von allen Neueinträgen eine E-Mailbenachrichtigung (gestern insgesamt 210). Die muss ich dann lesen. Rechtswidrige Inhalte kommen aber praktisch nicht vor. Schlimmstenfalls Beleidigungen, aber kaum strafverfolgungswürdige.
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Johannes Michalowsky
antwortete am 04.07.02 (18:49):
Lieber "Freund von Karl",
Ruth hat es messerscharf erkannt - alleine in der Tabelle der Homepages, die Teilnehmer des Seniorentreff besitzen - zugänglich von der Startseite des ST aus -, sind 31 Eintragungen erhalten. Die meisten davon haben auch ein Gästebuch. Ich meine, es ist nicht ganz sinnlos, die Leute auf etwas Derartiges hinzuweisen.
An Karl hatte ich - der Webmaster möge es mir verzeihen - sogar noch am wenigsten gedacht, dem hätte ich nämlich einfach eine Mail geschickt, wenn es nur ihn beträfe - so ganz unfreundlich sind wir miteinander nämlich auch nicht. Ich habe auch nicht daran gedacht, daß alleine die Forumseintragungen bei ihm einen solchen Aufwand verursachen. Meinen Respekt und mein Bedauern!
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