Archivübersicht | Impressum

THEMA:   Inhalt von GŠstebŸchern prŸfen

 4 Antwort(en).

Johannes Michalowsky begann die Diskussion am 04.07.02 (16:14) mit folgendem Beitrag:

Die Sorgfaltspflicht fordert von Webmastern, ihre Gästebücher mindestens einmal pro Woche auf rechtswidrige Inhalte zu überprüfen und diese gegebenenfalls zu entfernen.

(Urteil des Landgerichtes Trier Az.: 4 O 106/00)


freund von karl antwortete am 04.07.02 (16:43):

das weiß karl sicher selber


Ruth antwortete am 04.07.02 (17:46):

Na ja, lieber Freund vom Karl, vielleicht gibt es aber noch andere hp-Halter, die ein Gästebuch auflegen.
Ich, z.B. hätte von dieser Sorgfaltspflicht nichts gewusst.
Danke, Johannes.


Karl antwortete am 04.07.02 (18:32):

Der Hinweis von Jo ist sehr sinnvoll. Im Fall des Gästebuchs des Seniorentreffs liegt die Sachlage etwas anders: Jeder Eintrag muss von mir zuerst freigestellt werden.

Jos Hinweis trifft aber voll auf die Diskussionsforen zu. Hier erhalte ich aber von allen Neueinträgen eine E-Mailbenachrichtigung (gestern insgesamt 210). Die muss ich dann lesen. Rechtswidrige Inhalte kommen aber praktisch nicht vor. Schlimmstenfalls Beleidigungen, aber kaum strafverfolgungswürdige.


Johannes Michalowsky antwortete am 04.07.02 (18:49):

Lieber "Freund von Karl",

Ruth hat es messerscharf erkannt - alleine in der Tabelle der Homepages, die Teilnehmer des Seniorentreff besitzen - zugänglich von der Startseite des ST aus -, sind 31 Eintragungen erhalten. Die meisten davon haben auch ein Gästebuch. Ich meine, es ist nicht ganz sinnlos, die Leute auf etwas Derartiges hinzuweisen.

An Karl hatte ich - der Webmaster möge es mir verzeihen - sogar noch am wenigsten gedacht, dem hätte ich nämlich einfach eine Mail geschickt, wenn es nur ihn beträfe - so ganz unfreundlich sind wir miteinander nämlich auch nicht. Ich habe auch nicht daran gedacht, daß alleine die Forumseintragungen bei ihm einen solchen Aufwand verursachen. Meinen Respekt und mein Bedauern!