Chris
begann die Diskussion am 13.06.02 (14:04) mit folgendem Beitrag:
Wer kann mir folgende Frage beantworten?
Ein Bekannter von mir, möchte auf seiner Homepage etwas aus einem Buch veröfentlichen, das bereits 1905 erschienen ist. Die Adresse des Verlages ist nicht mehr zu ermitteln, da es den Verlag nicht mehr gibt?
Wer kann helfen?
Der Verlag ist das Deutsche Verlagshaus Bong u. Co, Berlin/ Leipzig.
Über Antworten freut sich
Chris
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DorisW
antwortete am 13.06.02 (14:22):
In der Regel erlischt das Copyright, wenn der Urheber vor über 70 Jahren gestorben ist. Davon gibt es aber Ausnahmen (z.B. wenn es sich um eine Übersetzung handelt, dann ist das Sterbedatum des Übersetzers entscheidend). Unter Gutenberg2000.de steht etwas dazu (siehe Internet-Tipp).
(Internet-Tipp: https://www.gutenberg2000.de/info.htm)
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Wolfgang
antwortete am 13.06.02 (14:47):
Ich denke, in diesem Fall - Erscheinungsjahr war 1905 - wird das Urheberrecht sicher nicht verletzt, wenn das Buch ganz oder in Teilen per Internet veröffentlicht wird.
Hier noch zwei Lnks...
Mediaevum.de Fragen und Antworten zum Urheberrecht https://www.mediaevum.de/urheberrecht.htm
Düsseldorfer Virtuelle Bibliothek (DVB) Urheberrrecht https://www.uni-duesseldorf.de/WWW/ulb/jur_urheberrecht.html
(Internet-Tipp: https://www.gotfocus.de/php/)
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Geli
antwortete am 13.06.02 (20:11):
Nur eine Frage: Könnten nicht auch eventuelle Erben noch ein Wort mitzureden haben?
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schorsch
antwortete am 14.06.02 (12:11):
Ich denke, Ausschnitte und Zitate aus welch auch immer Medien oder Büchern dürfen verwendet werden, wenn man dazu die Quelle nennt. Leider klappt das nicht immer. So hat mir zum Beispiel jemand letzthin ein Gedicht vortragen wollen, das ihm sehr gefallen habe - es war von mir! Ein ander Mal hat ein Kollege voller Achtung von seinem Bruder geschwärmt, weil dieser an der Generalversammlung des Fussballclubs eine Schnitzelbank (für Nichtschweizer: lustiges Gedicht) über das Vereinsjahr vorgetragen habe. Ich fragte, ob er denn sicher sei, dass sein Bruder das selber gemacht habe. Nachher habe ich diesen Bruder - er war mein Stellvertreter in der Firma - zur Seite genommen und ihm gesagt, dass ich das gar nicht schätze, wenn er sich mit meinen Federn schmücke. Denn für diese Schnitzelbank hatte ich ein paar Wochen vorher Stunden aufgewendet!
Schorsch
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pezi
antwortete am 17.06.02 (22:02):
Frage. Wie heißt das Buch. Dann könnte man mehr dazu erörtern.
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schorsch
antwortete am 17.06.02 (22:06):
Welches Buch meinst Du?
Schorsch
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Chris
antwortete am 18.06.02 (15:47):
Bibliothek des allgemeinen und praktischen Wissens", Band 4 Deutsches Verlagshaus Bong & Co., Berlin, Leipzig, Wien, Stuttgart (1904, 1905) Abschnitt: Industrie, Technik, Verkehr Regierungsbaumeister R.Spalckhaver, Dr. Pietsch u.a. ca.50 Buchseiten, 45 Zeichnungen
Das Buch soll aus dem Jahr 1905 sein.
Aus diesem Buch sollen Kopien auf einer Privaten Homepage veröffentlicht werden!
Über eure Antwort freut sich
Chris
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sofia204
antwortete am 18.06.02 (17:25):
@chris, zitieren mit Quellenangabe ist erlaubt und nicht verboten, eher begrüßenswert. Die Lizenzrechte gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors. danach können der Verlag oder die Nachkommen genehmigen , soviel ich weiß
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schorsch
antwortete am 19.06.02 (11:07):
@"Die Lizenzrechte gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors...." Natürlich kann der Autor zu seinen Lebzeiten seine Rechte abändern. Denkbar wäre also, dass er verfügt, dass dieser oder jener Zeitgenosse vor oder nach seinem Tod über die Rechte verfügen könne.
Schorsch
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CHRIS
antwortete am 19.06.02 (19:28):
@schorsch,
hallo, was aber ist zu tun, wenn es den Verlag gar nicht mehr gibt??? Wie kommt man an die Adresse von evtl. Rechtsnachfolgern oder gar Lizenzbesitzern??
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sofia204
antwortete am 19.06.02 (19:43):
@ Chris, frag doch mal an beim Börsenverein des Deutschen Buchhandels Tel.069 1306-0
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schorsch
antwortete am 20.06.02 (09:13):
Ich habe sämtliche Rechte an meinen Büchern zurück gekauft. Aber das werden natürlich nur solche Autoren tun, deren Verlag Konkurs ging oder sonstwie dicht machte. Aus in der Regel zuverlässiger Quelle weiss ich, dass die Nachkommen eines Autors es schwer haben mit ihren Nachfolgerechten. Drum gilt auch hier, was in anderen Dingen des Lebens gilt: bestelle dein Haus zu Lebzeiten!
Schorsch
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