birkenhof
begann die Diskussion am 17.02.02 (22:29) mit folgendem Beitrag:
habe in meinem gästebuch einen übelsten eintrag erhalten ohne absender.bekannt ist nur vom anbieter des gästebuches die IP-adresse des einträgers,sowie die horstadresse des einträgers.ist es damit möglich,den absender zu ermitteln um anzeige zu erstatten?
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webmaster
antwortete am 17.02.02 (22:55):
Von der IP-Adresse kann auf den Computer geschlossen werden, von dem der Eintrag getätigt wurde. Leider ist es aber häufig so, dass z.B. T-Online dynamische IP-Adressen vergibt. Das heißt, dass jemand bei der Einwahl ins Internet jedesmal eine andere IP-Adresse zugewiesen bekommt. Bei Vorliegen einer Anzeige kann der Absender eines Gästebucheintrags aber trotzdem ermittelt werden, da T-Online Protokolle über die IP-Vergabe führt. Offengelegt werden diese soviel ich weiss nur nach Anzeige und aufbewahrt werden sie auch nicht ewig. Also - keine Zeit verstreichen lassen.
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birkenhof
antwortete am 18.02.02 (13:55):
DANKE!
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Johannes Michalowsky
antwortete am 18.02.02 (20:49):
Ich würde den Eintrag löschen und vergessen - was hast Du von juristischen Aktivitäten, die aller Wahrscheinlichkeit nach wie das Hornberger Schießen ausgehen?
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Klaus Riemer
antwortete am 20.02.02 (12:21):
Hallo Johannes, das war die beste Antwort!! Warum gutes Geld für Sche... ausgeben!
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