Zur Seniorentreff Homepage Die Foren 

Aktuelles ChatPartnersucheGästebuchKleinanzeigenLesetippsReisehilfenWegweiser



Archivübersicht | Impressum

THEMA:   darf man Mail-Inhalte ...

 20 Antwort(en).

VeronikaE begann die Diskussion am 20.06.04 (18:57) mit folgendem Beitrag:

Darf man die Inhalte von Mails, die man von anderen bekommen hat, veröffentlichen?
Wem "gehören" Mails, wenn sie beim Empfänger angekommen sind? Wer hat das Verfügungsrecht?

Wer etwas darüber weiß: es eilt!
Nur bitte kein "es könnte sein ...", "eigentlich ...", "meistens ..." usw.


Vielen Dank!


karaoke antwortete am 20.06.04 (19:04):

Probier es einfach aus.
An der Reaktion wirst du die Antwort erkennen.
In den Knast mußt du sicher nicht gleich. :-)


dirgni antwortete am 20.06.04 (19:09):

Ich denke niemand kann verbieten, daß ich Briefe, die ich bekomme, in welcher Form auch immer veröffentliche. Es ist ganz einfach eine Frage der persönlichen Moral, so man eine hat.


VeronikaE antwortete am 20.06.04 (19:15):

Ingrid,
Deine kleinen Seitenhiebe sind wie chinesische Nagel-Massage *lach*


dirgni antwortete am 20.06.04 (19:25):

VeronikaE,

ich wurde noch nicht nagelmassagiert, kann das also nicht beurteilen.

Aber ich möchte gern, daß mein Nick - den ich seit meinem ersten Beitrag hier nicht geändert habe - auch wenn er leicht durchschaubar ist, weil ich mich nicht zu verstecken brauche, respektiert wird.


VeronikaE antwortete am 20.06.04 (20:14):

No comment.
Bin etwas anderer Meinung.


dirgni antwortete am 20.06.04 (20:39):

No comment ist in Ordnung -
aber wie kannst Du eine andere Meinung darüber haben, was ich möchte - das weiß wohl nur ich.


Medea. antwortete am 20.06.04 (21:20):

Es ist für mich ganz einfach eine Frage des Charakters, des Anstandes, daß ich e-mails, von wem auch immer ich sie bekomme, für mich behalte.
Sie dürften ja auch ziemlich privat gehalten sein und könnten unter Umständen den vertrauensvollen Briefschreiber bloßstellen. Und wer tut schon so etwas - es fällt ja immer auf den Veröffentlicher zurück, der ein in ihn gesetztes Vertrauen mißbraucht.

Es sind die Freunde, die einen enttäuschen,
nicht die Feinde -
hat einmal ein kluger Mensch gesagt .....


navallo antwortete am 21.06.04 (00:52):

Ohne Kenntnis der Umstände und des Inhalts der Mail läßt sich Deine Frage nicht pauschal beantworten.

Strafrechtlich betrifft das Post- und Fernmeldegeheimnis ausschließlich Bedienstete der Post (§ 354 StGB, Art. 10 Grundgesetz) - wohl aber jetzt auch die inzwischen privatisierten Postzweige.

Inwieweit zivilrechtliche Ansprüche aus einer Veröffentlichung einer e-mail hergeleitet werden können, hängt von der Art, dem Ausmaß, den Folgeschäden, dem anzunehmenden Vertraulichkeitsgrad und anderen Faktoren der Offenbarung ab. So könnten beispielsweise beim Verrat von Betriebsgeheimnissen hohe Schadenersatzansprüche gestellt werden. Handelt es sich um eine Veröffentlichung, die zur eigenen Verteidigung gegen ungerechtfertigte Angriffe notwendig (!) wird, sieht die Sache völlig anders aus. Erhält man durch eine e-mail glaubwürdig Kenntnis von einem Kapitalverbrechen, ist man zu einer Anzeige sogar verpflichtet (§138 StGB).


VeronikaE antwortete am 21.06.04 (07:28):

" ...Handelt es sich um eine Veröffentlichung, die zur eigenen Verteidigung gegen ungerechtfertigte Angriffe notwendig (!) wird,... " (navallo)

Guten Morgen, navallo!
Für Deine Antwort danke ich Dir!
Der obige Satz ist die Auskunft, die ich brauche.

**********************************

Dies ist mein zweiter Beitrag am 21. Juni 2004. VE


schorsch antwortete am 21.06.04 (10:06):

Was geheim bleiben soll, sollte besser nicht per E-Mail versendet werden. Denn nicht nur die Wände haben Ohren.

Zum Thema "veröffentlichen": Ich denke, der gesunde Menschenverstand gibt da vor, was man weitergeben darf und was nicht. Im zweifel frägt man doch besser den Absender des E-mails, ob er mit einer Weitergabe einverstanden sei.

Wenn ich E-Mails mit lustigen Anhängen bekomme, sind das meistens Sachen, die schon x-mal weitergeleitet wurden bis sie mich erreichten. Oft ist daraus ersichtlich, an wen sie bereits schon versendet wurden. Ich lösche diese Adressen dann und bitte den Letzt-Absender, doch solche "Rundbriefe" mittels "Bcc" zu versenden, damit nicht jeder E-Mail-Adressen, die nicht für ihn bestimmt waren, horten kann.


herb antwortete am 21.06.04 (10:14):

Die E-Mail ist durchaus mit der guten alten Postkarte zu vergleichen. Also offen lesbar.
Wer will und genug Energie aufbringt, kann alle E-Mails lesen, auch wenn sie nicht an ihn adressiert sind.

Deshalb hatten ja auch mal Verschlüsselungsprogramme, wie PGP, einen Boom.

Ich bin der persönlichen Meinung, wenn jemand nicht möchte, dass möglicherweise seine Mail, ganz oder teilweise anderen zugänglich gemacht werden darf, der möge sich doch überlegen, ob der Mail-Wechsel wirklich die richtige Art ist.

Für vertrauliche Kommunikation gibt es doch genügend andere Wege.

:-)


rolf antwortete am 21.06.04 (10:22):

Wie sagen die Juristen in solchen fällen?
Es kommt darauf an...
Gesetzlich ist es nicht geregelt, man sollte sich also zumindest überlegen, ob der Absender wohl damit einverstanden wäre; besser ist es, ihn zu fragen.
Wenn ich z. B. auf einen Beitrag hier eine Antwort per mail bekomme, gehe ich davon aus, daß der Absender gegen die Veröffentlichung ist, sonst hätte er ja hier geantwortet.


Ursula antwortete am 21.06.04 (10:49):

@VeronikaE,
ob die Veröffentlichung privater Mailinhalte "zur eigenen Verteidigung gegen ungerechtfertigte Angriffe ..." (navallo) tatsächlich n o t w e n d i g ist und ob vorausgegangene Angriffe tatsächlich ungerechtfertigt waren, ist aber letztlich eine juristische Entscheidung und nicht dem eigenen Ermessen überlassen.

Jedenfalls kann bei der Veröffentlichung privater Mails der Schuss sehr schnell nach hinten losgehen ...

Die Verantwortung und etwaige juristische Konsequenzen hast allein Du zu tragen!


Medea. antwortete am 21.06.04 (16:13):

Liebe Veronika -

außer Ärger, der ja vermeindbar wäre, bringt dieses Vorhaben nichts ein ....

Rolfs letzten Satz sehe ich genauso.


juergen1 antwortete am 21.06.04 (22:34):

Aus dem wahren Leben:
Da stellte sich mal eine Dame per Fax bei einer Firma vor.
Es nutzte nix, sie wurde nicht eingestellt.
Daraufhin wollte sie ihr Fax wiederhaben :-(

Alle Mails die ich bekomme, kann ich archivieren oder löschen. Ich kann damit Tun und Lassen was ich will.
Schliesslich wurden sie M I R geschickt und sind damit in mein Eigentum über gegangen.

Was ich mit diesem E I G E N T U M auch mache -
solange sie nicht als V E R T R A U L I C H bezeichnet waren - kann ich sie auch veröffendlichen.


schorsch antwortete am 22.06.04 (08:49):

Es gibt - nebst dem Vermerk "Vertraulich" noch den Vermerk "Anstand". Dieser gebietet mir, etwas mir Anvertrautes - komme es nun per Telefon, Fax, E-Mail oder direkt von Mund zu Ohr - nicht weiterzugeben. Es sei denn, der Verfasser der Botschaft gestatte es oder wünsche sogar, dass man es weitergebe.


Sofia204 antwortete am 22.06.04 (10:10):

'Anstand' und 'Vertraulich'

die Regeln sind mir um die Knochen gewickelt,
nicht um die Finger
;-)


rolf antwortete am 22.06.04 (10:41):

Jürgen,
bei deiner Einstellung ist es kein Wunder, daß du so oft aneckst - nicht nur in den Niederlanden, von dir grundsätzlich Holland genannt.


juergen1 antwortete am 22.06.04 (19:34):

@ Schorsch, Sofia und Rolf,

zufällig kenne ich den ungefähren Inhalt der betreffenden Mails.
Sie sind es einfach "wert" veröffentlicht zu werden.

Sie fallen nämlich unter "Sonderfall" :-((


Medea. antwortete am 22.06.04 (20:21):

Hallo Jürgen,

kaum etwas ist es "wert" veröffentlicht zu werden,

wenn damit Unfriede und Ärgernis von vornherein programmiert sind .....