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THEMA:   Fragen zur PC-Bildbearbeitung

 23 Antwort(en).

Irina begann die Diskussion am 04.05.04 (14:28) :

Da nebenan das Thema "Sind wir noch eine Gemeinschaft?" in Richtung Bildbearbeitung ausartet, eröffne ich hier einfach mal ein neues Thema zur Fortsetzng dessen, was zuletzt drüben steht.
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Ich benutze zum Beschriften keine Bilder von Google, sondern scanne mir alles Schöne und Unschöne aus dem ein, was mir so in die Hände fällt (z.B. kitschige bunte Karten, auf denen mir jemand etwas weniger Kitschiges mitteilt).

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Wie steht es eigentlich mit Bildern z.B. aus Katalogen oder aus Werbeblättern?
Haben die auch ihr copyright?


Irina


rolf antwortete am 04.05.04 (14:43):

Jeder Autor/Fotograf hat ein Copyright, also das Recht am von ihm produzierten Werk/Bild.
Bei privat ins Netz gestlellten Bildern geht man davon aus, daß er sie zur privaten Nutzung freigibt.
Bei gewerblich hergestellten Bildern (Kataloge, Postkarten etc.) ist die freie Verwendung nur dann erlaubt, wenn dazu eine Genehmigung erteilt wurde.


Irina antwortete am 04.05.04 (15:04):

Danke, rolf!
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Ich möchte hier einmal auf eine URL hinweisen, die - jedenfalls für mich - wunderschön anzusehen ist und Tipps gibt für die eigene Bildbearbeitung.

Was ich noch nie tat: ich ließ mir das Placet geben, unter der Auflage, das copyright anzugeben, Bilder für meine eigenen Zwecke verwenden zu dürfen.


-----> www.schian-hannover.de


Irina

Internet-Tipp: https://schian-hannover.de


Babette antwortete am 04.05.04 (16:06):

***********Wie steht es eigentlich mit Bildern z.B. aus Katalogen oder aus Werbeblättern?
Haben die auch ihr copyright?*************************

Gerade dort steht überall ein copyright.(Schau mal dort in dem Impressum nach)

Übrigens, für Bücher gilt folgendes Gesetz:
" Dauer des Urheberrechts
UrhG § 64 Allgemeines
Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers."

Manchmal kann es bei mir schon passieren, dass mir ein Foto hier im Web sehr gut gefällt.
Dann ist es für mich eine Selbstverständlichkeit, den Besitzer anzumailen und zu fragen, ob ich mir das Bild holen und auch bearbeiten darf. Meistens kommt ein glückliches "Ja, na klar" zurück.( Wobei ich mir diese Ja-mails gut aufhebe, gg)
Falls "Nein" oder gar keine Antwort, dann muss ich das respektieren.

Ausser, es steht ausdrücklich auf der Website, dass man die Pics für privaten Gebrauch downloaden darf, dann erübrigt sich das Nachfragen.

Ich habe z.B: mal einen Bericht mit Fotos von einem noch lebenden Künstler auf meine homepage setzen wollen. Aber dies erst nach einem sehr ausführlichen Gespräch mit ihm und unter der Vorraussetzung, dass ich seinen Namen etc mitangebe, veröffentlicht.

Es geht Vieles, man muss nur reden und fragen, das tut ja nicht weh und kosten tuts auch nix :-)))))))))

Gruss

Internet-Tipp:


chatti antwortete am 04.05.04 (16:54):

Ich habe dazu auch noch Fragen.

1.Was ist mit Bildern, die wohl mit Namen versehen sind, aber ohne © ?

2. Kann sich jeder einfach so, auf sein Bild ein © vor seinen Namen setzen, oder muß
man das Bild erst irgendwo dafür registrieren lassen?


Babette antwortete am 04.05.04 (17:05):

hallo Chatti,
du kannst auf dein Bild draufschreiben was du möchtest :-)))
Denn sowie du darauf was setzt, ist ja eigentlich das Bild für Andere uninteressant, ausser, du setzt deinen Namen so klein irgendwo in die Ecke oder an den rand, dass man es mühelos ausschneiden kann.

Tip:
wenn ich ein Bild bearbeite, setze ich meinen Namen immer dezent und klein mittig ins Bild rein, irgendwo da, dass nicht das ganze Bild zerstört wird.
Gruss


chatti antwortete am 04.05.04 (22:22):

Danke für den Tipp, Babette.
Meine Fragen waren zwar etwas anders gemeint, aber egal.
Dein Tipp ist trotzdem gut. :-)
Gruß von chatti


rolf antwortete am 05.05.04 (09:50):

Das Copyright ist nicht vom Kennzeichen (c) abhängig, auch nicht davon, ob ich das Bild signiert habe. Der Name, mit und ohne (c) im Bild erleichtert nur die Beweisführung.


schorsch antwortete am 05.05.04 (10:39):

Genau so wenig wie auf jeder Schokolade der Satz "Darf nicht gestohlen werden" stehen muss, muss alles Künstlerische mit einem (c) versehen sein, damit es offensichtlich ist, dass es nicht "gestohlen" werden darf.


chatti antwortete am 05.05.04 (13:53):

Danke für Eure Antworten, Schorsch und Rolf.
Schorsch, bei einer Tafel Schokolade ist es nur viel offensichtlicher; höchstens ich verputze sie schnell und unauffällig. :-)


Babette antwortete am 05.05.04 (13:56):

was auch viele nicht wissen:


Die Tatsache, dass Stadtpläne und Landkarten urheberrechtlich geschützt sind, scheint noch immer vielen Betreibern von Internetseiten nicht klar zu sein: So werden für Wegbeschreibungen kurzerhand Ausschnitte von Stadtplänen eingescannt und veröffentlicht. Doch bereits seit einiger Zeit durchforsten spezialisierte Anwälte im Auftrag einiger Kartenverlage das Internet auf der Suche nach diesen Urheberrechtsverletzern. Das Ergebnis ist dann eine Abmahnung mit entstehenden Kosten im Durchschnitt von 1.270 Euro.

Die Forschungsstelle Abmahnwelle e.V. hat in einem wissenschaftlichen Feldversuch über einen Bildersuchdienst 850 Webmaster ermittelt, welche Stadtpläne auf ihren Seiten einsetzen und freundlich-sachlich auf ihr Delikt aufmerksam gemacht. Allein 43% der Angeschriebenen reagierten dankbar innerhalb der ersten zwei Wochen und entfernten den Kartenausschnitt. Der Versuch dauerte zwei Wochen - wer die warnende Mail danach erst zur Kenntnis nahm, wurde statistisch nicht mehr als Erfolg erfasst. Auch muss berücksichtigt werden, dass die Adressaten von ihnen Unbekannten angeschrieben wurden. So verschafft nicht nur eine Abmahnung Einsicht.

Der Versuch wurde inzwischen in ein Dauerprojekt umgewandelt. Weiterhin werden Kartenverwender kostenlos und unverbindlich auf ihre meist unwissentlich begangene Verletzung des Urheberrechts hingewiesen.

Die Lizensierung eines Stadtplanes kostet um die 900 Euro, einen DIN-A6-Ausschnitt. Dieser dürfte für die meisten Seitenbetreiber nicht nur zu groß, sondern auch zu teuer sein. Spezielle Angebote für Internetseiten gibt es bislang nicht.


mehr Info:

Internet-Tipp: https://www.abmahnwelle.de/


pilli antwortete am 05.05.04 (14:48):

ich hatte seinerzeit die idee, den weg zu einem kunden "handzeichnen" zu lassen...wurde dann in der mittagspause von den mitarbeitern als gut empfunden...eine besondere weise halt "an das ziel " zu kommen. :-)und spart auf nebenwegen geld.

:-)


pilli antwortete am 05.05.04 (21:35):

sehe gerade, dass exakt der beitrag von Babette auch thema des heutigen newsletters von "Internet Magazin" ist...

auch hier der hinweis auf die seite der abmahnwelle.

:-)

p.s.

gelesen habe ich im Impressum auf dieser seite folgendes:

"Weiterverbreitung der Meldungen nur mit schriftlicher Genehmigung der Redaktion bzw. des Verlags..."

das ist schon sehr eindeutig oder interpretiere ich das falsch?

Internet-Tipp: https://www.internet-magazin.de


Babette antwortete am 05.05.04 (23:33):

Liebe Pilli, magst ja Recht haben, aber dieses Gesetz besteht nicht erst seit heute.
Ich habe es schon im Sept.03 von meinem obigen Link in meine Favoriten rein.

Finde es sehr gut, dass ab und an mal wieder was Altes hervorgeholt wird, liegt ja im Interesse des neuen Lesers.
Die alten Hasen wissen das.
Babette
PS: schau dir mal das Ergebnis bei Google an :-))

Internet-Tipp: https://www.google.de/search?sourceid=navclient&hl=de&ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=Abmahnung+Landkarten&meta=cr%3DcountryDE


pilli antwortete am 05.05.04 (23:50):

mach ich gerne Babette :-)

ich bin immer interessiert an lesenswerten hintergrund-informationen :-)

gerade habe ich in meiner link-sammlung gestöbert...ich bin mir sicher einen guten hinweis zu einer RA-seite gefunden zu haben :-)...nur wo hab ich den wohl wieder geparkt?...mal schauen...wenn ich ihn finde dann geb ich den hier bekannt.

:-)


pilli antwortete am 06.05.04 (00:09):

hab sie :-)

"Internet und Recht"

zum einen betreffend das Internet aber sehr ausführlich auch dann die rechtlichen hinweise; aufgeteilt in:


"Domain Urh/MarkR Wettbew. E-Comm. Signatur Zahlung Datenschutz MedienR E-Mail Linkrecht Provider Arbeit Form.R/IPR Straf Sonstiges hard+soft"

:-)

Internet-Tipp: https://www.i4j.at/news/aktuell41.htm


Irina antwortete am 07.05.04 (15:30):

Heute kaufte ich eine Ansichtskarte für 1 € (s.unten)

Jetzt bin ich der Eigentümer dieser Karte und kann damit machen, was ich will.
Oder doch nicht? Wie steht es bei solchen Karten mit dem copyright?

Irina

Internet-Tipp: " target="_new">


pilli antwortete am 07.05.04 (16:52):

googel mal ob rechtsberatung im internet nicht auch verboten ist...

:-)))


webmaster antwortete am 07.05.04 (18:08):

Postkarten darf man verschicken, aber nicht duplizieren. Das Einscannen von Postkarten und die Publikation des Bildes im Internet kann selbst dann teuer werden, wenn nur hoch komprimierte JPEG-Bilder eingestellt wurden, die sich nicht mehr zum Drucken eignen. ZUM.DE musste wegen der Verfehlung eines ehrenamtlichen Mitarbeiters im Jahr 2000 als Vergleich pro Bild 900.- DM zahlen. Geklagt hatte der Fotograf auf 3000.-DM/Bild, das Motiv waren Burgen.


Irina antwortete am 08.05.04 (06:53):

Danke, webmaster, für die "Rechtsberatung"!

Der Kanzler ist nun von der Webseite entfernt und ersetzt worden.


Irina

Internet-Tipp: " target="_new">


Sit antwortete am 08.05.04 (09:05):

Ich finde, man kann das mit dem Urheberrecht auch übertreiben. Wenn ich z.B. einen Stadtplan von einer öffentlichen Schautafel abfotografiere und das Bild dann im Internet verwende - wer sollte da etwas dagegen haben? Es ist schließlich mein Bild. Oder müsste ich für ein fotografiertes (öffentliches) Kunstwerk dem Künster was bezahlen? Ist doch wohl zum Lachen.


Karl antwortete am 08.05.04 (09:58):

Bei einem öffentlichen Kunstwerk dürfte das kein Problem sein. Es muss eben dein eigenes Foto sein. Bei dem Foto einer öffentlichen Schautafel sehe ich auch kein Problem. Bei Kartenwerken ist es ein Risiko, obwohl auch hier der Unterschied zwischen privater Homepage und der Seite eines Vereins oder einer Firma zu beachten ist. Die angedrohten Kosten bei Abmahnungen sind meistens mit den Besucherzahlen einer Webseite korreliert. Yahoo.de würde mehr abgeknüpft als Fritz.Schmidt.de


juergen1 antwortete am 08.05.04 (10:28):

Und alle Personen, die der Allgemeinheit dienen, wie Politiker, sind auch Frei(wild) :-))

Aber Tante Emma aus Bochum, zufällig auf einem Urlaubsbild mit "erwischt", hat ein Recht an ihrem "Äusseren", auch wenn das schon ziemlich "unansehnlich ist :-(


Irina antwortete am 08.05.04 (10:34):

Fazit:
"Rechtsberatungen" muß man sich woanders holen. *lach*


Irina