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THEMA:   Frage

 14 Antwort(en).

Gudrun_D begann die Diskussion am 16.10.03 (11:01) mit folgendem Beitrag:

<<Hier findet ihr jede Menge animierte GIF's und
Hintergründe zum kostenlosen Download.
Also speichert euch was euch gefällt,
verlinken ist allerdings nicht erlaubt.
Einfach mit der rechten Maustaste auf das Bild klicken und
...speichern unter.>>

Nach dieser "Anweisung" habe ich die Seite bei meinen Favoriten gespeichert,unter "Bild" kopiert und zu Medeas Glückwunsch gesetzt.
Was habe ich falsch gemacht,da Proteste wegen "Klau" kamen?

Gudrun


tiramisusi antwortete am 16.10.03 (11:09):

die antwort hab ich dir schon geschrieben - schau mal unter deinem gruss an medea :-)

In den Favoriten speichert man nur die Adressen zu bestimmten Seiten oder Objekten im Netz, auf der betreffenden Seite wirst Du aber aufgefordert, das Bild auf Deiner Festplatte zu speichern, so dass es dort auch physisch vorhanden ist. Danach kannst Du damit machen, was Du möchtest - am besten auf eine eigene website pappen und von dort hierher verlinken - dann gibts keinen Stress :-)


Gudrun_D antwortete am 16.10.03 (11:33):

Hab jetz meinen Denk-u.Handlungsfehler erkannt-----man lernt eben doch auch auf dem Gnadenhof noch dazu;-)
und sogar gerne und wissbegierig!

Gudrun


pilli antwortete am 16.10.03 (11:34):

hi Angelika

vielleicht könnten daran anschließend auch weitere fragen anderer unserInnen entstehen, die vielleicht nicht wissen, daß es ein recht am eigenen bild gibt.

ich habe eine frage:

ist es erlaubt oder auch gängige umgangsweise, fotos, die im netz angeboten werden, zu kopieren und ohne "vorherige" information an die betroffenen zu verwenden oder gar zu
zu bearbeiten?

könnte z.bsp. mein foto derart bearbeitet werden, daß der kopf auf einen anderen körper montiert wird, ohne daß ich gelegenheit hätte, korrigierend einzugreifen?

:-)


tiramisusi antwortete am 16.10.03 (11:48):

jeder hat recht auf sein eigenes bild - wenn du mir also ein bild von dir schickst und ich es ins netz stelle, kannst du mir dies verbieten. wenn ich das bild obendrein für eine montage verwende, ohne deine zustimmung, kann ich auch ärger kriegen. anders ist es, wenn du eine "öffentliche person" bist -

grundsätzlich sind texte und bilder auf allen webseiten durch das urheberrecht geschützt. da aber zB viele gimmicks, animierte bildchen usw weit im netz verstreut sind und diese auch urheberrechtlich nirgendwo verzeichnet sind, kann man sie verwenden. besser aber eben immer auf der eigenen homepage - nicht als verlinkung zum bild auf eine fremde website. das, wie gesagt, geht auf die kosten des seitenbetreibers mit dem bild. übrigens kann der webmaster einer solchen seite leicht feststellen, wer da zu welcher seite welches bild seiner seite verlinkt - dazu reicht ein blick auf die zugriffs - und linkstatistik :-)


pilli antwortete am 16.10.03 (11:59):

bisher habe ich jeweils im impressum oder auch an anderer stelle nachgeschaut ob kopieren und weiterverwenden gestattet oder auch gewünscht ist.

oft fand ich den eintrag, bei der verwendung die url zu nennen oder einen hinweis auf den anbieter zu geben.

z.bsp.

gefunden bei http/www.irgendwas.de.

nicht immer fühle ich mich wohl dabei :-) danke für die klarstellung.


chris antwortete am 16.10.03 (13:57):

In Sachen Bildbearbeitung ist heute vieles
möglich.

Ich habe schon Elefanten im Harz gesehen
und auch meinen Enkel aus einer Lokomotive!

Die Profis können wir wahre Wunderwerke vollbringen!

Die zaubern dann sogar Namen auf die Kaffeekanne!


Chris

Internet-Tipp: " target="_new">


tiramisusi antwortete am 16.10.03 (15:03):

chris - das ist auch nicht das thema, das thema ist, mit wessen elefantenbildern du das machst :-)

ich würde das nicht verharmlosen - lies mal so einen offizielle copyrighthinweis:
..................
Alle veröffentlichten Beiträge, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder
Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem
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Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 EUR oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. Die Rechtsverfolgung nach Rechtsordnungen anderer Länder ist möglich und kann noch drastischere Konsequenzen nach sich ziehen.
.....


Geli antwortete am 16.10.03 (15:56):

Verstehe ich das richtig: man darf zwar kostenlos downloaden und speichern (Gudrun), aber es dann nicht verwenden, zumindest nicht im Netz?


tiramisusi antwortete am 16.10.03 (16:26):

Geli: verhindern kann as keiner - auch nicht durch javascrips, die die rechte Maustaste blockieren :-)

Bei diesen ganzen GIFS und Animationen von der Seite, die Gudrun ansprach kannst Du alles koperen - das wird sogar gewünscht. Die Sachen sind auch weitgehenst copyrightfrei und auf tausenden von Websites zu sehen. Das gleiche gilt für Hintergründe usw.

Es gibt auch Fotos auf sogenannten public domains, von denen man die Bilder problemlos benutzen kann - diese sind zumeist sehr gut katalogisiert nach Sachgebieten.

VORSICHT mit Bildern zB von Disney !!! Das kann unter Umständen teuer werden ... auch Szenenfotos aus Filmen usw, wenn sie nicht ausdrücklich für den Gebrauch auf eigenen Homepages freigegeben sind.

Es ist sicher auch ein Unterschied, ob Du eine private oder eine kommerzielle Seite anbietest. Wie gesagt, besonders mit aktuellen Filmen usw muss man sehr vorsichtig sein - selbst ein scheinbar legal gekauftes Video bzw DVD, dass man bei Ebay ersteigert hat und dann wieder anbietet, weil man es doppelt hat, kann einen in grosse Schwierigkeiten bringen.

Beispiel:
Universal Pictures hat einem deutschen Ebay-User mit rechtlichen Schritten gedroht. Dieser hatte sich zwei Exemplare des Filmes 'The Ring' aus Australien bestellt. Dies geschah, bevor der Streifen in den hiesigen Kinos zu sehen war.

Ein Exemplar, das der Schüler eigentlich für einen Freund mitbestellt hatte, der dieses dann jedoch nicht mehr haben wollte, versteigerte er dann am 23.08.03 für 23,99 Euro bei Ebay. Bereits am 05.09.03 erhielt der 19-Jährige den Brief eines Anwalts.

Im Auftrag von Universal Pictures warf ihm der Advokat vor, er habe einen 'nicht statthaften Parallelimport begangen'. Der Streitfall des Vergehens läge bei 10.000 Euro. Ferner wurde er aufgefordert, eine Unterlassenserklärung zu unterzeichnen.

Internet-Tipp: https://makeashorterlink.com/?P13F45B36


webmaster antwortete am 16.10.03 (17:43):

In die Diskussionsregeln ist jetzt aufgenommen, dass das Einlinken von Bildern auf eigene Verantwortung ist und nur von der eigenen Homepage aus erfolgen sollte.


Geli antwortete am 16.10.03 (18:01):

Eine interessante Zusammenfassung zu Copyright-Fragen im Netz habe ich gerade auf der Seite von Chip Online gefunden. Beantwortet viele Fragen, auch die Verwendung von Clip Arts

Internet-Tipp: https://www.chip.de


Geli antwortete am 16.10.03 (18:05):

Sehe gerade, dass es ein bißchen schwer zu finden ist. Hier also die Adresse der betreffenden Seite:
https://www.chip.de/artikel/c_artikel_10417580.html


Karl antwortete am 16.10.03 (18:39):

Danke Geli für diesen Link.
Das Einfallstor für Graphiken hier in den Foren ist nicht ohne Risiko. Deshalb möchte ich alle bitten, sich an die Copyrightbedingungen zu halten. So auflockernd Graphiken sein können, sie dürfen nicht dazu führen, dass die Einstellenden oder der ST teure Abmahnungen erhalten.

Internet-Tipp: https://www.chip.de/artikel/c_artikel_10417580.html


Minna antwortete am 17.10.03 (08:52):

"Die Profis können wir wahre Wunderwerke vollbringen!" (Chris)

Das können nicht nur die Profis.
Mit den richtigen Bildbearbeitungsprogrammen kann das jeder.