Archivübersicht | Impressum

THEMA:   Geld zurück von der GEZ

 7 Antwort(en).

Edwin begann die Diskussion am 04.07.02 (14:53) mit folgendem Beitrag:

Hallo liebe STīler,
es könnte sein, dass es auf Grund des nachstehenden Urteils des BGH Geld zurück gibt:




Rückerstattung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland ARD und ZDF haben im Frühjahr einen Gewinn von über 1 Mrd. DM erwirtschaftet. Dieses ist gemäß Bundesverfassungsgericht unzulässig.
Das Oberlandesgericht Augsburg hat am 10.01.1998 entschieden, daß an diesem Gewinn der Gebührenzahler, der mit seinem Beitrag den Gewinn ermöglicht hat, zu beteiligen ist. Es müssen nach Urteil jedem Antragsteller rückwirkend für die Jahre 1997, 1998 und 1999 je Quartal ein Betrag von DM 9,59 (insgesamt 115,08 DM - entspr. Euro 58,84) rstattet werden.

ACHTUNG!
Dieses Gerichtsurteil wurde vom Bundesgerichtshof am 08.04.1998 bestätigt! Die Erstattung braucht allerdings nur auf Antrag vorgenommen zu werden. Der Antrag ist chriftlich oder per Fax an die GEZ zu stellen.

GEZ
50856 Köln
Fax.: 0180-551 070 0

Bitte möglichst viele Verwandte, Freunde und Bekannte
informieren, damit die Fernsehgebühren auch ihnen erstattet werden.

Der Antrag könnte folgenden Wortlauf haben:
.........................................................................

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Rückerstattung von Beiträgen
der je vier Quartale für die Jahre 1997, 1998 und 1999
mit einem Betrag von je DM 9,59 je Quartal.

Ich beziehe mich auf das Urteil des
Bundesgerichtshofs vom 08.04.1998.

GEZ Nr.:

Name, Vorname:

Straße:

PLZ, Ort:

Geldinstitut:

BLZ:

Konto-Nr.:



PS:
Wenn Euer Antrag Erfolg hatte, lasst es mich bitte wissen.

Ich habe versucht, das Urteil bei www.Juris.de zu finden.
Ohne Erfolg. Aber das hat nichts zu sagen.
MfG
Edwin

(Internet-Tipp: https://www.juris.de)


verdana antwortete am 04.07.02 (14:59):

Lieber Edwin,

das geistert schon seit Wochen durch das Internet,- ist aber leider eine Ente.

Nichts für ungut.


Carola antwortete am 04.07.02 (15:07):

Und man soll jedenfalls "DM" schreiben?


Ein Gebührenzahler antwortete am 04.07.02 (15:46):

Das ist schon ein seit einigen Wochen bekannter und aufgedeckter Hoax. Wäre nicht schlecht, wenn der Webmaster dieses Thema löscht.


Karl antwortete am 04.07.02 (16:47):

Wieso, jetzt kann doch jeder lesen, dass das nicht stimmt und ist gewappnet.


edwin brendtke antwortete am 04.07.02 (17:10):

das ist eine ende hoch drei


Edwin antwortete am 04.07.02 (17:50):

@ Alle

Es tut mir sehr leid, dass ich dieser Ente aufgesessen bin.
Ich bitte bei allen um Entschuldigung. Es tut mir sehr leid, dass ich Euch Mühe gemacht habe.;-(((
Lieber Namenskollege Edwin Brendtke. Was ist eine Ende hoch drei??
Edwin


kleinesrainer antwortete am 04.07.02 (19:43):

es gibt kein Oberlandesgericht in Augsburg, lach, wäre ja noch schöner :-))