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THEMA: Wehren gegen unerwünschte Werbung...
11 Antwort(en).
Jolli
begann die Diskussion am 15.03.02 (12:47) mit folgendem Beitrag:
Wer kennt auch das leidige Thema: Werbung im Briefkasten, die keiner haben will? Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus (8 Parteien), wo an allen!! Briefkästen gekennzeichnet ist, dass Werbung unerwünscht ist. Trotzdem halten sich die Damen und Herren Verteiler vielfach nicht daran oder sie sind ganz "schlau" und legen die Werbung stapelweise auf Treppenstufen oder in Extremfällen, wenn sie absolut nicht ins Haus kommen, einfach vor die Haustür. Dementsprechend sieht es dann aus: über Grünflächen gewehte bunte Werbeprospekte... Wie soll man sich dagegen wehren? Kann man das überhaupt?
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baerliner
antwortete am 15.03.02 (15:47):
Ja, Jolli, man kann, wie mein Internet-Tipp zeigt.
(Internet-Tipp: https://www.greenpeace.de/vor_ort/aachen/werbung.html)
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Roswitha
antwortete am 15.03.02 (19:34):
Hallo Baerliner,
und wie sieht es aus mit der rechtlichen Durchsetzbarkeit solcher Abmahnungen? Gibt es Fälle, in denen eine einstweilige Verfügung beantragt und tatsächlich erlassen wurde? Oder gar Urteile? Sind die irgendwo nachlesbar?
Ich frage deswegen, weil eine Abmahnung, wie auf der Greenpeace-Seite beschrieben, ja nur dann Sinn gibt, wenn sie rechtlich grundsätzlich durchsetzbar wäre. Sonst besteht die Gefahr, dass sich die Werbetreibenden längst kundig gemacht haben und die Abmahnungen hämisch grinsend wegwerfen... (und dann käme ich mir wiederum doch etwas blöd vor...).
Herzlichst, Roswitha
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KlausKlaus
antwortete am 15.03.02 (22:29):
Hallo Jolli, hinzu kommt noch die per Post ( also nicht durch Austräger ) zugestellte Werbung. In diesem Falle habe ich ein probates Mittel gefunden. In fast allen Fällen liegt ein Rückumschlag bei. Ich falte die gesamte Werbesendung zusammen und stecken sie in den Rückumschlag und sende sie zurück - ohne Briefmarke.
1. Ich sichere die Arbeitsplätze bei der Post. 2. Ich verschaffe der Post ein Zusatzeinkommen ( Rückporto ). 3. Ich nerve den Versender, wie er micht nervte. 4. Ich hoffe auf die Liste "ungeeigneter Werbekunde" zu kommen. 5. Mein Abfallkorb wird nicht belastet.
Wenn kein Umschlag beiliegt, aber eine Antwortpostkarte, falte ich die Werbesen- dung ebenfalls und hefte sie mit dem Tacker auf die Rückseite der Postkarte, dann wie oben.
Es macht Spaß vor allem bei Sendungen aus dem Ausland - und es hat Wirkung, die Werbesendungen nehmen ab. Probier es mal.
Gruß Klaus
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jolli
antwortete am 15.03.02 (22:50):
hallo Baerliner, wie auf deiner Hinweis-Seite beschrieben, kleben Verbots-Schilder an allen Briefkästen, aber es richten sich nicht alle Verteiler danach. Am penetrantesten sind die Fernsehdienste, auf deren Werbekärtchen keine Adresse steht, nur eine Telefonnummer oder Pizza-Dienste auch ohne Adresse, nur mit Telefonnummer. Anlass meines Beitrages waren heute 2 Stapel auf der Treppe abgelegter "Wochenblätter" (Bezirkszeitungen). Da dies fast jede Woche so läuft, habe ich nun zum Telefon gegriffen und den Vertrieb dieser Blätter darauf hingewiesen, dass dies in unserem Haus nicht gewünscht sei. Und - man höre und staune: die nette Dame hat das notiert und Abhilfe versprochen, aber mit dem Nebensatz: An Werbe-Verbots-Schilder müssten sie sich nicht halten als Bezirks-Wochenblatt, das zwar unangefordert verteilt würde, aber in dem Sinne keine Werbung sei. In welchem Sinne dann? Die finanzieren sich doch durch die Werbung in ihren Blättern. Wo ist da die Grenze?
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jolli
antwortete am 15.03.02 (23:00):
hallo KlausKlaus, das, was du praktizierst, habe ich mir auch schon zur Gewohnheit gemacht: per Post zugestellte (unerbetene) Kataloge oder Werbebriefe deklariere ich mit: "Nicht angefordert" oder "Annahme verweigert" und werfe sie in den nächsten Postkasten. Auch die Werbe-Beilagen in Tageszeitungen landen sofort beim Zeitungshändler im Papierkorb. Ich trage so etwas nicht erst nach Hause, um es dort in den Müll zu tun. Nur denke ich, Müll bleibt Müll, egal wo er letztendlich entsorgt wird. Und der sollte vermieden werden, doch mir scheint, dass es immer mehr wird.
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hedwig
antwortete am 16.03.02 (10:22):
Bei "kleiner" Werbung von Lottofirma z. B. stecke ich das Ganze in einen großen Umschlag, sende es zurück mit dem Vermerk "Porto bezahlt Empfänger".
Das hilft sofort.
Zeitungsbeilagen lasse ich ebenfalls gleich im Geschäft.
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baerliner
antwortete am 16.03.02 (13:27):
Roswitha,
sicher kannst Du mit GOOGLE Fundstellen finden oder Dich bei einem Anwalt über die rechtliche Durchsetzung schlau machen. Einiges zum Thema liefert mein Internet-Tipp, der sich vor allem mit unerwünschter Internet-Werbung befaßt. Meiner Meinung nach müßten auch die Verbraucherschutzverbände Auskunft geben.
Die Frage ist natürlich, ob man sich der Mühe solcher Abwehrmaßnahmen als Privatperson unterziehen will. Und damit rechnen die Werber auch, daß man untätig bleibt.
Mit der Rücksendung unerwünschter Werbung im Rückumschlag trifft man die Firmen m.M. nach auch nur, wenn auf dem Umschlag "Antwort - Porto zahlt Empfänger" steht. Sonst verweigert die Werbefirma eben auch die Abnahme und rechtlich könnte die Post sogar das Porto vom Rücksendenden verlangen. Wenn schon, dann muß man selbst "mit Annahme verweigert" zurückschicken.
Und bei Rücksendungen ins Ausland hat unsere Post auch keinen Gewinn, sondern muß für die Weiterbeförderung noch Ausgleichszahlungen leisten.
Die sogenannten Bezirksblätter sind wohl tatsächlich nicht als unzuässige Werbung einzustufen, weil sie auch einen redaktionellen Teil haben, in dem auch Ankündigungen des Bezirksamtes stehen. Es ist natürlich nicht schön, wenn die Dinger in Massen auf der Treppe oder sogar vor der Haustüre abgelegt werden, aber da hilft oft ein Anruf beim Verlag, denn die haben an solchen Austrägern selbst kein Interesse.
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schorsch
antwortete am 16.03.02 (14:40):
hedwig antwortete am 16.03.02 (10:22):
Bei "kleiner" Werbung von Lottofirma z. B. stecke ich das Ganze in einen großen Umschlag, sende es zurück mit dem Vermerk "Porto bezahlt Empfänger".
In der Schweiz geht das leider nicht mehr, die Post hat da einen Riegel gestossen.
Aber zu diesem Thema noch ein grundsätzlicher Aspekt und eine Frage: In jeder Tageszeitung, in jeder Illustrierten, in jedem abonnierten Blatt oder Blättchen besteht der Inhalt bis zu 90 % aus (unverlangter!) Werbung, direkt eingedruckt oder beigelegt. Warum stösst sich eigentlich da keiner dran?
Ich weiss: Vielen Menschen wird es zur Last, wenn sie pro Jahr einige hundert Kilo Papier bündeln und der Altpapiersammlung mitgeben müssen. Aber trotzdem hats an meinem Briefkasten keinen "Anti-Kleber". Denn ohne dass ich die Absicht habe, etwas aus der Werbung zu kaufen, interessieren mich viele Neuheiten - hauptsächlich elektronischer Art - von denen ich nichts vernehmen würde, hätte es auf meinem Briefkasten einen solchen Kleber.
Schorsch
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alima
antwortete am 16.03.02 (16:04):
Es ist normalesweise tatsächlich verboten, werbung in kästen mit dem hinweis einzuwerfen," keine werbung" das gleiche gibt es auch für zeitungen. die austräger müssen sich danach richten. wenn nicht ist es günstig die jeweiligen firmen anzurufen und mit dem hinweis auf eine strafbare handlung stellen diese sofort die verteiler zur rede. keiner von ihnen will mit dem gesetz in konflikt kommen. jedenfalls ist es hier so. ich spreche da aus erfahrung als verteiler.
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Ursula J.
antwortete am 16.03.02 (17:56):
Bei mir wird alle paar Monate von einer bestimmte Pizzeria eine Speisekarte direkt an die Wohnungtür gehängt, so dass jeder im Hause sehen kann wie lange die einzelnen Mitmieter nicht zu Hause sind. Habe inzwischen drei Mal erfolglos die Pizzeria angeschrieben. Inzwischen hat es ebenfalls schon drei Mal die Verbraucherzentrale für mich getan, mit Klageandrohung. Ich vermute in ein paar Wochen hängt wieder die Speisekarte an meiner Tür.
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Jolli
antwortete am 16.03.02 (19:53):
@ UrsulaJ. Was du da berichtest, finde ich sehr interessant. Auch hier hängen alle paar Wochen die Speisekarten von div. Pizza-Diensten an den Türknäufen. Dass man in solchen Fällen die Verbraucherzentrale einschalten kann, war mir neu. Denn ich habe auch schon überlegt, wie man dieser Unsitte beikommen kann. Bei uns im Haus gibt es leider Mitbewohner, die auf jedes Klingeln den Türöffner betätigen, ohne zu fragen, wer eingelassen werden möchte.
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