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THEMA:   Der Dienstweihnachtsbaum und andere weihnachtliche Kuriositäten des Bundesfinanzministeriums

 8 Antwort(en).

usella begann die Diskussion am 20.12.01 (17:48) mit folgendem Beitrag:

Bei meinem Ausflug ins Internet bin ich heute auf folgenden Erlaß des Bundesfinanzministeriums vom 11.09.1997 gestoßen, den ich Euch nicht vorenthalten wollte und deshalb hierher kopiert habe:


Bundesteuerblatt 1997 Teil IV, Seite 0815

Bundesministerium der Finanzen
XXIV A 1 - S 0815 - 1213/95
Oberste Finanzbehörden der Länder
nachrichtlich:
Vertretung der Länder beim Bund

Dienstweihnachtsbaum-Erlaß für Finanzämter

I. Dienstweihnachtsbäume

Dienstweihnachtsbäume sind Weihnachtsbäume natürlichen Ursprungs oder natürlichen
Weihnachtsbäumen nachgebildete Weihnachtsbäume, die zur Weihnachtszeit in
Diensträumen aufgestellt werden.

II. Aufstellen von Dienstweihnachtsbäumen

Dienstweihnachtsbäume dürfen nur von sachkundigem Personal nach Anweisung des
unmittelbaren Vorgesetzten aufgestellt werden. Dieser hat darauf zu achten, daß:

a.der DwBm (Dienstweihnachtsbaum) mit seinem unteren, der Spitze
entgegengesetzten Ende, in einen zur Aufnahme von Baumenden geeigneten
Halter eingebracht und befestigt wird.
b.der DwBm in der Haltevorrichtung derart verkeilt wird, daß er senkrecht steht
c.im Unfallbereich des DwBm keine zerbrechlichen oder durch umfallende DwBm
in ihrer Funktion zu beeinträchtigenden Anlagen vorhanden sind.

III. Behandlung der Beleuchtung

Die DwBm sind mit weihnachtlichem Behang nach Maßgabe des Vorstehers zu
versehen. Weihnachtsbaumbeleuchtung, deren Leuchtwirkung auf dem Verbrennen
eines Brennstoffes mit Flammenwirkung beruht, (sog. Kerzen), dürfen nur Verwendung
finden, wenn:

a.die Bediensteten über die Gefahren von Feuersbrünsten hinreichend unterrichtet
sind und
b.während der Brennzeit der Beleuchtungskörper ein in der Feuerbekämpfung
unterwiesener Beamter mit Feuerlöscher bereitsteht.

IV. Aufführen von Krippenspielen und Absingen von
Weihnachtsliedern

In Dienststellen mit ausreichendem Personal können Krippenspiele unter Leitung eines
erfahrenen Vorgesetzten zur Aufführung gelangen. Zur Besetzung sind folgende in der
Personalplanung vorzusehende Personen notwendig:

Maria: möglichst weibliche Beamtin oder ähnliche Person
Josef: älterer Beamter mit Bart
Kind: kleinwüchsiger Beamter oder Auszubildender
Esel und Schafe: geeignete Beamte aus verschiedenen Laufbahnen
Heilige Drei Könige: sehr religiöse Beamte

Zum Absingen von Weihnachtsliedern stellen sich die Bediensteten unter Anleitung
eines Vorgesetzten ganz zwanglos nach Dienstgraden geordnet um den DwBm auf.
Eventuell vorhandene Weihnachtsgeschenke können bei dieser Gelegenheit durch den
Vorgesetzen in Gestalt eines Weihnachtsmannes an die Untergebenen verteilt werden.
Zwar ist bei einer solchen Gelegenheit das Besprechen unerledigter Verfügungen aus
dem zu Ende gehenden Rechnungsjahr nicht unbedingt gefordert, jedoch scheint es
angebracht, die allgemeine Anwesenheit des Dienstpersonals auch für Dienstgeschäfte
zu nutzen.

Wir bitten, vorgenannte Richtlinie in geeigneter Weise in den jeweiligen
Zuständigkeitsbereichen bekanntzugeben.

Die verfassungsmäßigen Recht des Bundesrates sind gewahrt.

Bonn, den 11.September 1997
Der Bundesminister der Finanzen
Theo Weigel




Diese Bundes-Weihnachtsverordnung möchte ich einfach so an Euch weitergeben. Mich hat beim Lesen zunächst ein ungläubiges Staunen ergriffen, dann ein Schmunzeln ... . (Es gibt doch immer noch eine Steigerung.)

Ich wünsche allen im ST wunderschöne und friedliche Weihnachten.

usella


Karl antwortete am 20.12.01 (17:53):

Liebe Usella,


warum soll es beim Bund nicht auch Spassvögel geben ;-)

MfG Karl


Manfred Franz antwortete am 20.12.01 (18:58):

Wunderschön! Wird in meine Witze-Sammlung aufgenommen! Danke.
Würde mich nur noch interessieren, ist das echt oder ein Witz? Im ersten Falle ist es ein schlechter und zeigt, dass sich ein Beamtenwesen durchaus selbst und mit sich beschäftigen kann. Aufgabenstellungen von außen, den ewigen Störern in Form der Bürger (und Steuerzahler), bedarf es dabei offenbar nicht


usella antwortete am 20.12.01 (19:30):

Sicher, lieber Karl: Warum nicht ....

Leider ist der breit grinsende smily unterwegs verlorengegangen. Denkt ihn Euch bitte ans Ende der Klammer (hab das mit den smilies leider noch nicht raus).

Viele Grüße

usella


e-l-e-n-a antwortete am 20.12.01 (19:37):

Ist das nicht richtig "hübsch deutsch"??

Vermutlich ist der Ge-/Verbrauch von Toilettenpapier ähnlich geregelt :-)) Da bin ich aber froh.

In diesem Sinne ein schönes Fest und einen guten Rutsch und in Erwartung neuer und ähnlicher Regelungen grüsse ich Euch.

(Internet-Tipp: https:///seniorentreff/de/hp/kluge/)


usella antwortete am 20.12.01 (19:53):

Hallo Manfred,

ich war im ersten Augenblick auch etwas unsicher, zumal ich diese "Dienstanweisung" heute zunächst in einem juristischen Forum fand. Dort hatte sie jemand als posting unter "Anwaltsrecht" plaziert. Daraufhin habe ich mal mit Google unter "Dienstweihnachtsbaum" nachgesehen und bin dabei auf eine ganze Reihe solcher Kuriositäten gestoßen.
Wer sich diesen Dienstweihnachtsbaum (DwBm) - Erlaß tatsächlich ausgedacht hat, habe ich nicht herausfinden können.

Viele Grüße
usella


Sammy antwortete am 20.12.01 (21:43):

Es gibt eine ganze Sammlung ähnlicher "Kuriositäten" aus der Verwaltung.
Der obige Beitrag ist doch sehr gut,läßt er doch Zweifel auf Echtheit aufkommen.:-))


gruxn antwortete am 20.12.01 (23:47):

Zum Thema Dienstweihnachtsbäume:

Während meiner Arbeit an der Deutschen Schule Lissabon wurden jährlich repräsentative Weihnachtsbäume rechtzeitig für die entsprechenden Dienststellen aus Deutschland eingeflogen.
Eines Jahres (war es 1985?) sollte die Tanne im offenen, aber überdachten Vorraum der Schule aufgestellt werden, war aber zu lang.
Ein Vorschlag des Schulleiters an den portugiesischen Hausmeister war, die Tanne zu kürzen......

Ergebnis: Er hat die Tanne dann eben gekürzt, OBEN natürlich, und der Rest der deutschen Gemeinde hat sich schief gelacht.

Hübsche Baumgeschichte?

gruxn


schorsch antwortete am 21.12.01 (10:08):

Ach du mein lieber Weihnachtsbaum
was willst du dich denn grämen?
Und wohnst du auch im Deutschen Raum,
brauchst du dich drum nicht schämen.
Glaub trotz Amtesschimmel,
noch an den Tannenhimmel.

Schorsch