Archivübersicht | Impressum

THEMA:   Brief(mail)geheimnis

 23 Antwort(en).

Heidi begann die Diskussion am 28.11.01 (10:29) mit folgendem Beitrag:

Es ist bereits einige Male vorgekommen, dass von verschiedenen St-Teilnehmern hier im St private Mails in den Foren oder über die Foren veröffentlicht wurden.

Ich halte das für schlimm, weil ich davon ausgehe, dass das Briefgeheimnis auch für Mails Gültigkeit hat (trotz gläsernem www).

Wie ist Eure Meinung dazu?


Schorsch antwortete am 28.11.01 (11:04):

Auch ich bin der Meinung, dass Mitteilungen, die nur gerade zwei TeilnehmerInnen unter sich austauschen wollen, nicht über den ST gehen sollten. Nur wenn etwas für mehrere oder alle TeilnemerInnen interessant und/oder wissenwert ist, sollte das ST benutzt werden.
Ich bin mir bewusst, dass auch ich schon bestimmte Personen hier mit Namen angesprochen habe. Ich tues dies aber immer nur, wenn ich zuvor von diesen mit Namen angesprochen wurde.

Schorsch


Lara antwortete am 28.11.01 (12:48):

Hallo Freunde,
geht es hier um "Verschwendung" von Forums-Platz oder darum, daß schon oft bei privaten Unterhaltungen bemängelt wurde, sie gehörten nicht ins Forum? Bis hierhin sehe ich noch nichts, was mit "Brief- oder Mail-Geheimnis" zu tun haben könnte.
Wer Texte aus Mails anderer veröffentlicht, will deren Absender wohl belobigen oder einen anfechtbaren, bösartigen Inhalt zur Diskussion stellen. Ich halte das für berechtigt, vielleicht sogar für notwendig, wenn man sich wegen falscher Absender-Angaben mit dem Sender der betreffenden Mail nicht auseinandersetzen kann. Soll man sich beschimpfen lassen können, während die andere Person in der Anonymität sich ins Fäustchen lacht?

Zur Zeit würde ich sogar den webmaster bitten, kleine (!) persönliche Mitteilungen in den Foren-Themen zuzulassen, da die Viren-Angst eine eMail-Angst erzeugen wird.

Wenn aber jemand einen Mail-Inhalt auf seiner eigenen Homepage 'zur Schau' stellt' - somit also ein (angebliches) "Mail-Geheimnis" kundtut, so ist das seine eigenverantwortliche Angelegenheit, und man braucht hier kein neues Thema, um das zu verteufeln.

Hier werde ich wohl wieder Kritik über meinen "inkompetenten Senf" einstecken müssen -, aber es ist eben meine Meinung. (Ich hoffe sehr, daß ab dieser Stelle nicht wieder ein Disput über die "eigene Meinung" aufbricht.)
Lara


Barbara antwortete am 28.11.01 (13:12):

Mir ist eine derartige Veröffentlichung nicht bekannt. Sollte es jedoch wirklich so sein, dass der Empfänger einer privat erhaltenen Mail diese hier im Forum veröffentlicht, wäre ich auch empört, es sei denn, er hat sich die Erlaubnis des Absenders vorher eingeholt. Ich sehe das wie Heidi, es käme für mich einer Verletzung des Briefgeheimnisses gleich, auch wenn es dieses im eMail-Verkehr noch nicht geben sollte.

Ich verstehe Deine Kritik nicht derart, dass sich zwei Foren-Teilnehmer gegenseitig öffentlich austauschen. Dagegen habe ich nun überhaupt nichts, denn ihre Diskussion kann doch für alle interessant sein und wen das stört, der braucht es ja nicht zu lesen.

Es grüßt Euch Barbara


Johannes Michalowsky antwortete am 28.11.01 (13:46):

Da fühle ich mich aber angegriffen, obwohl ich bisher nur Freundlichkeiten und Anerkennung für die Einstellung des Drohbriefes von Claus D. Müller in meine HP gehört habe. Wie soll ich die dort erhobenen Vorwürfe zur Diskussion stellen, wenn ich nicht zeigen darf, worum es geht? Ich denke, daß bei einem solchen Vorgang Interessen des Seniorentreff berührt sind.

Wer es noch nicht kennt - Barbara - möchte doch bitte einmal in meine HP schauen (URL unten) und sich hier danach nochmals äußern.

(Internet-Tipp: /seniorentreff/de/my/)


Barbara antwortete am 28.11.01 (14:02):

Tut mir leid, aber nach Erhalt einer derartigen Beschuldigung hatte Jo m.M.n. keine andere Wahl. Übrigens ändert das nichts am Vergleich zum Briefgeheimnis. Wenn ich einen derartigen Brief per Post bekäme, würde ich ihn auch veröffentlichen. Wie sollte man sich sonst wehren?

Ich war von einem normalen privaten Plausch unter zwei Senioren ausgegangen, den der eine einfach veröffentlicht. Gut, dass wir es klären konnten.

Es grüßt Euch Barbara


Heidi antwortete am 28.11.01 (21:07):

Nein, Jo - das sollte kein Angriff gegen Dich sein :-), es fiel mir nur beim Lesen der von Dir veröffentlichten Mail wieder ein, dass schon mehrmals Mails die privat an jemanden geschrieben wurden von dem Empfänger anschließend hier in den Foren veröffentlicht wurden.

Daher hat es mich interessiert wie Ihr hier grundsätzlich über Mails im Zusammenhang mit dem Briefgeheimnis denkt.

Da ich den Brief von CM auch für überzogen halte, kann ich Deinen Ärger und Deine Reaktion verstehen. Ich hätte diesen Brief allerdings ohne Absenderangabe veröffentlicht ;-).

mfg Heidi


Ingrid Steiner antwortete am 28.11.01 (22:14):

Hallo alle,

ich hatte heute auch den aktuellen Virus "zu Besuch" und mein Virusscanner hat auch gleich gemeldet "weg mit dir, wir wollen keinen Schnupfen". Ich denke, wenn Viren sich ganz einfach im Adreßbuch bedienen, sind wir genauso machtlos und unschuldig, wie wenn wir uns in der U-Bahn eine Grippe holen. Und Schuldzuweisungen sind da ganz einfach nur gegenüber denjenigen angebracht, die die Viren ins Netz schicken.

Was das "Mailgeheimnis" anlangt, respektiere ich es, wenn jemand seine Meinung mir direkt per mail schreibt, aber ich denke, daß jeder seine Meinung genau so gut ins Forum stellen kann - dazu ist doch das Forum da, oder?


Karl antwortete am 28.11.01 (23:04):

Liebe Heidi,

ich muss gestehen, dass ich gerade auch ernsthaft überlege, ob ich nicht meine Mail an mchen publiziere, da er nun öffentlich behauptet hat, er habe weitergegeben, was er von mir wisse. Jedenfalls habe ich den Brief im Sent-Mail Ordner gefunden und an Jo weitergeschickt, damit Jo sieht, was er davon zu halten hat.

Die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails sollte normalerweise nicht stattfinden. In diesem Fall jedoch kann ich Jo verstehen, denn die Anschuldigungen sind unter der Gürtellinie. Ich habe mich dazu schon im Forum "Internet und Computer" geäußert und möchte das nicht vertiefen.

Meine liebste Strategie in solchen Fällen (sehr selten erhalte ich ähnliche Mails und bei wachsender Gemeinde ist zu erwarten, dass die Anwürfe auf sichtbare Personen im ST zunehmen) ist es, den Ball flach zu halten (SC-Freiburg Strategie), da die Wellen sich sonst hochschaukeln.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


Johannes Michalowsky antwortete am 29.11.01 (07:51):

Zitat Heidi:

"Ich hätte diesen Brief allerdings ohne Absenderangabe veröffentlicht ;-)."

Zitat Karl:

"Die ungefragte Veröffentlichung von E-Mails sollte normalerweise nicht stattfinden. In diesem Fall jedoch kann ich Jo verstehen, denn die Anschuldigungen sind unter der Gürtellinie."

Ich möchte Euch darauf aufmerksam machen, daß mchen in der Mail an mich u.a. angedroht hat, daß er im Falle einer Verbannung aus dem ST Wege finden werde, seine Mail an alle User des ST zu verbreiten.

Ist das nicht das explizite Einverständnis mit einer Veröffentlichung und war es dann nicht richtig, daß i c h Zeitpunkt und Ort dafür gewählt und nicht auf die öffentliche Attacke gewartet habe? Und wäre diese meine Veröffentlichung nicht nebulös geblieben und hätte weitere Fragen provoziert, wenn ich nicht den Namen dazu gesetzt hätte?


Karl antwortete am 29.11.01 (08:00):

Wie gesagt Jo. Ich denke in dieser Situation war die Publikation zu rechtfertigen.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


Heidi antwortete am 29.11.01 (10:54):

Wenn ich das alles richtig gelesen habe muss ich also damit rechnen, dass jederzeit eine von mir geschriebene Mail, gerichtet an die private Adresse eines Empfängers, hier in den Foren oder auf einer Homepage veröffentlicht wird, je Inhalt natürlich, wobei es allein im Ermessen des Empfängers liegt, ob der Inhalt allgemein interessant ist


Karl antwortete am 29.11.01 (11:03):

Nein Heidi,

dieser Fall ist eine absolute Ausnahme, da es ein angekündigter Angriff auf den ST war.


Mit freundlichen Grüßen

Karl


Sammy antwortete am 29.11.01 (14:13):

Für mich unverständlich wie man über die aufgeworfene Frage diskutiert.
Eine p e r s ö n l i c h e Mail geht nur den Absender und Empfänger etwas an, es sei denn, eine zu rechtfertigende Ausnahmesituation liegt für eine Weitergabe vor.
Ansonsten wäre m.E. die Ebene der pers.e-Mails empfindlich gestört.

MfG
Sammy


Lara antwortete am 29.11.01 (14:15):

Nach dem, wie eng Ihr das Brief/Mail-Geheimnis darstellt, könnte man meinen, daß nicht einmal der Empfänger die Postsache öffnen darf, weil sich ja darin das "Geheimnis" des Absenders befindet.
:-) -- :-)
Lara


Schorsch antwortete am 29.11.01 (18:18):

Ich betrachte dieses Forum wie eine Art Zeitung. Wenn eine Zeitung Drohungen oder Angriffe bekommt, hat sie das Recht, diese dem Publikum kund zu tun. Im obigen Fall ist zu rechnen, dass der "Angreifer", im Falle er beim momentan Angegriffenen nicht sein M(üt)chen kühlen kann, weitere Mitglieder des Forums angreift. Wenn diese dann bereits wissen, wes Keistes Kind der Angreifer ist, können sie den Angriffen mit der nötigen Ruhe entgegen sehen.

Schorsch


Karl antwortete am 29.11.01 (18:44):

Wie soll man sich wehren, wenn jemand in einer privaten Mail ankündigt, er würde Mittel und Wege finden, seine (unhaltbaren) Anschuldigungen an die Mitglieder des Seniorentreffs zu verbreiten? Die beste Vorwärtsstrategie ist es, diese Vorwürfe publik zu machen, bevor man hinter dem Rücken verleumdet wird. Ich glaube, dass Jo richtig gehandelt hat.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


Johannes Michalowsky antwortete am 29.11.01 (19:41):

Abstrahieren wir mal von dem aktuellen Fall, der hier im Raume steht:

Was ist Briefgeheimnis? Das bedeutet doch, daß D r i t t e sich keinen Zugang verschaffen dürfen zum Inhalt von Briefen. Das betrifft z.B. die Post, aber auch jegliche anderen Personen und sogar enge Familienmitglieder.

Ich glaube, was der Empfänger mit dem Briefinhalt macht, ist alleine dessen Sache. Es ist dann nur eine Frage des persönlichen Stiles und für den Absender des Vertrauens, das er in die Diskretion des Empfänger hat. In privater Korrepondenz ist es ja auch nicht ungewöhnlich, den Empfänger ausdrücklich zu bitten, dies oder jenes vertraulich und als nur für ihn bestimmt zu behandeln. In manchen Fällen wird es dieses Hinweises nicht bedürfen, es wird sich von selbst verstehen.

Wenn Solches nicht respektiert wird, dann ist das ein Vertrauensbruch, der zum Ende eines Kontaktes führen kann.

Ich finde, insofern besteht kein Unterschied zwischen Email- und konventioneller schriftlicher Kommunikation untereinander.

Eine andere Frage ist das Mitlesen von Mails durch Hacker oder Webmaster auf dem Übermittlungsweg oder zwangsweiser Abspeicherung für spätere staatlich angeordnete Überprüfungen. Es ist ja sogar Ziel der politischen Sicherheitsfanatiker, zumindest das Potential zu schaffen, alles, aber auch alles zu fixieren und zugänglich zu machen. Unter dem Vorand der "Ereignisse" wird dies zur Zeit, wie ich den Eindruck habe, unter dem Applaus des Publikums massiv vorangetrieben.


Lara antwortete am 30.11.01 (06:59):

Ich vermisse noch immer eine Mitteilung von Jo, daß er eine Mail von klemm-chen erhalten habe mit dem süßen Geheimnis 'Entschuldigung'.
Lara


Jutta M. antwortete am 01.12.01 (03:24):

Johannes hat recht:

DRITTE duerfen sich keinen Zugang ueber eine Post/Mail
Selber und ohne Wissen des Senders und/oder Empfaengers verschaffen.

Aber der Sender muss sich doch wohl darueber im Klaren
sein, dass der Empfaenger mit der Post/Mail tun darf wie
er fuer Richtig empfindet. Dieser ist frei die Information zu teilen
mit wem er moechte, denn die Post/Mail wird auch Eigentum
des Empfaengers.

Anders ist es (zumindest moralisch) wenn der Sender den
Empfaenger bittet den Inhalt der Post privat zu behandeln.
Oder wenn der Empfaenger, von Berufswegen, dazu verpflichtet
ist den Inhalt eines Schreibens geheim zu halten.

Davon abgesehen steht es dem Empfaenger absolut
frei mit der erhaltenen Post zu tun was er moechte.

Ich glaube nicht dass es diesbezueglich in Deutschland ein widerstrebendes Gesetz gibt, denn ein solches Gesetz muesste man als Freiheit beraubend und Einseitig empfinden.

Jutta M.


Heidi antwortete am 01.12.01 (15:06):


Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland


Art.10 (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

1. Schutzbereich
Das Briefgeheimnis schützt sowohl den Inhalt der Briefe als auch vor der Aufstellung einer Statistik, wem, wann und wo die Briefe geschickt werden. Vom Briefgeheimnis wird aber nur der außerpostalische Verkehr geschützt, sobald die Briefe mit der Post versendet werden, greift nach ganz hM das Postgeheimnis. Der Begriff des Briefs ist weit auszulegen, darunter fallen alle Mitteilungen, die den mündlichen Verkehr ersetzen. Das Fernmeldegeheimnis schützt die Vertraulichkeit aller Mitteilungen, die mittels des Fernmeldeverkehrs weitergegeben werden, zB Telefon, Telegramm, Fax, Datenleitungen

--------

Das Briefgeheimnis ist der Schutz des einzelnen gegen unbefugte Einsichtnahme in Briefe;

!!
" es erstreckt sich auf den Inhalt wie auf die Identität von Absender und Adressaten sowie auf den Umstand, dass Absender und Adressat überhaupt korrespondieren."
!!

Dabei kommt es nicht darauf an, ob die ausgetauschten Informationen verschlossen oder offen versendet werden; unter das Briefgeheimnis fallen deshalb auch Telegramme, Postkarten und Drucksachen. Es schützt den Brief, soweit er sich nicht in den Händen der Post befindet, also außerhalb des Beförderungsvorgangs (sonst greift das Postgeheimnis).


Heidi antwortete am 01.12.01 (15:33):

Das bedeutet, dass ich "ohne ausdrückliche Erlaubnis des Absenders" den Inhalt eines erhaltenen Briefes (ich setze Mails mit Briefen gleich) nicht veröffentlichen oder an Einzelpersonen weiterleiten darf.

Es bedarf also keines Hinweises des Absenders, die Nachricht vertraulich zu behandeln, weil dies bereits gesetzlich verankert ist.


Manfred Franz antwortete am 01.12.01 (17:03):

Diese Auslegung des Grundgesetzes würde also besagen, dass sich der Empfänger z.B. von Drohbriefen, Beleidigungen u.ä. nicht wehren darf, indem er die Gemeinschaft oder die Rechtsprechung zu Hilfe ruft. Denn dann würde er ja das "Briefgeheimnis" verletzen! Allen Daten-(Taten-)Schutz den Tätern! Die Demokratie mit ihren eigenen Mitteln aushöhlen, das versuchen Links- und Rechtsextreme -sogar mit einigem Erfolg- schon lange. Scheint auch hier zu klappen.
Machen wir da etwas falsch?


Karl antwortete am 01.12.01 (19:23):

Liebe Heidi,

der Schlüsselsatz ist sicher

"Das Briefgeheimnis ist der Schutz des einzelnen gegen unbefugte Einsichtnahme in Briefe". Die Betonung liegt auf "unbefugt".

Ich gehe davon aus, dass der Empfänger eines Briefes, den Brief lesen darf. Wenn ich einen Brief meiner Eltern erhielt, habe ich immer mit meiner Frau darüber gesprochen, auch über Briefe von Freunden, aber erst recht über unangenehme Nachrichten von Behörden oder Einzelpersonen.

Es ist deshalb doch wohl immer in dem Ermessen eines Briefempfängers gelegen, speziell wenn ein Brief nicht explizit als vertraulich gekennzeichnet ist, wem er Mitteilung von dessem Inhalt macht. Du wirst selbstverständlich auch so handeln.

Das Briefgeheimnis ist im Grundgesetz geschützt gegen unbefugten Zugriff. Wenn ich den Postboten überfalle oder in den Briefen an meine Frau wühle, ist das Unrecht. Wenn mir jemand von dem Inhalt eines Briefes erzählt, ist das kein Unrecht, sondern Ermessenssache des Briefempfängers.

Mit freundlichen Grüßen

Karl