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THEMA:   Geschiedene in der Kath.Kirche

 5 Antwort(en).

Lisa begann die Diskussion am 21.07.01 (23:32) mit folgendem Beitrag:

Aus gegebenen Anlass (Fernsehsendung über Kirche und Geschiedene) frage ich:"Welche Rechte hat eine Geschiedene bzw.ein Geschiedener in der Kath.Kirche?" Keine.
Nicht jeder wird freiwillig geschieden. Wie viel Leid müssen manche Frauen oder auch Männer ertragen bis es zur Scheidung kommt.
Wenn man trotz allem den Glauben nicht verloren hat,nimmt einem die Kirche die letzte Hoffnung. Man ist mehr oder weniger ausgestoßen. Kirchensteuer darf man bezahlen aber zur Kommunion darf man nicht mehr gehen.
Natürlich gibt es tolerante Priester, die ein Auge zudrücken aber offiziell ist man mit Exkommunizierten gleichgestellt.


Rosmarie S antwortete am 22.07.01 (09:16):

Liebe Lisa,

so ist es. Für mich gibt es nur einen Ausweg: Seinen eigenen Weg mit und zu Gott zu gehen.

Herzlichen Gruß
Rosmarie


MThrein antwortete am 22.07.01 (14:56):

Liebe Lisa,
es ist nicht so wie Du sagst. Geschiedene Menschen haben in der katholischen Kirche genau so ihren Platz, wie verheiratete Paare. Sie dürfen auch die heilige Kommunion empfangen. Schwierig wird es erst, wenn man als geschiedener Mensch mit einem anderen Partner zusammen lebt oder sogar wieder heiraten will. Erst dann lebt man nach der katholischen Kirche in "Sünde", denn für die katholische Kirche gibt es nur wenige Möglichkeiten eine Ehe für ungültig zu erklären. Die Ehe ist unauflösbar. Das ist jedoch Kirchenrecht. Wie Gott das sieht weiss man erst, wenn man ihn im Gebet fragt.
Das nur um die Fakten darzustellen. Wer sich in der katholischen Kirche geborgen fühlt, soll darin bleiben. Jede Gemeinschaft hat auch Regeln, die man nicht akzeptieren kann. Die Regeln sind aber immer von Menschen gemacht. Gott liebt alle Menschen auch die geschiedene Menschen.


lucky01 antwortete am 22.07.01 (15:45):

Hallo MThrein,
zu Deinem Beitrag möchte ich nur anmerken, dass man als Geschiedene/r auch keinen Arbeitsplatz bei der kath. Kirche bekommen kann, man ist untragbar. Jedoch scheinen alle diese Regeln nicht für den Adel und die Reichen dieser Welt zu gelten sh. Monaco u.a.
Einen lieben Sonntagsgruss sendet Dir - lucky01


Rosmarie S antwortete am 22.07.01 (16:32):

Lieber MThrein,

deine Gedanken gefallen mir insgesamt gut, da sie dem Einzelnen Türen offen lassen. Die Frage ist, ob dies nicht auch die Institution Kirche mit ihrem Kirchenrecht tun sollte...

Die zweite Frau meines Ex-Mannes arbeitete als Geschiedene in einer Stellung im näheren Umfeld eines Bischofs. Als sie nun vorsichtig anfragte, wie es mit einer Legalisierung ihrer Beziehung sei (mit einem etwas in der Öffentlichkeit stehenden, "angesehenen" Bürger in dieser Bischofsstadt) bekam sie die (inoffizielle) Antwort: Ihm persönlich sei es lieber, sie sei verheiratet als in einer offenen Beziehung zu leben. Sie könne ihren Job auch behalten, da sie ja keine Öffentlichkeitsarbeit zu verrichten habe.

Hätte sie diese aber gehabt, wäre ihr wohl gekündigt worden. Dies weiß ich von einem anderen Fall. Es sei denn, ihr Chef hätte soviel Wert auf sie gelegt, dass er sicher andere Wege gefunden hätte... :-))

Herzlichen Gruß
Rosmarie


Hermann Penker antwortete am 11.08.01 (23:53):

Im NT steht: Mt 5,32
32 Ich aber sage euch: Wer sich von seiner Frau scheidet, es sei denn wegen Ehebruchs, der macht, daß sie die Ehe bricht; und wer eine Geschiedene heiratet, der bricht die Ehe. [a]
a) Lk 16,18; 1. Kor 7,10-11
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Wer an die Lehre Jesu glaubt, ist wohl an diese Bibelstellen gebunden. Warum in der kirchlichen Praxis der Ehebruch nicht als gültiger Scheidungsgrund gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich kann mir diese Situation nur damit erklären, dass Jesus an anderer Stelle den Aposteln sagt, sie müssten dem Nächsten 7 mal 70 mal (also immer) verzeihen. Und die Scheidung als Konsequenz eines Vergehens des Partners lässt diese Verzeihung vermissen, ist daher ein Verstoß gegen das Gebot der Nächstenliebe.
Wer an die Lehre Jesu nicht glaubt, kann sich eigentlich die Mitgliedschaft in der Kirche auch sparen und ist doch nicht verpflichtet, sich an kirchliche Lehre zu halten.
Die Kirche kann sich nicht über den Inhalt der Bibel hinwegsetzen, sie würde sich die eigenen Wurzeln abschneiden. So wie man nicht ein bisschen schwanger sein kann, so kann man nicht ein bisserl Christ sein, indem man das angenehm empfundene annimmt, und was schwer zu leben ist, einfach ablehnt. Dann ist man bestenfalls ein bisserl christlich angehaucht. Und übrigens: Eine geschiedene Christin oder ein geschiedener Christ, die (der) nicht zu Lebzeiten des Partners (der Partnerin) eine neue Ehe vor dem Standesamt schließt, ist vom Sakramentenempfang natürlich nicht ausgeschlossen.
Herzliche Grüße
Hermann