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THEMA:   Instandsetzung oder Modernisierung einer Mietwohnung

 2 Antwort(en).

jettebe begann die Diskussion am 02.06.2000 (21:41) mit folgendem Beitrag:

Wer weiß Rat? Unsere Gastherme von 1980 ist kaputt, der Vermieter will oder kann nicht reparieren, und wir sollen einer neuen zustimmen mit 70,--DM Mieterhöhung/Monat.


Almex antwortete am 02.06.2000 (22:07):

Hallo jettebe,
wenn die Therme Gegenstand des Mietvertrages ist, ist eine Mieterhöhung unzulässig, da es sich ja um keine Wertsteigerung oder Verbesserung der Wohung handelt, es dürfte nur ein schlichter Ersatz für ein altersschwaches Gerät sein. 20 Jahre ist für eine Gastherme schon ein biblisches Alter.
Der Vermieter muß euch ja irgendwie wärmen. Anders sähe es aus, wenn ihr von allein z.B. von Ofenheizung auf Gas-Etagenheizung umgestiegen seid, dann ist es eure Sache !
Viele Grüße
Almex


Dagmar Wenzel antwortete am 08.06.2000 (21:18):

Da ich seit über 15 Jahren in der Hausverwaltungsbranche tätig bin, kann ich den Rat geben: Dem Vermieter eine Frist zur Installation einer neuen Therme setzen. (Schriftlich) Ohne Zuzahlung Eurerseits natürlich. Das ist absolut Eigentümersache. Da braucht ihr auch keine Gerichtsverhandlung zu scheuen, Ihr als Mieter gewinnt.Ich gebe gern noch weitere Ratschläge.