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THEMA:   Warnung: Umfragen und Konsequenzen

 14 Antwort(en).

peter13 begann die Diskussion am 11.06.04 (12:47) :

Wer bei einer (Internet)Befragung teilnimmt und dabei seine Daten preisgibt, muss damit rechnen, dass - auch noch lange Zeit danach - eine telefonische Kontaktaufnahme mit Bezug auf diese Umfrage erfolgt.
Bei dieser Gelegenheit wird ein (oftmals wirklich günstiges) Angebot, z.B. Zeitschriftenbezug 14 Monate aber nur 10 Monate bezahlen o.ä. offeriert.
Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden - höchst bedenklich, ja geradezu gefährlich ist es aber, wenn die Frage nach dem Bankkonto und der BLZ gestellt und leichtsinnigerweise beantwortet wird.
Dadurch wird einem sehr sympatisch wirkenden aber unbekannten Anrufer die Möglichkeit der Abbuchung vom Konto ermöglicht.
Seriöse Firmen senden eine Rechnung oder zumindest ein Abbuchungsformular, aus dem die Firmendaten usw. ersichtlich sind.
Da ich in meinem Bekanntenkreis von einigen Vorkommnissen dieser Art erfahren habe, möchte ich auch an dieser Stelle darauf hingewiesen haben.
Euer Peter


jo antwortete am 11.06.04 (13:38):

Ach, wer so etwas tut oder sich auf so etwas einlässt, der ist doch eh nicht zu retten - und das hat auch mit dem Internet nur bedingt zu tun, Klinkenputzer gibt es schon lange, und über den Tisch gezogen wurden schon viele.


jo antwortete am 11.06.04 (14:01):

Nochmal:

Bankkontonr. und BLZ sind keine sensiblen Daten. Diese Werte z.B. für den ST stehen in der Seite "Über uns" - wenn es so gefährlich wäre, die mitzuteilen, dann wäre der ST schon längst ausgeplündert.

Ich hätte auch keine Scheu, meine Bankverbindung hier mitzuteilen - nur ich denke, das interessiert leider niemanden, und niemand würde mir deswegen Geld schicken! Das aber ist der Sinn der Bekanntgabe der Bankverbindung.


Johanna antwortete am 11.06.04 (14:13):

Bei der Abbuchung von anderer Seite hat man immer die sofortige Möglichkeit der Wiedereinziehung (Rückbuchung). Das Geld ist dann am gleichen Tag wieder auf dem eigenen Konto. Bedingt allerdings, daß man seine Kontobewegungen immer gut im Auge behält......
Die Telekom versuchte mit mir vor Jahren so ein Spielchen (der nachweislich überhöhten Forderung bin ich damit entgegengetreten und ließ erst mal Kontoklärung und genaueste Auflistung betreiben)


Ursula antwortete am 11.06.04 (16:27):

Hallo Jo,

ich habe mit dem Missbrauch meines Bankkontos aber schon so manche unangenehme Überraschung erlebt:

Erst vor einem Jahr hat eine kriminelle Psychopathin, die meine Familie und mich schon seit vielen Jahren mal mehr mal weniger belästigt, immer wieder Bestellungen mit Bankeinzugsermächtigung in meinem Namen getätigt - mit Erfolg. Etwa ein halbes Jahr lang haben immer neue Firmen Beträge von meinem Konto abgebucht und dies, obgleich der verwendete Coupon außer meiner Adresse und der Bankverbindung nur falsche Angaben enthielt und nicht unterschrieben war ...

Meine Bankdaten (man höre und staune) hat die Psychopathin übrigens - telefonisch mit einer rührseligen Muttertagsgeschichte - direkt von meiner Bank (der LBBW) bekommen und gleich zusammen mit meiner Adresse ;-(((, die ich bis dahin vor ihr geheim halten konnte.

Zwar habe ich das Geld in allen Fällen zurück bekommen, habe aber der Bank aus Ärger über diese unglaubliche Indiskretion und auch mit Rücksicht auf meine Nerven natürlich gekündigt...

Also ich bin mit der Weitergabe meiner Bankdaten sehr vorsichtig, und das wird auch so bleiben!

Gruß, Ursula






BarbaraH antwortete am 11.06.04 (17:48):

Johanna,

die Widerspruchsfrist bei Lastschriftabbuchungen beträgt sechs Wochen. Bei Betrug u.U. sogar noch länger. Sechs Wochen lang kann man auf jeden Fall ohne Probleme eine Rückbuchung veranlassen, die für den Widersprechenden gebührenfrei ist.

Ursula,

Deine Bank hat mit der Nennung Deiner Kontonummer sowie Deiner Adresse das Bankgeheimnis verletzt. Du könntest sie deswegen belangen. Auf jeden Fall finde ich es richtig, dass Du Dein Konto dort gekündigt hast.


Ursula antwortete am 11.06.04 (19:02):

Klar, Barbara, hat die Bank das Bankgeheimnis verletzt, nur was brächte es mir, wenn ich sie deswegen belangen würde?
Ich habe zwar erhebliche Unannehmlichkeiten durch diese Bank gehabt, aber keinen Schaden im j u r i s t i s c h e n Sinne ... ;-(

Exakt die oben erwähnte Bank hat sich übrigens schon einmal einen ungeheuerlichen "Flopp" geleistet: 1989 hat besagte Psychopathin es tatsächlich geschafft, mit einem öffentlich ausliegenden Überweisungsträger 4000 DM von meinem Konto an das Hilfswerk MISERIOR zu ü b e r w e i s e n - mit meiner gefälschten Unterschrift und mit einer alten, seit Jahren nicht mehr gültigen Kontonummer. (Die alte Kto-Nr. hatte die Frau nicht etwa von mir, sondern aus der "Kindergeldakte" beim Arbeitsamt, wo sie mal für kurze Zeit gejobt hatte!)
Die Bank hat damals eigenmächtig die ungültige Kontonummer in die richtige umgeändert, und die (nicht besonders gut) gefälschte Unterschrift war auch nicht aufgefallen.

Erst nach etwa 8 Wochen (und nach massiver Androhung juristischer Schritte) war das Geld wieder auf meinem Konto.
Ich hätte schon damals meine Konten kündigen sollen, tat es aber nicht (leider), weil ich den damit verbundenen trouble scheute ...

Ich kann nur jedem zur Vorsicht raten und empfehlen, sein Konto immer gut zu beobachten ...

Gruß, Ursula


juergen1 antwortete am 11.06.04 (19:22):

Das Recht auf Rückbuchung wird oft "genutzt".

Mir passierte bereits 2x, dass eine meiner Schriften (Software) per Bankeinzugsermächtigung gekauft wurde, jedoch nach "Lieferung" kam das Storno :-((

Nicht weitersagen :-(


Karl antwortete am 11.06.04 (19:52):

@ Ursula,

zum aktiven Verbraucherschutz wäre nun fast die Nennung deiner ehemaligen Bank notwendig. Rückbuchungen habe auch ich schon vorgenommen. Ich kontrolliere meine Kontostände online auf einer regelmäßigen Basis. Einmal hatte ich eine unverhoffte Gutschrift des Finanzamtes auf meinem Gehaltskonto. Das war die Steuererstattung an einen Namensvetter. Wurde natürlich auch korrigiert.


Ursula antwortete am 11.06.04 (20:35):

Lieber Karl,

... nichts lieber als das: Es ist die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), also nicht etwa irgendeine kleine Sparkasse, wie man vermuten könnte!

Weiter oben in meiner Antwort an Jo habe ich den Namen schon einmal - sehr bewusst (aber wohl etwas zu unauffällig ;-)?) - einfließen lassen.

Gruß, Ursula


maggy antwortete am 11.06.04 (23:57):

.....und im Ausland muß man auch aufpassen. So geschehen von Freunden von mir: Sie bezahlten in der Ferienanlage mit Visa Card und wurden gleich 2mal zur Kasse gebeten. Da die Visa Abrechnungen immer erst 2 - 3 Wochen später erfolgen, sahen sie den Schaden entsprechend spät. Aber eine Rückbuchung erfolgte natürlich....Nur, das Ganze war mit viel Lauferei und Warterei verbunden.

Das Abbuchungssystem ist also nicht so ganz ohne. Darum ist eine ständige Kontenkontrolle und natürlich das Aufbewahren und Abheften der Belege unabdingbar.
Per Internet Banking besteht jederzeit die Möglichkeit, sein Konto einzusehen.


Tobias antwortete am 12.06.04 (13:50):

Es wir höchste Zeit, dass alle Kreditkarten mit Bilder des Berechtigten versehen werden. Hier werden meiner Ansicht nach die gösseren Betrügereien durgeführt.

Falschabuchungen kann ich schnell wieder in Ordnung bringen.


schorsch antwortete am 12.06.04 (14:00):

Es braucht nicht mal ein Konto, um Betrüger zu animieren. Kürzlich bestellte jemand auf meine Rechnung (Ware an XY in Genf, Rechnung an mich) ein juristisches Lehrbuch für umgerechnet etwa 150 Euro. Die Unterschrift war mein Name, schlecht gefälscht. Die Empfängerin hätte eine Jusstudentin in Genf sein sollen. Natürlich klärte ich bei der Lieferfirma die Sache auf. Die Reaktion war höflich und man entschuldigte sich. Das Buch sein inzwischen wegen Unzustellbarkeit wieder im Verlag eingetroffen.....


peter13 antwortete am 15.06.04 (13:38):

Alles klar - aber was ist, wenn der Abbucher schnell sein Konto räumt, welches er unter falschem Namen angelegt hat ? Und das scheint offensichtlich oft möglich zu sein, siehe dazu auch die Veröffentlichungen in der heutigen Presse und den WISO-Beitrag von gestern (14.6.04).

Ich finde, dass Bankdaten (besonders von Privatpersonen) schon sensible Daten sind und nicht einfach so an Unbekannte herausgegeben werden dürfen.
Eine Firma oder Institution hat täglich Zugriff auf das Konto und kann schnell reagieren, aber eine Privatperson (welche sich zum Zeitpunkt der Missetat gerade auf einer Urlaubsreise befindet) hat da schon grösseren Ärger am Hals.

Nix für ungut.
Euer Peter


maggy antwortete am 15.06.04 (19:48):

Hallo Peter,
du hast recht, die Betrüger werden immer dreister.

Das bedeutet also: Aufpassen, aufpassen und nochmals aufpassen und Bankdaten, wie Du schreibst, nicht einfach so herausgeben.

Es kann nicht genug gewarnt werden! Klasse, dass Du den Thread dafür eröffnet hast :-)