Archivübersicht | Impressum

THEMA:   Faxen

 4 Antwort(en).

RoNa begann die Diskussion am 03.06.03 (14:00) mit folgendem Beitrag:

Weiß jemand, ob Faxe heutzutage schon wie Einschreibe-Briefe anerkannt werden -- rechtlich, juristisch ... ?

Beispiel: eilige Terminsache. Termin abgelaufen in 3 Stunden. Postamt geschlossen. Ein Fax würde noch vor Ablauf des Termins dort eingehen.

Würde das als "termingerecht" anerkannt werden?


Angelika antwortete am 03.06.03 (14:32):

Würde ich mich nicht drauf verlassen, RoNA - das sagen Juristen dazu:


aus juraforum.com:

....paste anfang....
? Sind korrekt übermittelte Telefaxe rechtsgültig?

! Eine generelle Beurteilung der Rechtsgültigkeit von Telefaxen ist juristisch nicht möglich. Grundsätzlich können Willenserklärungen jeder Art auch per Telefax übersandt werden. Diese gelten im Privatrechtsverkehr als am gleichen Tag zugegangen, im Geschäftsverkehr nach wenigen Stunden bzw. ,wenn sie außerhalb der Geschäftszeiten eingehen, mit dem nächsten Geschäftsstundenbeginn.

Voraussetzung hierfür ist, daß sie korrekt übermittelt und ausgedruckt werden. Ist dies nicht der Fall, so geht die Fehlübermittlung zu Lasten desjenigen, bei dessen Gerät der Mangel vorlag.

Wer im Briefkopf o.ä. auf seinen Telefaxanschluß hinweist, muß jederzeit sicherstellen, daß sein Gerät einsatzbereit ist. Dies gilt übrigens auch für eMail-Adressen!

Allerdings genügen Telefaxe regelmäßig nicht der gesetzlichen Schriftform des § 126 BGB. Eine Übermittlung per Telefax genügt selbst dann nicht zur Fristwahrung, wenn ihr eine formgültige Erklärung auf dem Postweg nachfolgt.

Im Prozeßrecht sind z.B. Klageerhebung oder Rechtsmitteleinlegung unter engen Vorausetzungen möglich.

Sehr problematisch ist die Beweisfunktion von Sendeberichten. Aufgrund ihrer echten Manipulierbarkeit können sie nur sehr beschränkt als Beweismittel in Betracht kommen. Zudem ergibt sich aus dem Sendejournal lediglich das Zustandekommen der Verbindung, jedoch nicht die fehlerfreie Übertragung. Bei wichtigen Telefaxen ist der Absender allerdings verpflichtet, im Anschluß einen Sendebricht auszudrucken und zu überprüfen, ob Übermittlungsstörungen vorliegen.

....end paste ....


RoNa antwortete am 03.06.03 (16:58):

Danke!


Karl antwortete am 03.06.03 (17:50):

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Faxe terminlich wirksam sind. Es ist sehr wohl möglich, einen Termin bei einem Amt durch ein Fax wahrzunehmen. Ich würde immer die normale Post noch hinterherschicken, eventuell auf einem Vorblatt zum Fax vermerken, dass alles auch mit der Briefpost unterwegs ist.

Wenn sonst die Frist verpasst wird, immer ein Fax dazwischen schieben!

Bei juristischen Streitereien muss man natürlich vorsichtig sein, denn der Empfänger kann den Erhalt des Faxes ja bestreiten. Hier ist ein Einschreiben immer die bessere Alternative.

Mit freundlichen Grüßen

Karl


RoNa antwortete am 04.06.03 (10:23):

Vielen Dank, Karl!

Das oben war nur ein Beispiel. In Wirklichkeit hatte die Post noch geöffnet. Auch war noch länger Zeit als 3 Stunden.

Sicherheitshalber wurde das Schreiben dann doch lieber mit dem sehr teuren Post-Express geschickt.

In Hamburg garantiert die Post, daß ein Brief innerhalb derselben Stadt am nächsten Tag ankommt, nur zu 96 %.
Meine Tochter meinte, so wie sie es für sich persönlich kenne, läge sie bestimmt bei den 4 %; daher Express :-)