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THEMA:   Verstoß gegen das Grundgesetz

 9 Antwort(en).

mulde begann die Diskussion am 14.02.03 (20:20) mit folgendem Beitrag:

Wie schreibt das Grundgesetz……???
Artikel 3
§ 1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Nur einige sind gleicher!!

Worum geht es?
Der Gesetzgeber beschließt die Halbierung des Sterbegeldes
Nur Abgeordnete des Bundestages und Beamte betrifft das nicht !!!

Soll zukünftig ab (01.01.03) Sterbegeld nur noch in Höhe von 525 €
Für Angehörige (die Ehefrau) 262,50€ betragen.
Nun währe das ja zu verstehen wenn es für alle Bundesbürger gelten würde.
Nur das Gesetz sieht vor :
Abgeordnete des Bundestages je nach Dauer der Mandatszeit bis zu 10513 € erhalten können.
Bei den Beamten ist es noch gravierender
Je nach Dienstzeit und Stellung kann hier das Sterbegeld von 2400 € bis 20 700 €
Betragen.
Da müsste also eine arme Witwe notfalls Kreditaufnehmen aber eine Beamtenwitwe macht noch einen guten Schnitt dabei.
Ja,ja Artikel 3 §1 Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich
Nur etliche sind gleicher!!

Ist das nicht ein Verstoß gegen das Grundgesetz?.


Marianne antwortete am 15.02.03 (04:24):

@ Mulde

Hier in Österreich haben die Hinterbliebenen der Beamtenpensionisten ein Sterbequartalsgeld bekommen. Das genaue Procedere kenne ich ich nicht, brauche mich damit auch nicht mehr zu befassen, denn es ist abgeschafft worden.

Inwieweit die Hinterbliebenen von PolitikerInnen vom Tod des/ der teuren Verblichenen profitieren, entzieht sich meiner Kenntnis.


pilli antwortete am 15.02.03 (08:57):

ja,

Sterbegeld erhalten die Personen, die die Kosten der Bestattung tragen in Höhe der Aufwendungen bis zum Zweifachen der Dienst- oder Anwärterbezüge oder Versorgungsbezüge

meines wissens betrifft das nicht nur den kreis der in muldes beitrag angesprochenen. viele firmen zahlen dieses sterbegeld und es ist bestandteil von tarifverträgen; wo nun ist die ungleichheit? gerne lerne ich dazu :-)

ich kopiere mal des besseren verständnisses halber die hierzu erlassenen bestimmungen:

-------------------------
§ 17
Bezüge für den Sterbemonat

(1) Den Erben eines verstorbenen Beamten, Ruhestandsbeamten oder entlassenen Beamten verbleiben für den Sterbemonat die Bezüge des Verstorbenen. Dies gilt auch für eine für den Sterbemonat gewährte Aufwandsentschädigung.

(2) Die an den Verstorbenen noch nicht gezahlten Teile der Bezüge für den Sterbemonat können statt an die Erben auch an die in § 18 Abs. 1 bezeichneten Hinterbliebenen gezahlt werden.


§ 18
Sterbegeld

(1) Beim Tode eines Beamten mit Dienstbezügen oder eines Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst erhalten der überlebende Ehegatte und die Abkömmlinge des Beamten Sterbegeld. Das Sterbegeld ist in Höhe des Zweifachen der Dienstbezüge oder der Anwärterbezüge des Verstorbenen ausschließlich der Auslandskinderzuschläge und der Vergütungen in einer Summe zu zahlen; § 5 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend beim Tode eines Ruhestandsbeamten oder eines entlassenen Beamten, der im Sterbemonat einen Unterhaltsbeitrag erhalten hat; an die Stelle der Dienstbezüge tritt das Ruhegehalt oder der Unterhaltsbeitrag zuzüglich des Unterschiedsbetrages nach § 50 Abs. 1.

(2) Sind Anspruchsberechtigte im Sinne des Absatzes 1 nicht vorhanden, so ist Sterbegeld auf Antrag zu gewähren

1. Verwandten der aufsteigenden Linie, Geschwistern, Geschwisterkindern sowie Stiefkindern, wenn sie zur Zeit des Todes des Beamten mit diesem in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben oder wenn der Verstorbene ganz oder überwiegend ihr Ernährer gewesen ist,

2. sonstigen Personen, die die Kosten der letzten Krankheit oder der Bestattung getragen haben, bis zur Höhe ihrer Aufwendungen.
--------------------

tja, manchmal ist das richtige lesen und verstehen hilfreich, jedenfalls mir :-)


tippy antwortete am 15.02.03 (08:59):

Ja, Mulde, das hat mich schon letztes Jahr empört, als es beschlossen wurde. Wir hätten vor der Wahl was unternehmen müssen, geschlossen eine Anfrage stellen, weshalb diese Herrschaften "gleicher" sind, wie du es richtig ausdrückst.


mulde antwortete am 15.02.03 (10:57):

Tja Pilli
Das ist nun mal so mit verstehen.
Die Auflistung der Bestimmungen mag aus Deiner Sicht, durchaus berechtigt sein.
Wird auch nicht bestritten. Ist mehr oder weniger sekundär.
Hättest jedoch die Veröffentlichenungen zu diesem Thema in den letzten Monaten
mal beachtet , dann hätte Dir das Missverhältnis auffallen müssen.
Noch mal zum Nachdenken
Für die breite Allgemeinheit also ganz profan ausgedrückt für Millionen Arbeiter
Und Angestellten , welche in den gesetzlichen Krankenkassen versichert sind ztrifft das nun mal zu.
Beispiel:
Ein Kraftfahrer/ Schlosser/Verkäuferin etc….. verstirbt--- analog Deiner Schilderung bekam der „Organisator“ das Sterbegeld in Höhe v. 1050 €, die mit versicherte Ehefrau 50%
Nach der neuen Regelung ist diese Regelung ab 01.01.03 nicht mehr gültig –
Die Leistungen der gesetzlichen Kassen betragen nun mehr nur noch 50%
Und die ehemaligen Azubis zu Beispiel die erst nach 1989 eine gesetzliche Krankenkasse
beitreten konnten bekommen später nichts mehr
Mithin löst man das ganze Versicherungsproblem in laufe der Zeit biologisch- denn
Irgendwann wird der Letzte der Versicherten „dran sein“
Von all dem sind nun Abgeordnete und Beamte ausgenommen.
Bei Abgeordneten richtet sich das „Sterbegeld“ nach Anzahl der überstandenen Wahlperioden (Mandatszeit) bis zu 10500 € !!!!!!!
Beamte fallen auch nicht in die Regelung, sie sind davon ausgenommen.
Hier ist wieder die Hierarchie der Beamtenleiter von Bedeutung.
Ein kleiner Feuerwehrmann (verbeamtet) bekäme nur 2400 €
Ein höherer Beamter je Dienststellung oder auch Besoldung bis 20 700 €
Und unzweifelhaft aus dem geplanten Besoldungskonten der jeweiligen Verwaltungen.
Also aus dem Steueraufkommen!
Es stellt sich nun die Frage: warum für das gleiche traurige Ereignis solche Unterschiede?
Welchen Hinterbliebenen trifft es härter -- beide haben den Verlust eines Angehörigen zu beklagen.
Gibt es im Tod einen Unterschied?
Der stirbt I. Klasse und der andere IV Klasse
Bei beiden hält der Bestatter die Hand auf und das zu gleichen Preisen.
Wer ist nun vor dem Gesetz gleich?
Wer ist noch gleicher?


schorsch antwortete am 15.02.03 (14:11):

Wir in der Schweiz sterben gratis!


Günter antwortete am 15.02.03 (22:59):

Was mich ärgert, ist nicht nur die Ungleichbehandlung beim Sterbegeld, sondern auch die heutige Information aus der Rürup-Kommission, daß den Rentnern ein Nullrunde ins Haus
steht. Den Beamten hat man aber für die 13te Pension im Jahr
4% Zuschlag verordnet. Ich frage mich, wer pündert unser Land eigentlich aus? Warum bekommen Staats-diener (oder -herren)
dreizehn Pensionen im Jahr ?


Johannes Michalowsky antwortete am 16.02.03 (13:52):

@Günter

Man könnte ja mal die 13. Rate auf die 12 anderen zu je einem Zwölftel verteilen, vielleicht sieht es dann nicht mehr so dramatisch aus.

Ich kann mir nicht vorstellen, daß der Gesetzgeber mit einer Nullrunde für Rentner durchkommt. Es geht ja nicht nur um Beamte, sondern auch um die erfolgreiche ver.di-Erpressung und die Schadenstiftung bei der Lufthansa - Vorgänge, die Vorbildcharakter haben.

Eine Nullrunde auch für Unsereinen wäre nur dann akteptabel, wenn eine solche für Alle gälte - denn dann würden ja auch keine Preise mehr steigen und alles bliebe so, wie es ist - oder täusche ich mich da?


Margret antwortete am 16.02.03 (19:58):

Hallo,
wenn das Gesetz wie angenommen ein Verstoß gegen das Grungesetz ist,wer müßte dannn klagen??
Der einzelne Arbeiter oder Angestellte doch wohl nicht.
Ich denke da sollte es doch eine Interessenvertretung geben die das besorgt, nur wo war die als das Gesetz beschlossen wurde?
Ich gönne den "kleinen" Beamten das Geld,aber den "großen" nicht.
Bin ich vielleicht nur neidisch??


tippy antwortete am 17.02.03 (09:51):

Die Rentner-Nullrunde verhilft dann den Herrschaften der Rürup-Kommission zu ihren ----"wohlverdienten" --Einkommen...