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THEMA:   Interessengemeinschaft

 6 Antwort(en).

K.G. begann die Diskussion am 10.07.02 (20:09) mit folgendem Beitrag:

Ich weiß zwar ungefähr was ein eingetragener Verein nach dem BGB ist, aber kaum etwas darüber, was eine Interessengemeinschaft rechtlich darstellt. Gibt es für die Interessengemeinschaft auch Rechtsnormen, ähnlich des eingetragenen Vereins? Die Interessengemeinschaft wird sich in der Regel wohl auch eine Art Satzung geben, eine Ordnung, oder wie man das nennen mag, aber wie verbindlich ist das? Vielleicht kann mir jemand etwas darüber sagen.
Kurt


info antwortete am 10.07.02 (20:26):

Eine Interessengemeinschaft ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Rechte und Pflichten richten sich nach dem Gesellschaftsvertrag und unterliegen dem bürgerlichen Recht(BGB). Jeder Gesellschafter haftet in gleichem Maße.


K.G. antwortete am 12.07.02 (18:35):

Hallo info,
das Thema ist wohl schon ausgereizt, vielleicht auch wegen der präzisen Antwort, für die ich mich hiermit sehr bedanke.
Damit läßt sich ins Thema einsteigen. Hilfreich wäre mir noch die Angabe der §§ im BGB; denn ich möchte Näheres zum Gesellschaftsvertrag wissen, habe selbst kein BGB, um zu suchen. Es dreht sich bei meiner Frage um eine kleine Interessengemeinschaft von etwa 100 Personen. Darf ich Sie noch einmal bemühen?
Freundliche Grüße
Kurt


schorsch antwortete am 12.07.02 (19:24):

Hast Dus schon mal mit google probiert? Wetten, dass da einiges zum Thema zu finden wäre.


K.G. antwortete am 13.07.02 (11:11):

Oha Schorsch, ich war bei google, bin aber schnell wieder rausgegangen. Gesellschaftsverträge nach BGB, für GmbH, für offene Handelsgesellschaften oder für Kommanditgesellschaften. Als ich beim Staatsrecht ankam staunte ich nur noch und stellte für mich fest: "Was es doch nicht alles auf der Welt gibt---" und befreite mich aus dem Irrgarten. Es trifft alles für die Interessengemeinschaft von ca. 100 Personen, die ich im Auge habe, nicht zu. Trotzdem Dank für Deinen Hinweis.
Der verwirrte Kurt


Info antwortete am 13.07.02 (21:01):

Hallo K.G.
Mein BGB ist leider beim Umzug verschollen.:-) Der Gesellschaftsvertrag einer GbR richtet sich nach dem Zweck der Gesellschaft und ist relativ frei gestaltbar.

Darf ich dir statt dessen untenstehenden Link empfehlen. Du findest dort Mustergesellschaftsverträge.

mfg ..


Info antwortete am 13.07.02 (21:02):

sorry, hier ist der Link :-)

https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gbr/

(Internet-Tipp: https://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/mustervertrag/gbr/)