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Reisen Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?

Karl
Karl
Administrator

Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von Karl

Hallo zusammen,


im Auftrag von @MATULA eröffne ich dieses Thema. Ich selber kann eigene Erfahrungen nicht beisteuern, kann mir aber vorstellen, dass das Thema nicht nur MATULA interessiert und hoffe deshalb auf eine lebhafte, aber bitte faire Diskussion.

Ich habe zum Start einmal mit dem brandneuen ChatGPT 5.0 recherchiert und die Frage eingegeben:

Welche Empfehlungen kannst Du Reisenden mit Rollstuhl geben und was sollten sie tun ,wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden könnten? Erstelle bitte eine Checkliste für die Reise.

Das Ergebnis ist hier:

✅ Checkliste für Rollstuhlfahrer auf Reisen
6–8 Wochen vor Abreise

  • Zielort auf Barrierefreiheit prüfen (Hotels, Verkehr, Sehenswürdigkeiten).
  • Airline oder Bahn über Rollstuhlmaße, Gewicht, Batterietyp informieren.
  • Assistenzservice buchen (mind. 48 Std. vor Abreise bestätigen).
  • Auslandskrankenversicherung inkl. Rücktransport & Hilfsmittel abschließen.
2–4 Wochen vor Abreise
  • Ärztliche Bescheinigung zur Mobilitätsbeeinträchtigung auf Englisch/Landessprache besorgen.
  • Ersatzteile, Werkzeug & Ladekabel einpacken.
  • Notfallkontakte & Rollstuhlreparaturstellen am Zielort recherchieren.
Direkt vor der Reise
  • Dokumente & Atteste digital (Smartphone) und in Papierform mitführen.
  • Ersatz-Rollstuhlschlüssel oder Bedienteil separat verstauen.

✅ Checkliste für Medikamente mit möglicher Drogen-Einstufung
6–8 Wochen vor Abreise
  • Botschaft/Konsulat des Ziellandes kontaktieren – Liste verbotener Wirkstoffe prüfen.
  • Bei Bedarf Einfuhrgenehmigung beantragen (kann mehrere Wochen dauern).
  • Arzt konsultieren, ob alternative Medikamente möglich sind, falls Verbot besteht.
2–4 Wochen vor Abreise
  • Ärztliches Attest (Englisch/Landessprache) mit Wirkstoff, Dosierung, Diagnose besorgen.
  • Originalrezept kopieren (Papier + digital).
  • Medikamente nur in Originalverpackung mit Beipackzettel mitführen.
Direkt vor der Reise
  • Nur persönliche Bedarfsmenge + kleine Reserve einpacken.
  • Bei Einreise Medikamente aktiv deklarieren.
  • Dokumente mehrfach absichern (Papier, Handy, Cloud).


💡 Extra-Tipp:
Ich empfehle, beide Checklisten auf einer A4-Seite auszudrucken und mitzunehmen. So hat man vor der Abreise und unterwegs immer einen schnellen Überblick.

Ich habe es als PDF für Euch zum Ausdrucken hier hochgeladen: 
Reise-Checklisten_Rollstuhl_Medikamente.pdf


Karl


 

MATULA
MATULA
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von MATULA
als Antwort auf Karl vom 12.08.2025, 19:16:39
Hi, danke für deine Antwort. Genau soweit in etwa bin ich auch. Nur geht es dann nicht weiter. Konsulate antworten nicht. Suchmaschinen antworten allgemein, usw. usw. 
Ich will einfach vermeiden am Zoll als Drogenschmuggler verwechselt zu werden... 😇
Karl
Karl
Administrator

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von Karl
als Antwort auf MATULA vom 15.08.2025, 14:06:27
Nun, dazu ist dann sicher eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit des Medikaments hilfreich. Aus der beabsichtigten Reisedauer ergibt sich dann ja auch die Menge.

Karl
aixois
aixois
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von aixois
als Antwort auf MATULA vom 15.08.2025, 14:06:27
Meine Empfehlung wäre ohnehin eine Medikamentenliste (offizielle Formular in DE) auf eine Reise ins Ausland mitzunehmen, am besten mit einer Übersetzung mindestens auf EN mitzunehmen.

So eine Liste dürfte auch für den Zoll ausreichen, besonders wenn die mitgeführten Mengen, der angegebenen Verschreibungsdauermenge entsprechen.

Könnte auf jeden Fall hilfreich sein bei Verlust bzw. lokalem ärztlichen Behandlungsbedarf .


Beispiel (   drug list)

Prescribed drug – Verschriebenes Arzneimittel:
_____________________________ _____________________________
(trade name / Handelsbezeichnung) (dosage form: liquid, tablets /
Darreichungsform: flüssig, Tabletten
_____________________________ _____________________________
(international name of active substance / (concentration of active substance /
Internationale Bezeichnung des Wirkstoffes) Wirkstoff-Konzentration)
_____________________________ _____________________________
(duration of prescription in days / (total quantity of active substance (mg) /
Dauer der Verschreibung in Tagen) Gesamtwirkstoffmenge (mg))

The medication the patient carries has been legally prescribed for medical treatment purposes. Confiscating/not taking the medication leads to a life-threatening condition.
Das Mitgeführte Medikament wurde dem Patienten legal im Rahmen einer ärztlichen Behandlung verordnet. Die Beschlagnahmung bzw. Nichteinnahme des Medikamentes führt zu lebensbedrohlichen Zuständen.


 
Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf MATULA vom 15.08.2025, 14:06:27
Hi, danke für deine Antwort. Genau soweit in etwa bin ich auch. Nur geht es dann nicht weiter. Konsulate antworten nicht. Suchmaschinen antworten allgemein, usw. usw. 
Ich will einfach vermeiden am Zoll als Drogenschmuggler verwechselt zu werden... 😇

Die Nicht-Reaktion der Konsulate war fast vorhersehbar und die 6-8 Wochen der KI sehr optimistisch. 

Wie wäre es, wenn Du direkten Kontakt zum Zoll aufnimmst?

Zoll online - Arznei- und Betäubungsmittel (das ist die deutsche Sicht. Evtl. gibt es so etwas auch von Deinem Reiseland. Ggf. kann Dir der deutsche Zoll weiterhelfen)

Ach so.. je nach Reiseland könntest Du evtl. Bedarf an einem ordentlichen Translater haben. Ich empfehle deepl.com

Nachtrag: unerfreulich ist, dass der deutsche Zoll auch auf die diplomatischen Vertretungen verweist. Ich würde daher an Deiner Stelle parall noch prüfen, ob eine Kontaktmöglichkeit zum Zoll des Reiselandes möglich ist. (wo soll's denn hin gehen?)

Screenshot 2025-08-15 173600.jpg

und noch nen Nachtrag: Google mal nach "kontakt zu zoll XX" (XX = Ländername). Für viele Länder findest Du die Kontaktdaten.
Leevke
Leevke
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von Leevke
Auch Reiseagenturen (z.B, ADAC, TUI, o.ä.) können wertvolle Tipps geben. Eventuell helfen auch Internationale Handelskammern weiter; die kennen sich oft auch mit Zollvorschriften in den Zielländern aus und können Anschriften nennen.

Beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte findet man ein

👉 Muster für eine mehrsprachige Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln (für Reisen in Länder außerhalb der Vertragsstaaten des Schengener Abkommens)

Sicherlich findet man dort auch weitere hilfreiche Hinweise.

Gruß
Leevke
aixois
aixois
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von aixois
als Antwort auf Zaunkönigin vom 15.08.2025, 17:24:29
noch prüfen, ob eine Kontaktmöglichkeit zum Zoll des Reiselandes möglich ist. (wo soll's denn hin gehen?)
Länder, in denen der Zoll eher 'kritisch' ist, tendieren dazu auf solche Anfragen in der Regel nicht oder sehr spät zu antworten . Auch weil manchmal die Bestimmungen eher 'flexibel' interpretiert werden ...

Unter dem link von @Leevke des Bundes: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte  - BfArM - kann auch eine Liste der nationalen Stellen gefunden werden (unvollständig, z.'T. nicht aktualisiert). Internationales Suchtstoffkontrollamt (INCB Wien) 

Mich macht die Verbindung zwischen "Drogen"  (Betäubungsmittel) und "lebenswichtigen Medikamenten" etwas stutzig. 

Bei der Mitführung von Betäubungsmitteln (Opioide!) sind die Zollmannschaften nämlich in der Regel ziemlich streng. Hoffentlich geht die Reise nicht in Länder ohne deutsche Botschaft (z.B. Afghanistan ?).
Zaunkönigin
Zaunkönigin
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von Zaunkönigin
als Antwort auf aixois vom 15.08.2025, 19:34:01
noch prüfen, ob eine Kontaktmöglichkeit zum Zoll des Reiselandes möglich ist. (wo soll's denn hin gehen?)
Länder, in denen der Zoll eher 'kritisch' ist, tendieren dazu auf solche Anfragen in der Regel nicht oder sehr spät zu antworten . Auch weil manchmal die Bestimmungen eher 'flexibel' interpretiert werden ...

Unter dem link von Leefke des Bundes: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte  - BfArM - kann auch eine Liste der nationalen Stellen gefunden werden (unvollständig, z.'T. nicht aktualisiert). Internationales Suchtstoffkontrollamt (INCB Wien) 

Mich macht die Verbindung zwischen "Drogen"  (Betäubungsmittel) und "lebenswichtigen Medikamenten" etwas stutzig. 

Bei der Mitführung von Betäubungsmitteln (Opioide!) sind die Zollmannschaften nämlich in der Regel ziemlich streng. Hoffentlich geht die Reise nicht in Länder ohne deutsche Botschaft (z.B. Afghanistan ?).
Ja, die Gefahr besteht, dass man da eher auch noch ungewünschte Reaktionen provoziert. Vielleicht doch erst einmal beim deutschen Zoll nachfragen und dann noch über Leefkes Link gehen. Ihren Link fand ich richtig gut.

Ist man Schmerzpatient, kann eine Droge durchaus lebenswichtig sein. 

Vielleicht erfahren wir ja noch , welches Land bereist werden soll. Nach "Mallorca" liest sich das jedenfalls nicht 
Leevke
Leevke
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von Leevke
als Antwort auf aixois vom 15.08.2025, 19:34:01
 
Mich macht die Verbindung zwischen "Drogen"  (Betäubungsmittel) und "lebenswichtigen Medikamenten" etwas stutzig. 

Bei der Mitführung von Betäubungsmitteln (Opioide!) sind die Zollmannschaften nämlich in der Regel ziemlich streng. Hoffentlich geht die Reise nicht in Länder ohne deutsche Botschaft (z.B. Afghanistan ?).
Manchmal ist es auch eine Frage der Definition, @aixois

es gibt ja (Schmerz-)Medikamente, die auf BTM-Rezept verschrieben werden und für (beispielsweise) krebskranke Patienten "lebenswichtig" sind … die möchten vielleicht auch noch einmal ihre Sehnsuchtsorte besuchen. Im englischsprachigen Raum sind "drugs" aber nicht unbedingt "Rauschmittel", sondern auch "Arzneimittel/Medikamente" …

Ich kenne mich auf dem Gebiet nicht aus; umfassende Recherche und Nachfrage wären wohl in jedem Fall nötig.

Speziell zu "Betäubungsmitteln" hat das vorhin genannte Bundesinstitut ebenfalls ein paar Hinweise:

👉 Reisen mit Betäubungsmitteln

(ich denke da auch an ADHS-Kinder oder Kinder mit schweren Anfallserkrankungen … die erhalten Medis ebenfalls auf BTM-Rezept … deren Eltern bleiben auch nicht nur im Inland)

@Zaunkönigin
Einen Rollstuhlfahrer sehe ich eher nicht in Afghanistan urlauben! 😅

 Gruß
Leevke
Leevke
Leevke
Mitglied

RE: Reisen mit Rollstuhl und was tun wenn lebenswichtige Medikamente als Drogen eingestuft werden können?
geschrieben von Leevke
Hier noch einmal ein weiterer Link:

Zoll: Ausfuhr von Arzneimitteln

mit weiteren Zusatzinformationen

Leevke
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