Innenpolitik Reform der "Rente mit 63" ist fraglich ...
Die "Rente mit 63" wurde ja unter der Rigide von Andrea Nahles in 2014 eingeführt. Zielgruppe war es, langjährig Versicherten die Möglichkeit zu geben, aus dem Berufsleben mit min. 45 Versicherungsjahren auszusteigen. Die bis dahin erworbene Rente resp. die umgerechneten Rentenpunkte, sollen zu einer abschlagsfreien Rente führen.
In der Praxis wurde dies oft von relativ gesunden, gut verdienenden Beitragszahlern genutzt. Zielgruppe sollten ebenfalls Menschen sein, die auf Grund ihrer langjährigen Tätigkeit eigentlich nur noch eingeschränkt arbeitsfähig sind, z.B. Maurer, Dachdecker u.ä.
Eigentlich war die Reform schon von der Regierung und den Fraktionen abgesegnet worden, nun gibt es Widerstand, kommend aus dem Osten der Republik, aber auch in den Alten Bundesländern gibt es Ablehnung ...
Viele bezeichnen die Abschaffung dieser vorgezogenen Rente als das "Herzstück" der gesamten Reform ...
MarkusXP
Warum also eine Regelung abschaffen, die zukünftig viel weniger nutzen könnten...?
Heute gibt es :
. längere Schulzeiten aber auch Studienzeiten oder mehrere Studien
. Berufseintritte erfolgen später , oft erst mit 24-27
. viele befristete Arbeitsverhältnisse mit Unterbrechungen.
Ich denke, das ist und bleibt eine politische Entscheidung (wer hat die besten Argumente und welche setzt sich in einer derzeitigen Koaltion letztlich durch) ..., hat aber derzeit, zumindest nur wenig mit den Tatsachen zu tun.
Hier wird, anstatt eine grundsätzliche Rentenreform anzugehen, ein Steinchen herausgepickt. Darüber wird nun unendlich diskutiert, mehr nicht ! Ob nun "Herzstück" (klingt ja richtig gut...) oder eine andere Bezeichnung, Reform ja, aber nicht so !
Kristine
Völlig unverständlich ist mir, warum Ministerpräsidenten im Osten 36 Jahre nach der Wende die Ost-West-Unterschiede erneut als Wahlkampfthema instrumentalisieren. Schließlich steht es auch den Menschen im Osten frei, die Arbeit niederzulegen, wenn die Gesundheit es nicht mehr erlaubt.
Granka
Mein Beruf war zwar nicht mit körperlicher Anstrengung verbunden, dennoch wurde die Rente mit 63 in meinem Umfeld – besonders von Personen mit Ehepartnern – gerne genutzt. Ich selbst ging aufgrund von ärztlichen und gutachterlichen Entscheidungen in Erwerbsminderungsrente. Selbst das reguläre Ende meiner Dienstzeit erreichte ich nicht mehr, da ich zuvor einen glimpflich verlaufenen Schlaganfall erlitt, der mich monatelang am normalen Sprechen hinderte.Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, muss dies auch nicht bis zum gesetzlichen Rentenalter tun. Wer jedoch dazu in der Lage ist, sollte es tun.Die "Ost-West Unterschiede" sind für mich auch das schwächste Argument gegen diese Regelung. Alle politisch Verantwortlichen mahnen doch seit Jahren Reformen der GRV an. Der Widerstand ist dem gefürchteten Wahlkampf geschuldet. Ein "Staatsmännischen Verhalten" ist es jedenfalls nicht ( ein Wort das in diesem Fall auch für die Damen Ministerpräsident gilt ), sondern simple Klientelpolitik, Lobbyarbeit, ohne Interesse für den Gesamtzusammenhang.
Völlig unverständlich ist mir, warum Ministerpräsidenten im Osten 36 Jahre nach der Wende die Ost-West-Unterschiede erneut als Wahlkampfthema instrumentalisieren. Schließlich steht es auch den Menschen im Osten frei, die Arbeit niederzulegen, wenn die Gesundheit es nicht mehr erlaubt.
Granka
Wer das Glück hat gesund zu sein und nicht in Richtung Erwerbsminderung muss, der kann auch bis zum gesetzlichen Rentenalter arbeiten. Warum denn nicht? Viele haben einfach keinen Bock mehr und nehmen diese Möglichkeit gern mit. Die Frage ist: wer muss das bezahlen?
In der Regel zahlen ja ältere Arbeitnehmer relativ hohe Rentenbeiträge ... die fallen schon einmal für die GRV weg.
Der Rentenbezug bis zum Ableben verlängert sich um 2 Jahre ... zahlen die Beitrags- und Steuerzahler
Der Fachkräftemangel geht zu Lasten der Wirtschaft.
Wer nicht mehr kann, für den gibt es Lösungen, aber wer einfach keine Lust mehr hat, der kann nicht zu Lasten anderer seinem persönlichen Livestyle nachgehen.
Meine Meinung: dieser Sonderweg hätte niemals eröffnet werden dürfen! Hätte ... hätte ...hätte ... nutzt nichts, aber nun ist höchste Eisenbahn dem Einhalt zu gebieten.
MarkusXP
Und das war auch sicher der Entscheidungsgrund für viele , die im Alter keine Change mehr sahen.
Zu beachten ist sicher auch die wohl gewollte Kostenverlagerung von Arbeitslosengeld in die Rentenzahlungen.
Zu beachten für die Entscheidung zur Inanspruchnahme konnte auch die Situation im Arbeitsbereich sein.
In der neu geschaffenen Behörde waren ja in der Regel alle Stellen besetzt von Leuten die ihre langen beruflichen Kenntnisse größtenteils über Bord werfen mussten und sich in einem nicht einfachen Lernprozess bei entsprechendem Alter vollkommen neue Kenntnisse, manchmal in Wochenschulungen mit schriftlichen Prüfungen aneignen mussten.
Nach über 10 Jahre entstand schon ein Druck durch Jüngere.
"Hoffentlich verschwindet der mal und macht was für Beförderung frei" ,das wollte ich nicht erleben.
lupus
Markus, die Reform war nur ein Mini-Reförmchen, zu mehr hat es nicht gelangt.Du kennst sie doch in Gänze gar nicht, das Streichen der Rente mit 63 war ein wichtiger Baustein.
kI Informationen:
1.. Koppelung des Rentenalters an die LebenserwartungLänger arbeiten: Die reguläre Altersgrenze steigt bis 2031 planmäßig auf 67 Jahre. Ab 2032 greift ein neuer Mechanismus: Steigt die Lebenserwartung weiter, erhöht sich das Renteneintrittsalter automatisch.Richtwert: Als Faustregel gilt, dass bei einem Jahr mehr Lebenserwartung acht Monate länger gearbeitet werden muss. Jüngere Jahrgänge müssen sich darauf einstellen, mit 68 oder 69 Jahren in Rente zu gehen
.
2. Abschaffung der abschlagsfreien Frührente
Aus für die „Rente mit 63“: Die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, wird gestrichen.Ruhestand nur mit Abschlägen: Ein früherer Renteneintritt bleibt zwar möglich, führt jedoch zu lebenslangen Rentenminderungen. Ausnahmen soll es nur für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen oder besonders harten Arbeitsbiografien geben.Altersteilzeit: Das beliebte „Blockmodell“ (erst voll arbeiten, dann komplett freigestellt sein) wird abgeschafft. Altersteilzeit ist künftig erst ab 58 Jahren und nur als echtes Teilzeitmodell zulässig.
3. Einführung einer KapitalrenteAktienbasierte Vorsorge:
Das bisher reine Umlageverfahren (die Jungen zahlen für die Alten) wird um eine kapitalgedeckte Komponente ergänzt.Eigenes Kapitalkonto: Teile der Rentenbeiträge fließen künftig in einen staatlich verwalteten Fonds nach schwedischem Vorbild, um von Renditen am Kapitalmarkt zu profitieren. Der Beitragssatz soll dafür schrittweise steigen.
4. Verbreiterung der BeitragszahlerEinbeziehung von Selbstständigen: Alle neu startenden Selbstständigen ohne anderweitige Pflichtabsicherung werden in die gesetzliche Rentenversicherung integriert. Wer bereits selbstständig ist, kann sich auf Antrag befreien lassen.Politiker und Vorstände: Auch Abgeordnete der Parlamente sowie Vorstände von Aktiengesellschaften müssen künftig regulär in die Rentenkasse einzahlen.Minijobs: Die Pauschalierung wird beendet; Minijobs werden voll versicherungspflichtig, um Altersarmut zu bekämpfen. Ausnahmen gibt es nur noch für Schüler.
5. Rentenniveau und Dämpfung des AnstiegsGarantie bis 2031:
Das gesetzliche Rentenniveau bleibt bis 2031 bei der Haltelinie von 48 Prozent gesichert.Dämpfung ab 2032: Danach wird der sogenannte „Nachhaltigkeitsfaktor“ wieder verschärft. Das bedeutet: Die Renten werden im Zuge der Alterung der Gesellschaft künftig langsamer steigen als die Löhne der arbeitenden Bevölkerung. Reale Rentenkürzungen gibt es jedoch nicht."
Tagesschau.de, Joutube
Wie war das mit Reförmchen?.
Granka
Statt wirklich zu reformieren, nur "Ausrede" und die kommen nicht gut an, denn Ausreden lösen die Probleme nicht. Und die verpasste Chance kann so auch nicht wieder gerade gerückt werden. Wähler sind auch nicht dumm..!
lupus