Forum Kunst und Literatur Fernsehen und Film Kann die Bezahlung des Rundfunkbeitrages für ARD und ZDF verweigert werden?

Fernsehen und Film Kann die Bezahlung des Rundfunkbeitrages für ARD und ZDF verweigert werden?

olga64
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Kann die Bezahlung des Rundfunkbeitrages für ARD und ZDF verweigert werden?
geschrieben von olga64

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine ziemlich bunte Angelegenheit mit zahllosen Sendern.
Aber das scheint nichts daran zu ändern, dass Teile des Publikums das Programm mit grosser Hartnäckigkeit für zu einseitig, zu links und zu wenig objektiv halten und dafür nicht täglich ca 0.60 Euro  bezahlen möchten. 

Es wird vermutet,dass manche nur deshalb ARD und ZDF einschalten, um sich stets bestätigt fühlen zu können,dass der verhasste Rundfunkbeitrag eine Art Propagandasteuer ist. 

Deshalb ist es grundsätzlich gut und richtig, darüber mal Gerichte entscheiden zu lassen, ob der enttäuschte ZuschauerIn seinen Beitrag einbehalten darf, wenn die Sender nicht die versprochene Vielfalt liefern. 

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun über diese Frage entschieden und das Verfahren an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurücküberwiesen, dem nun eine spektakuläre Beweisaufnahme bevorsteht, wahrscheinlich unter Beteiligung von vielen, sehr vielen wissenschaftlichen Gutachtern.
Geklagt hatte eine Frau, die den Monatsbeitrag nicht zahlen möchte, weil das Programm nicht ausgewogen sei und der öffentlich-rechtliche Rundfunk aus ihrer Sicht Erfüllungsgehilfe der vorherrschenden staatlichen Meinungsmacht sei. 

Das Gericht hält es jetzt schon für zweifelhaft, dass die Klägerung am Ende gewinnen wird, da die juristischen Hürden sehr hoch sind. 

Ausschlaggebend ist das gesamte Angebot aller öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter und zwzar nicht an einem einzelnen Stichtag, sondern über einen längeren >Zeitraum von mindestens zwei Jahren. D.h., es muss täglich lückenlos dokumentiert sein und die Gutachter werden sich einen Vielfaltindex ausdenken müssen, an dem Beiträge vom Norddeutschen bis zum Südwest-Rundfunk, vom Mitteldeutschen bis zum Saarländischen gemessen werden müssen. 
Dazu kommt noch die sog. Programmfreiheit und sollte der VGH in München oder sonstwo nach einer Gutachterschlacht wirklich zu dem Ergebnis kommen,das Programm sei einseitig links, regierungstreu, dann muss die Causa erst noch dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Das entscheidet dann, ob jemand die Zahlung der Beiträge verweigern darf oder nicht. 
In 2013 wurde das Beitragsmodell umgestellt, womit jeder Haushalt den Beitrag bezahlen muss, selbst wenn dort niemand über ein Empfangsgerät verfügen sollte. 
Es wird spannend, wie die gerichtliche Untersuchung weitergehen wird und ob ein Ergebnis dann in einigen Jahren noch viele interessieren wird. Olga 

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