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Staatssekretär
Herrn Karl-Josef Laumann
Mohrenstraße 62
11055 Berlin 29.03.2015
Beschwerde gegen Medic Proof GmbH, Gustav-Heinemann-Ufer 74, 50968 Köln, Gutachter Herr Dr. med. Thomas Pautz, Schierholzstraße 27, 30655 Hannover
Guten Tag, sehr geehrter Herr Laumann,
diese Beschwerde richtet sich gegen die dubiose Vorgehensweise von Medic Proof in Hannover durch Gutachter Herr Dr. med. Thomas Pautz
Es besteht dringender grundsätzlicher Klärungs- und Änderungsbedarf hinsichtlich der Vorgehensweisen bei der häuslichen Begutachtung.
Seit nunmehr neun Jahren unterstützen wir Bedürftige bei der Durchsetzung von Pflegestufen. Dabei müssen wir leider immer wieder feststellen, dass im Rahmen der Begutachtungen durch den MDK, Medic Proof und SMD der Knappschaft zwar einerseits die Krankheitsbilder schriftlich festgehalten werden; andererseits aber werden bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit eben diese Krankheitsbilder regelmäßig ignoriert. Es wird also sozusagen „an den Krankheitsbildern vorbei“ begutachtet, weswegen es überhaupt nicht verwunderlich ist, dass es meist zu einer Ablehnung der berechtigten Pflegestufen kommt.
Unsere Aufgabe bei der Überprüfung der Pflegebedürftigkeit im häuslichen Bereich ist es, auf Einhaltung der folgenden Maßgaben zu achten und entsprechend zu intervenieren, sollten diese ignoriert werden:
• Keine Überforderung des Bedürftigen
• Berücksichtigung des individuellen Krankheitsbildes (Funktionsübungen der gelähmten Seite dürfen nicht als „vollständig durchgeführt“ beschrieben werden)
• Keine Suggestivfragen a la „Toilettengänge machen Sie doch bestimmt alleine?“
• Berücksichtigung des durch die Angehörigen und Pflegepersonen beschriebenen Aufwands und schriftliche Dokumentation im Gutachten
Weswegen wir uns heute an Sie wenden.
Bei der Pflegebegutachtung eines 83 jährigen Mannes am Donnerstag, dem 26. März 2015, verlangte o. g. Gutachter von diesem Bedürftigen, dass er sich anziehen solle. Unser Einwand, dass der Bedürftige ja noch den Schlafanzug an hätte, und sich der Versicherte dem nach vor ihm als Gutachter zunächst entkleiden müsste, wurde von Dr. Pautz bejaht.
Wir als Bevollmächtigte wiesen Dr. Pautz auf den Fakt hin, dass diese Prozedur nicht rechtens ist und die Überprüfung der körperlichen Funktionsfähigkeit anhand der gängigen Funktionsübungen zu erfolgen habe. Dem Versicherten machten wir damit klar, dass in diesem Falle keine Verpflichtung besteht, sich nackt dem Gutachter zu präsentieren.
Im späteren Telefonat desselben Tages mit besagtem Gutachter drohte dieser mir mit einer Anzeige. Und dass er nun sämtliche Medizinische Dienste instruieren wird, bei unserer bloßen Anwesenheit sofort die Begutachtung abzubrechen.
Wir verstehen nicht, wie derartige Androhungen in Einklang zu bringen sind mit dem Gebot, die Persönlichkeitssphäre und die Würde des zu Begutachtenden auch während der Begutachtung zu respektieren.
In der Informationsbroschüre des MDK Nord z. B. heißt es wörtlich: „Unseren Gutachtern ist dabei bewusst, dass die Befragung Ihre Persönlichkeitssphäre berührt und sind entsprechend einfühlsam.“
Wir haben in diesem wie auch in anderen Fällen als Bevollmächtigte nicht mehr und nicht weniger getan, als darauf zu achten, dass der Pflegebedürftige nicht in seinen elementaren Persönlichkeitsrechten in unbegründeter Weise und über Gebühr beeinträchtigt wird.
Hier soll ganz offensichtlich der Versuch gemacht werden, dem Versicherten de facto die Möglichkeit und das Recht zu nehmen, sich auch während der Begutachtung kompetent und wirkungsvollen Rat zu holen in einer für ihn u. U. unübersichtlichen und manchmal auch äußerst unangenehmen Situation.
Wir möchten Sie bitten, sich dieser prekären Angelegenheit anzunehmen.
Freundliche Grüße nach Berlin
sendet Ihnen
Veronika Voget