Benutzerprofil von dreipunkt
dreipunkt hat auf das Thema Re: Unterkunft mit Hund in Frankfurt/Main im Forum Schwarzes Brett geantwortet
Moin ...
Versuch es mal hier ...
http://www.urlaub-in-rheinland-pfalz.de/urlaub-16666-Pension%20Lock%20in%20Kelsterbach.htm http://bedandbreakfast.de/inn.php?id=107300&lang=
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dreipunkt
dreipunkt hat auf das Thema PETITION ... Engergieversorgung ... Verbraucherrechte ... im Forum Schwarzes Brett geantwortet
Mit der öffentlichen Petition soll erreicht werden:
1. Haushaltskunden haben das Recht auf Stromversorgung zu angemessenen leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen.
2. Schutzbedürftige Kunden genießen einen angemessenen Schutz vor Versorgungssperren.
3. Haushaltskunden können transparente, einfache und kostengünstige Verfahren zur Behandlung ihrer Beschwerde in Anspruch nehmen. 4. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) wird aufgefordert, die Belieferung von Haushaltskunden nach § 41 Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) bis 31. Dezember 2007 zu regeln.
Begründung:
Die Bundesrepublik hat die Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie EU-RL 2003/54/EG, Art. 3, Abs. 3 und Anhang A zum Schutz der Haushaltskunden bisher nicht in deutsches Recht umgesetzt, obwohl sie dazu gemäß der Richtlinie bis spätestens 1. Juli 2004 verpflichtet gewesen wäre. Insbesondere fehlen in dem vom Bundestag beschlossenen Energiewirtschaftsgesetz vom 7. Juli 2005 diese Verbraucherrechte. Dadurch bleiben den deutschen Energieverbrauchern wichtige Rechte vorenthalten, die ihnen nach EU-Recht zustehen. Der Bundestag wird in der Petition aufgefordert, dieses Versäumnis unverzüglich nachzuholen und entsprechende Beschlüsse zu fassen. Die derzeit ohnehin notwendige Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes eignet sich dazu, dieses Versäumnis nachzuholen.
Die Verordnung zum Schutz von Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung in § 41 Abs. 2 EnWG ist vom Bundeswirtschaftsministerium bisher nicht erlassen worden. Dadurch gelten die Schutznormen der og. EU-Richtlinie nicht für Haushaltskunden außerhalb der Grundversorgung. Insbesondere haben diese Haushaltskunden dadurch noch nicht das Recht auf Stromversorgung zu leicht und eindeutig vergleichbaren und transparenten Preisen. Der Bundestag wird aufgefordert, dem Wirtschaftsministerium eine Frist zum Erlass der Verordnung zu setzen, um die betroffen Kunden zu schützen.
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3P
Am Berg würde ich die Regel einführen, wer nicht mehr kann, darf ruhig ein paar Schritte zu Fuß gehen und wird nicht gleich disqualifiziert. Erst wenn der Besenwagen kommt.(lach)Frei nach dem Motto : ... ~Wer sein Rad liebt ... Der schiebt~ ? ;-þ ... Man sollte die Radsportler ... Nicht auf ~Doping reduzieren~ ... Das wäre zu einfach ... Sie erbringen mehr Leistung ... Als die Meisten von uns ... In der Lage wären zu erbringen ... Ob mit oder ohne Doping ... Wenn jemand beim Doping erwischt wird ... Muss er die Konsequenzen tragen ... Es gilt : ... ~Verstoße ich gegen gewisse Regeln ... Und lasse mich dabei erwischen ... Muß ich bereit sein ... Auch die Konsequenzen zu tragen~ ... Man sollte aber nicht alles ... über einen Kamm scheren ... Man erinnere sich ... An einen gewissen Christoph Daum ... Alle haben mit dem Finger auf ihn gezeigt ... Nach geraumer Zeit ... Das Volk hatte sich wieder beruhigt ... Holte man ihn wieder zu sich ... Und auch die Medien spielen mit ... Soll man etwa glauben ... Keiner wußte davon ... Bevor Daum angezapft wurde ? ... Es war wohl eher ... Ein geschickter Schachzug ... Von jemandem dem die Personalwahl ... Nicht gepaßt hat ... Das Volk hatte seinen Skandal ... Und jeder spielte entrüstet mit ... Da gab es mal einen Witz ... ~Ein Vater sitzt abends in seiner Stammkneipe ... Und heult sich über seinen kiffenden Sohn aus ... Er fragt sich ... Wie es nur sein kann ... Dass ausgerechnet sein Sohn Drogen nimmt ... Als er bei der Frage ankam ... Woher sein Sohn das nur haben kann ... Kippte er betrunken vom Stuhl ... Just my 2 €-cent ... 3P