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spade .

hat auf das Thema RE: Patientenverfügung erstellen im Forum Schnaeppchenangebote geantwortet

Wie viele Seiten sind das denn? Wie viele Unterschriften braucht die von Dir (Vollmachten mitgezählt)? Ich komme auf 15 Unterschriften. Kennt jemand eine andere Patientenverfügung, wo das nötig ist?
Die Patientenverfügung geht über sechs Seiten (mit leeren Rückseiten). Es werden für verschiedene aussichtslos erscheinende Situationen immer die gleichen Festlegungen angeboten. Umständlicher geht es kaum noch! Und dann gehen die Situationen längst nicht so weit, wie die meisten von mir beratenen Verfügenden es für sich haben möchten.
Auch die Vollmachten gehen über mehrere Seiten, wo viele Kreuze gemacht werden können. Problem ist, keiner weiß hinterher, wer die Kreuze gemacht hat und ob nicht nachträglich noch Sachen angekreuzt wurden, die ich eigentlich nicht wollte.
Das Fatale ist, dass überall, wo Nein angekreuzt wurde, das bedeutet, dass mein Bevollmächtigter darüber nicht entscheiden darf, sondern ein Betreuer bestellt werden muss. Oops, wer hätte das gedacht? Jedenfalls steht das nicht in der Vorlage, und welcher Laie kann dabei schon so weit denken?
hat auf das Thema RE: Patientenverfügung und Corona im Forum Aktuelle Themen geantwortet

Danke Via,
schöne Idee.
Dann müssen wir mal fragen, wie viele daran interessiert wären und dann über den Termin abstimmen.
Magst Du das in die Hand nehmen, Du kennst Dich hier wohl besser aus?
Herzliche Grüße
Frank

hat auf das Thema RE: Patientenverfügung und Corona im Forum Aktuelle Themen geantwortet

Da ich in Deinem Profil nicht erkennen kann, wo Du zuhause bist, weiß ich nicht, ob ich Dir ein Treffen (gerne auch mit Deiner Ärztin) dazu anbieten kann. Ich bin in Potsdam zuhause, aber kann mich in Brandenburg mit ÖPNV gut bewegen. Notfalls gerne auch per digitalem Medium.

hat auf das Thema RE: Patientenverfügung und Corona im Forum Aktuelle Themen geantwortet

Ist Dir bei Deiner Patientenverfügung aufgefallen, dass schon die erste Situation mit drei Einschränkungen daherkommt, nämlich »aller Wahrscheinlichkeit nach«, »unabwendbar« und »unmittelbar«? Und es heißt ausdrücklich »nach ärztlicher Einschätzung«.

Schon der Begriff »Sterbeprozess« ist nicht genau definiert, weder mit seinem Anfang, noch mit seinem Ende (wobei letzteres etwas genauer zu bennen ist).

»Die Bundesärztekammer definiert Sterbende als „Kranke oder Verletzte mit irreversiblem Versagen einer oder mehrerer vitaler Funktionen, bei denen der Eintritt des Todes in kurzer Zeit zu erwarten ist.“«

Hier ist natürlich zu unterscheiden zwischen Akutsituationen und einer chronischen zum Tode führenden Erkrankung, wie sie bei den meisten Covid-19-Erkrankungen, die intensivmedizinisch behandelt wurden, vorlag..

Das Problem bei den vier Situationsbeschreibungen in Deiner PV ist, dass sie in der Diagnosehoheit der Ärzte liegen und Ärzte bekanntermaßen nichts daran verdienen wenn Du tot bist und auch nicht wenn Du gesund bist. Unser Vergütungssystem honoriert die Behandlung von schwereren Erkrankung höher, weshalb ein ökonomisches Interesse daran besteht, das Sterben herauszuzögern.

Der Palliativmediziner Matthias Thöns hat dafür in seinem Buch »Patient ohne Verfügung« den Begriff »Sterbeverzögerungskartell« geprägt. Nun bezieht sich das offensichtlich auf Patienten ohne Verfügung, aber mit Deiner Verfügung bist Du leider nicht viel besser dran, weil die Situationen im Grunde erst greifen, wenn ein ethisch handelnder Arzt schon von sich aus, auf Palliativmedizin umstellen würde und alles Andere »liebevoll unterlassen würde« (Zitat Gian Domenico Borasio in seinem Buch »Über das Sterben«).

Hast Du Dich mal gefragt, warum bei Deiner vierten Situation zwei Ärzte »unabhängig voneinander« diagnostizieren müssen, dass Du mit Deiner Hirnschädigung keinerlei Aussicht auf Besserung hast? Wie wahrscheinlich ist es, dass ein Arzt das diagnostiziert, wo für ihn doch klar ist, dass er bei der Verfügung danach an Dir nichts mehr verdienen kann? Wenn es schon so unwahrscheinlich ist, dass ein Arzt das diagnostiziert, warum dann noch die Hürde einer weiteren Diagnosestellung einbauen?

Deine Verfügung basiert auf den Empfehlungen des BMJV von 2004, wobei hier nur die dritte und vierte Situation in der Reihenfolge vertauscht wurden. 2009 hat der Bundestag aber das sog. Patientenverfügungsgesetz verabschiedet, das im Absatz 3 besagt: »Patientenverfügungen gelten unabhängig von Art und Stadium einer Erkrankung«, d. h. Dein Wille ist auch dann zu respektieren, wenn Du auch in anderen aussichtslosen Situation natürlich versterben wollen würdest.

Hast Du Lust Deine Verfügung mal mit einer zu vergleichen, die Dir diese Freiheit mit sechs weiteren Situationen anbietet? Du kannst dich dann immernoch dagegen entscheiden, aber hast zumindest die Wahl gehabt.

Sorry, dass das so lang geworden ist, aber dies ist kein einfaches Thema, das sich so nebenbei abhandeln lässt. Ich habe heute eine 80-jährige Dame eindreiviertel Stunden lang (kostenlos) dazu beraten. Wo gibt es denn sowas sonst noch?

hat auf das Thema RE: Patientenverfügung und Corona im Forum Aktuelle Themen geantwortet

Patienten müssen auch ohne künstliche Beatmung meistens nicht ersticken, wenn sie Medikamente zur Linderung von Atemnot erhalten. Leider bringt diese Palliativmedizin den Krankenhäusern nicht soviel ein wie eine maschinelle Beatmung. Es darf auch nicht verwundern, warum die Beatmung dann mindestens 96 Stunden aufrecht erhalten wird, denn ab dann zahlen die Kassen nochmal mehr! Sehr bedenklich!

Moin,

ich betreue eine 92-jährige demente und taube Frau. Bisher kommunizieren ich mit geschriebenen Nachrichten auf Zetteln, denke aber das sich das im digitalen Zeitalter optimieren lässt.

Ist es möglich z. B. via Blue Tooth von meinem Handy Nachrichten direkt auf ein Tablet zu übertragen, um flüssiger kommunizieren zu können und von den Zetteln unanbhängig zu werden?

Wenn ja, was würde ich dafür brauchen?

Mit herzlichem Dank im Voraus

Frank


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