Wirtschaftsthemen Wie sich der Staat an der Rentenkasse vergreift
Da dem so ist, stellt sich doch die eigentliche Frage nach dem Saldo, d.h. decken diese 112 Mrd. die "versicherungsfremden ' Zahlungen aus der Rentenkasse ab oder nicht ?Der staatliche Zuschuss zur Rentenversicherung beträgt mittlerweile 112 Mrd Euro jährlich.
Der Knackpunkt ist und bleibt die Auslegung (eine sehr weite oder eher eine enge) des Begriffs "versicherungsfremd".
Ich ging bisher (und werde dies bis zum Beweis des Gegenteils tun) , dass die nicht (enge Definition) beitragsgedeckten Leistungen von den jährlichen Staatszuschüssen, aber nicht von den Rentenbeiträgen finanziert werden.
Bitte "Butter bei die Fische", oder Zahlen auf den Tisch, damit nicht unterschwellig der Eindruck entsteht, die Beiträge für die Rentner würden systematisch zweckentfremdet, quasi vorenthalten oder gar 'geklaut'.
Diese versicherungsfremden Zahlungen fallen unter die staatliche gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Sie werden daher auch von der Allgemeinheit getragen (alle, auch Arme und auch Beamte ...) getragen und nicht einseitig auf den Rentenbeitragszahlern aufgebürdet.
Vielleicht ist Olga Beamtin die schöne Pension hat und das ganze Leben gratis KrankenversicheriungDa hast du aber einen rausgehauen Olga!
"Beamte beteiligen sich an der Finanzierung der Rentenversicherung !!!" In welchem Promille-Bereich soll das denn sein? ... und wer bezahlt die Pensionen? Werden die auch von den Steuern der Beamten finanziert, also ein selbst-tragendes System? Olga, Olga ... das war nix!
Wenn du das "Prinzip der Rentenversicherung" verstanden hast ... aber lassen wir das!
hatte und hat. Sie hat das nicht verstanden.
Ich zitiere und würde gerne auf den Grundstock der Diskussion zurückkommen.
"Diese versicherungsfremden Zahlungen fallen unter die staatliche gesamtgesellschaftliche Verantwortung. Sie werden daher auch von der Allgemeinheit getragen (alle, auch Arme und auch Beamte ...) getragen und nicht einseitig auf den Rentenbeitragszahlern aufgebürdet."
Würde die Deutsche Rentenkasse NUR gesetzliche Rentenleistungen auszahlen, stände ihr mehr Geld zur Verfügung.
Ein Fall für Versicherungsmathematiker?
Du bist der Meinung, dass Aufnahmen in das Rentensystem nur für Gruppen erfolgen sollte, wenn sie eine angenehme Struktur Zahler zu Empfänger haben. Das ist sicher ein Argument, was jedoch wohl praktisch schwer realisierbar ist, (Welche Werte und welcher Zeitpunkte sind entscheidend)
Sofern keine Aufnahme ins System bleibt die Frage in meinem Fall, ob dann die Einkünfte meiner Kinder beitragsfrei bleiben.
@Ingo
Was meinst du, was ich bei Google erfragen sollte? Ich denke schon, dass ich das System Rente ganz gut verstanden habe.
Leider wird hier gewaltig bezugsfrei (ohne sich auf den Sachverhalt zu beziehen) aneinander vorbeigeschrieben.
Ist das deutsche Rentensystem so schwer zu begreifen?
Wer in die Deutsche Rentenkasse nichts eingezahlt hat, begnügt sich mit einer Grundrente.
Wer ständig Höchstbeiträge eingezahlt hat, bezieht auch eine Höchstrente.
Das oft und zu Recht diskutierte Problem ist doch, ob die notwendigen Summen für versicherungsfremde Leistung (also oft Wohldaten des Staates) mit den der Rentenkasse dafür zugeführten Leistungen übereinstimmen.
Das scheint eben nicht der Fall zu sein, sonst wäre das nicht das Problem.
Übrigens:
Du meinst, so einfach wär das? Ist es eben nicht.
Dein Satz : Wer in die Deutsche Rentenkasse nichts eingezahlt hat, begnügt sich mit einer Grundrente.
Ist eben schlicht falsch
Mit aktuell rund 100 Milliarden Euro decken die aus dem Bundeshaushalt gezahlten Mittel gut 30 Prozent der Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung.05.07.2023
Beamte müssen Einkommenssteuer zahlen und sich selber privat krankenversichern.
Klaro
@Rayela: Du hast das System nicht verstanden. Da ich es hier aber schon einige Male ganz genau beschrieben habe, erkläre ich es Dir nicht noch einmal. Einzig: Ich bezahle monatlich 400 € Krankenversicherung. Das ist weniger, als Rentner bezahlen müssen.
@vorruhestand: Geht doch. Nun kann sich jeder eine Meinung bilden. Meine erste Meinung zum Krankengeld bei Betreuung eines kranken Kindes:
"""""Wenn beide Eltern berufstätig sind und einer von ihnen zu Hause bleiben muss, besteht von Seiten der gesetzlichen Krankenkassen ein Anspruch auf ein sog. Kinderpflege-Krankengeld. """"