Wirtschaftsthemen Wie sich der Staat an der Rentenkasse vergreift
Zitat von @ingo :
"Macht rot Deinen Beitrag wichtiger?"
Antwort: Ist deine Frage bedeutungsvoll?
Rot ist meine Lieblingsfarbe. Damit hebe ich etwas hervor, wenn mir der Sinn danach steht.
Zitat von @ingo :Ich stimme Ingo zu!
"Macht rot Deinen Beitrag wichtiger?"
Antwort: Ist deine Frage bedeutungsvoll?
Rot ist meine Lieblingsfarbe. Damit hebe ich etwas hervor, wenn mir der Sinn danach steht.
Rot ist eine Signalfarbe bedeutet: Achtung Gefahr! Oder auch: Gaaanz wischtisch! Lesen!!
Aber wenn es deine Lieblingsfarbe ist ...
MArkusXP
Solange es hier nicht verboten ist, etwas in Rot zu schreiben, möchte ich davon Gebrauch machen.
Was ich durch rot hervorgehoben habe erscheint mir wichtig.
Ich hoffe doch redlich, dass sich die beiden Herren nicht dadurch geblendet fühlen. 😉
Der Threaderöffner hat meiner Meinung nach ein wichtiges Thema angestoßen.Die Frage ist doch wie die Rente finanziert wird ... sehr viele Stellschrauben gibt es da nicht! Aber immer wieder aufs Neue aufzuführen, wie viele Aktive wie viele Rentner finanzieren müssen bzw. müssten, bringt doch auch nichts, wir wissen es inzwischen!
Mit einer „Neiddebatte“ oder "Wichtigmacherei" haben dessen Ausführungen nichts zu tun.
Die gesetzliche Altersversorgung ist nicht mehr wie bisher finanzierbar. Wir haben in der Bundesrepublik zu wenige Einzahler für die Empfangsberechtigten. Ergo ist eine grundlegende Rentenreform dringend notwendig.
Die beste Lösung wäre, wenn alle Bürger, auch Unternehmer, auch Beamte Rentenbeiträge leisten.
Durch eine entsprechende Beitragsbemessungsgrenze wird das Ganze nicht ins Unermessliche schießen.
Nebenbei: Es ist nicht so, dass der Großteil der Bürger:innen ausreichend für ihre Altersversorgung privat/zusätzlich vorgesorgt haben. Die Riester-Rente hat sich als großer Flop entpuppt.
Über eine Betriebsrente verfügt längst nicht jeder. Genauso haben zu wenige mit privaten Lebensversicherungen und anderen Vermögensanlagen vorgesorgt.
Soziale Aufgabe ist, dass eine gesetzliche Rente existiert, mit der die Lebenshaltungskosten bestritten werden können.
Österreich hat z. B. ein anderes System, das höhere Rentenleistungen ermöglicht. Allerdings sind dort auch die Beiträge im Vergleich zu uns höher.
geschrieben von Lenova46
Jedes Jahr verliert die RV etwa 400.000 Aktive Beitragszahler, 2 Mio. Stellen in Deutschland können nicht besetzt werde ... das wären ebenfalls Beitragszahler!
Die Zuwanderung wird ( mit Ansage! ) schief gehen! Wir haben weder die Wohnungen, die Schulen, Kinderbetreuungsplätze und noch viele weitere Defizite! Außerdem wären die 400.000 eine Netto Zuwanderung in den Arbeitsmarkt! Es wandern ja auch Leute aus! Wer kommt hat vielleicht Familie, will Partner und Kinder mitbringen! Da kämen wir locker auf 1. Mio Zuwanderer ... und das pro Jahr!
Es ist absehbar das dies keine Lösung ist, bestenfalls eine Unterstützung bei der Rentenfinanzierung.
Ich denke, der Steuerzuschuss wird erst einmal jährlich steigen müssen, wer genug verdient muss gezwungen werden, privat was zu machen. An Riester haben sich viele gesund gestoßen ... nur nicht die Einzahler!
Aber ich stimme dir zu: die Finanzierung der Renten ist eine ungelöstes Problem!
MarkusXP
Nur eine Bemerkung zur Rente der "Ostdeutschen" und deren Einordnung als fremde Leistungen.
Das System ermöglicht den Beitritt einer Menge Menschen, die sich aus Zahlern und Empfänger zusammensetzt.
Es wird für den jetzigen Zeitpunkt gezahlt und empfangen. Die Einzahlungen der Vergangenheit sind also immer wieder ausgegeben, sie dienen nur zur Berechnung der Rentenhöhe.
Mit dem Beitritt des Ostens traten auch meine Kinder (Zahler) in das System ein.
Sofern an der Rechtmäßigkeit meiner Rente gezweifelt wird oder diese eine fremde und deshalb steuerfinanzierte Leistung sei, interessiert mich, wer die Einzahlung meiner Kinder erhalten soll.
lupus
PS.: In normaler Farbe, da als nicht so bedeutend eingeschätzt😁
Hier wird darüber geschrieben, wie die Rentenkasse in Zukunft finanziert werden soll.
Da die gesetzlichen Beiträge für die Rentenkasse nicht mehr für die Rentenzahlungen ausreichen, zahlt der Bund Zuschüsse.
Die Rentenleistungen basieren auf einem Generationenvertrag.
Ich zitiere @lupus:
"Sofern an der Rechtmäßigkeit meiner Rente gezweifelt wird oder diese eine fremde und deshalb steuerfinanzierte Leistung sei, interessiert mich, wer die Einzahlung meiner Kinder erhalten soll."
Das Thema scheint nicht beliebt genug zu sein, um darüber sachlich zu diskutieren.
"Als Generationenvertrag bezeichnet man das System der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn die Versicherung die Zahlungen für die derzeitigen Rentenempfänger nicht aus angesammeltem Kapital, sondern aus den Einzahlungen der berufstätigen Versicherungspflichtigen finanziert."
@lupus: Für mich sind die Renten, die in Ostdeutschland gezahlt werden, überhaupt kein Thema. Aber wenn Du Dich über unsere Rentensystematik genau informierst, wirst Du merken, dass Du einen Denkfehler machst. Es ist aber nicht meine Sache, Dir den zu erklären. Das schafft man über Google.
Hier wird darüber geschrieben, wie die Rentenkasse in Zukunft finanziert werden soll.Der Generationenvertrag sieht ja vor, das die eingesammelten Gelder der Mitglieder einige Wochen später nahezu restlos durch Rentenzahlungen ausgegeben sind ... ein Kapitalstock in größerem Umfang ist ja nicht vorgesehen.
Da die gesetzlichen Beiträge für die Rentenkasse nicht mehr für die Rentenzahlungen ausreichen, zahlt der Bund Zuschüsse.
Die Rentenleistungen basieren auf einem Generationenvertrag. ( das wissen wir! )
Ich zitiere @lupus:
"Sofern an der Rechtmäßigkeit meiner Rente gezweifelt wird oder diese eine fremde und deshalb steuerfinanzierte Leistung sei, interessiert mich, wer die Einzahlung meiner Kinder erhalten soll."
Das Thema scheint nicht beliebt genug zu sein, um darüber sachlich zu diskutieren.
Wenn also neue Personen in das System aufgenommen werden, und zwar sowohl als Leistungsempfänger als auch als Beitragszahler, dazu noch in einer gesunden Relation, ist das kein Problem.
Dies war aber nach der Wiedervereinigung durch die hohe Arbeitslosigkeit nicht der Fall! Die Leistungsempfänger ( Rentner ) waren sofort da, ein großer Teil der Beitragszahler aber nicht ... und das ist Wirtschaftspolitik und nicht durch die BfA bzw. durch die Beitragszahler zu vertreten!
Die Rentenkasse hatte also Leistungen zu erbringen, die sie im Grunde nicht zuständig ist!
MarkusXP
Hier sind einige Beispiele:
Beispiele für versicherungsfremde Leistungen:
Im Einzelnen ist insbesondere auf Folgendes hinzuweisen:
- die beitragsfreie Versicherung während des Erziehungsurlaubs, die beitragsfreie Mitversicherung von nicht berufstätigen beziehungsweise geringfügig beschäftigten Ehegatten oder Lebenspartnern sowie Kindern,
- Leistungen rund um die Schwangerschaft und Mutterschaft, zum Beispiel Vorsorge- und Entbindungskosten, Haushaltshilfe oder häusliche Krankenpflege während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung,
- Leistungen zur Empfängnisverhütung,
- Leistungen zur künstlichen Befruchtung,
- das Mutterschaftsgeld und
- Krankengeld bei der Betreuung eines kranken Kindes,
- Betriebs- und Haushaltshilfen für alle Versicherten, insbesondere zur Vermeidung oder Verkürzung von Krankenhausaufenthalten.
Aus Österreich, Quelle "Wirtschaftsdienst"
"Die österreichische Rentenversicherung kann heute als Erwerbstätigenversicherung bezeichnet werden.
Schon 1958 wurden die meisten Selbständigen Pflichtmitglieder in der gesetzlichen Rentenversicherung, durch einen konsequenten Lückenschluss in Folge wurde die Pflichtversicherung auf nahezu alle Selbständigen ausgedehnt.
Neben den Reformen in der Rentenversicherung erfolgt eine langfristige Angleichung der Beamtenpensionen an die Bestimmungen der Rentenversicherung.
Das System kennt zudem ein bedarfsabhängiges steuerfinanziertes Mindesteinkommen für Rentner, die Ausgleichszulage. Bedürftige Menschen ohne Rentenansprüche sind auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. In Deutschland gibt es für beide Personenkreise, ohne Rentenansprüche oder mit zu niedrig ausfallenden Renten, nur die – weit hinter der österreichischen Ausgleichszulage zurückbleibende – Grundsicherung im Alter."
Korrekterweise muss noch erwähnt werden, dass die Beitragssätze für die Rentenversicherung in Österreich etwas höher sind als bei uns.
Im internationalen Vergleich schneiden wir mit einem auffallend niedrigen gesetzlichen Renteneinkommen ab.