Wirtschaftsthemen Wer stoppt den Größenwahn von Ebay ??!!!! -- Neue AGB's und Zahlungsabwicklung
Ich kann (und will) mir nicht vorstellen, dass man das BGB durch die AGB außer Kraft setzen kann. Sollte das von Ebay tatsächlich versucht werden, dürften die Gerichte sicherlich viel Arbeit bekommen.
Kirk
Ich habe bisher diese "Dienste" noch nie in Anspruch genommen. Trotzdem erlaube ich mir diese Bemerkung: Wer sich selber als König auf den Sockel stellt, muss sich nicht wundern, wenn er vom Volk von diesem gestossen wird!
Ein einziges Mal habe ich Ebay mit PayPal in Anspruch genommen: Da wurde eine Maschine angeboten,
mein Mann in seiner Werkstatt haben wollte. Er ist damit bis heute sehr zufrieden. A b e r:
Seitdem beschickt mich Ebay täglich mit Angeboten und ich wüßte gerne, wie ich diese Flut an Angeboten wieder loswerde - ich betrachte sie nur als Müll auf meinem PC. Jeglicher Versuch von mir ist bisher gescheitert. Kannst Du mir vielleicht einen Tipp geben?
Gruß Rosemarie
Ich bin auch sehr zurückhaltend geworden, was ebay, paypal, amazon etc. betrifft, die nageln einen zu und man ärgert sich(nicht so scheinbar "junge menschen".
Ich hab einmal bei ebay etwas kleines bestellt, große Dinge bestell ich ohnehin nicht online.
Nachdem ich das Ding dann nicht wollte, hatte ich es plötzlich mit 5 Firmen zu tun, wo ich alles richtig machen mußte, ich hab mir Rat bei einem jungen Mann eingeholt, es hat mich viel draufzahlen gekostet, eine Lehre!
Bombardieren mit Angeboten kann man doch unterbinden, die Adressen in die SPAM-Ecke schieben.
Ich kann (und will) mir nicht vorstellen, dass man das BGB durch die AGB außer Kraft setzen kann. Sollte das von Ebay tatsächlich versucht werden, dürften die Gerichte sicherlich viel Arbeit bekommen.Guten Tag, ich habe einige Passagen aus dem Vertrag kopiert
Kirk
6.3. Keine Anwendung bestimmter Zahlungsdienstevorschriften auf gewerbliche Verkäufer
Sofern Sie als gewerblicher Verkäufer handeln, stimmen Sie hiermit zu, dass § 675f (5) S. 2 BGB (Gebühren für Zahlungsdienste), § 675g BGB (Änderung des Zahlungsdiensterahmenvertrags), § 675h BGB (Ordentliche Kündigung eines Zahlungsdiensterahmenvertrags), § 675y BGB (Haftung der Zahlungsdienstleister bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrag; Nachforschungspflicht), § 675z BGB (Sonstige Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung eines Zahlungsauftrag oder bei einem nicht autorisierten Zahlungsvorgang) und § 676 BGB (Nachweis der Ausführung von Zahlungsvorgängen) auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die RatePAY Zahlungsverfahren keine Anwendung finden.
8. Allgemeine Bestimmungen
Ausschluss bestimmter Regelungen für Unternehmer
Nutzen Sie unsere Zahlungsdienste als Unternehmer, stimmen Sie zu, dass die Bestimmungen der Artikel 79 (1), 81 (3), 86, 88, 89, 90, 93, 101 und Titel III des luxemburgischen Gesetzes vom 10. November 2009 über Zahlungsdienstleistungen nicht auf Ihre Nutzung unserer Zahlungsdienste anwendbar sind.
poldy
Das ist ja ok. olga, dann brauchen sie sich ja auch nicht mehr zu diesem Thema melden.Interessant - und Sie bestimmen, wer sich melden darf und kann?
Erinnert ein wenig an die von Ihnen geschilderten und angeprangerten Machenschaften von E-Bay. Fällt Ihnen das eigentlich nicht selbst auf?
Sie haben wohl zu lange und zu intensiv Umgang mit E-Bay gepflegt und schon das Verhalten für sich selbst übernommen? Olga
Kannst Du mir vielleicht einen Tipp geben?Da ich diese Dienste ja nie in Anspruch nehme, kann ich dir auch keinen Rat geben. Meistens ist aber ganz unten am Rand (scrolllllen) etwas zum Anklicken, wenn man es abbestellen will.
Gruß Rosemarie
Das ist ja ok. olga, dann brauchen sie sich ja auch nicht mehr zu diesem Thema melden.Interessant - und Sie bestimmen, wer sich melden darf und kann?
Erinnert ein wenig an die von Ihnen geschilderten und angeprangerten Machenschaften von E-Bay. Fällt Ihnen das eigentlich nicht selbst auf?
Sie haben wohl zu lange und zu intensiv Umgang mit E-Bay gepflegt und schon das Verhalten für sich selbst übernommen? Olga
Ach Olga, was soll das nun wieder, persönliche Anmache
wollen sie das Thema wieder eine andere Richtung treiben , wie damals mit meinem Mann als Bänker , da kann ich auch sagen sie haben wohl zu lange und intensiv Umgang im ST und auf den ganzen Forenseiten hier, denn sie sind ständig präsent.
Über ihr Verhalten möchte ich mich hier nicht auslassen.
weserstern
Nun aber mal zurück zum Thema, denn es betrifft ja nicht nur die kleinen Leute, die früher ihren Dachbodenfund bei Ebay zur Auktion einsetzten .
Auch viele Großunternehmen, wie Z.B. Mediamarkt oder auch andere Großunternehmen nutzen diese Plattform zum Verkauf ihrer Waren.
Sogar Händler aus anderen Ländern sind im Ebayportal Deutschland angemeldet.
Da bin ich mal gespannt , wie die Reaktion auf die neuen AGB'S sind.
weserstern
bisher habe ich viele Einkäufe gerne über Ebay getätigt.
Aber,was da geändert wurde,gefällt auch mir nicht!
Wenn sich alle Nutzer einig sein könnten und Ebay blockieren,
wäre vielleicht Umdenken und Rückbesinnung möglich.
Da ich sehr häufig bei den gleichen Firmen,bzw.Herstellern einkaufe,werde ich nun bei den Firmen direkt einkaufen!
Leider bin ich gerne Interneteinkäuferin geworden,weil mein Gesundheitszustand längere Einkaufsbummel nicht mehr gestattet.
old_go