Forum Finanzen & Wirtschaft Wirtschaftsthemen SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!

Wirtschaftsthemen SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!

rolf †
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von rolf †
als Antwort auf rello vom 21.04.2009, 14:01:48
Dann dürfte aber auch der Steuerabzug durch den Arbeitgeber nicht gesetzeskonform sein.
Der Selbständige zahlt seine ESt. erst mehr oder weniger lange nach Ablauf des Jahres, kann also mit dem Geld noch arbeiten.
Der Lohn-/Gehaltsempfänger bekommt sie sofort bei der Zahlung abgezogen.
Wo bleibt da die Gleichbehandlung?
--
rolf
rello
rello
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von rello
als Antwort auf rolf † vom 21.04.2009, 14:09:36
Da liegst Du wieder einmal voll daneben. Selbstständige und auch steuerpflichtige Rentner, wie ich, zahlen im Voraus vierteljährlich eine Pauschale, die sich bei mir nach dem Vorjahreseinkommen errechnet.
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rello
rolf †
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von rolf †
als Antwort auf rello vom 21.04.2009, 14:22:37
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rolf

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baerliner
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von baerliner
als Antwort auf rolf † vom 21.04.2009, 14:49:45
Mannomann, Rello und Rolf,

das wimmelt ja nur so von Falschaussagen in euren Beiträge!

Nur Selbständige müssen vierteljährliche Vorauszahlungen leisten, die sich aus dem letzten Einkommensteuerbescheid ableiten. Das kann mal hinsichtlich entgangener Zinsen von Vorteil und mal von Nachteil sein, denn erst die Einkommensteuerklärung bestimmt bei jedem Steuerpflichtigen, der eine abgeben muss oder will, die tatsächlich zu zahlende Steuer.
Dass bei der monatlichen Lohnsteuer des Arbeitnehmers bei ungleichmäßigen Lohneinkünften zuviel Steuern einbehalten werden ist genau so ein alter Hut wie zuviel einbehaltene Lohnsteuer bei Ehegatten, die während des Jahres die falsche Steuerklassenkombination gewählt haben.

Deshalb geben solche Leute ja auch tunlichst eine Einkommensteuererklärung ab, um zuviel gezahlte Steuern erstattet zu bekommen.

Und genau diese zuviel gezahlten Steuern will die SPD abzüglich der 300/600 € im Staatssäckel behalten

Und Rolf, du bist völlig falsch informiert! Die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ist kein Hinderungsgrund für die von der SPD propagierte Lösung, denn auch damit bleibt einiges im Säckel von den Leuten, die einen Grenzsteuersatz unterhalb von 25% haben.

Lange Rede - kurzer Sinn: von einem Wahlgeschenk der SPD kann überhaupt keine Rede sein. Allenfalls spart sich die arbeitende Bevölkerung die Abgabe der Steuererklärung, was ja auch geldwert sein kann.
--
baerliner
rolf †
rolf †
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von rolf †
als Antwort auf baerliner vom 21.04.2009, 15:23:27
...
Und Rolf, du bist völlig falsch informiert! Die Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte ist kein Hinderungsgrund für die von der SPD propagierte Lösung, ...
--
baerliner
Natürlich sind nur Kapitaleinkünfte ein Hindernisgrund, die geltend gemacht werden sollen.
Arbeitnehmer, und nur um die geht es hier, die bei Inanspruchnahme der 300/600 € Verluste wg. zu viel gezahlter Abgeltungssteuer hätten, werden wohl auch weiter eine ESt.-Erklärung abgeben.

Wenn ich so falsch informiert bin, ist es wohl auch die Datev und damit sind auch die meisten Steuerberater falsch informiert.
--
rolf

Erg.
Aber wir streiten hier eh um ungelegte Eier.
Bisher ist es nur ein Vorschlag fürs Wahlprogramm.
Was nach der Wahl daraus wird ist völlig offen, dann erst kann es Gesetz werden und bis die DVO dazu erlassen wurde und bei den FA angekommen ist, wird noch viel Wasser die Spree runterfließen.
baerliner
baerliner
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von baerliner
als Antwort auf rolf † vom 21.04.2009, 15:37:33
Das mit den ungelegten Eiern stimmt, aber ansonsten weißt du oft nicht, was du geschrieben hast

Beschäftigte, die noch Einkünfte zusätzlich zum Lohn haben, können das Angebot nicht nutzen, das gilt auch für Kapitaleinkünfte.
geschrieben von rolf

--
baerliner

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rello
rello
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von rello
als Antwort auf baerliner vom 21.04.2009, 15:23:27
Ja baerliner, wenn Du es besser weisst, was auf meinem Giro am 10. März, 10. Juni, 10 Sept. und am 10. Dez. eines jeden Jahres abgebucht und ans Finanzamt geht, laut Ankündigung in meinem Vorauszahlungsbescheid, dann war meine Aussage eine Falschaussage. Es ist aber Fakt, dass nicht nur Selbständige hier in NRW Steuervorauszahlungen leisten müssen sondern auch als Normalbürger und Rentner. Ich glaube nicht, dass das in Berlin anders ist. Schau mal in den Steuergesetzen nach, bevor Du auf den Putz klopfst.
--
rello
wolfgang38
wolfgang38
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von wolfgang38
als Antwort auf rello vom 21.04.2009, 16:22:14
Rello, ich muss dir völlig Recht geben.
Selbstverständlich haben auch Rentner und Pensionäre eine vierteljährliche Steuervorauszahlung zu leisten. Wenn sie im Vorjahr trotz der Vorauszahlung ESt nachzahlen mussten, wird die Vorauszahlung für das Folgejahr sogar angepasst, d.h. erhöht.
Selbst meine 95-jährige Schwiegermutter (Pensionärswitwe) bleibt von der Vorauszahlung nicht verschont.

Im übrigen glaube ich, dass das 300-Euro-Wahlgeschenk der SPD einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung überhaupt nicht standhalten würde.

--
wolfgang
rolf †
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von rolf †
als Antwort auf baerliner vom 21.04.2009, 16:08:13
Ich dachte es wäre klar, daß damit geltend gemachte Kapitaleinkünfte gemeint sind, wer mit der Quellensteuer gut bedient ist, wird die 300/600 € kassieren, wenn er sonst weniger erstattet bekäme.
Entscheiden kann das - auch jetzt schon - nur jeder für sich selbst.
--
rolf
baerliner
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Re: SPD verteilt Wahlgeschenke !!!!!
geschrieben von baerliner
als Antwort auf rello vom 21.04.2009, 16:22:14
Ja baerliner, wenn Du es besser weisst, was auf meinem Giro am 10. März, 10. Juni, 10 Sept. und am 10. Dez. eines jeden Jahres abgebucht und ans Finanzamt geht, laut Ankündigung in meinem Vorauszahlungsbescheid, dann war meine Aussage eine Falschaussage. Es ist aber Fakt, dass nicht nur Selbständige hier in NRW Steuervorauszahlungen leisten müssen sondern auch als Normalbürger und Rentner. Ich glaube nicht, dass das in Berlin anders ist. Schau mal in den Steuergesetzen nach, bevor Du auf den Putz klopfst.
--
rello


Sorry,

ich habe den $37 EStG nicht beachtet, weil ich infolge anderer Vorauszahlungen mein Leben lang mehr an Vorauszahlungen leisten musste, als sich nach Anwendung des $ 37 ergibt. Kurz ausgedrückt: ich habe nie Nachzahlungen leisten müssen, sondern dem Staat immer ein zinsloses Darlehen gewähren müssen.
Und negative Vorauszahlungen kennt unser Steuerrecht leider nicht

--
baerliner

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