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Wirtschaftsthemen Informationen zur Rentensteuer

Karl
Karl
Administrator

Informationen zur Rentensteuer
geschrieben von Karl
Es ist ja nun bekannt geworden, dass entsprechend eines Urteils des Verfassungsgerichtes, auch die Renten seit 2005 besteuert werden. Das könnte jetzt zu Nachforderungen führen, falls jemand nicht unter die Freigrenze fällt und seit 2005 keine Steuern bezahlt hat. Eine Bagatellgrenze wurde aus verfassungsrechtlichen Bedenken nicht eingeführt.

Zur Information über die geltenden Regelungen siehe Linktipp:
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karl
fritz_the_cat
fritz_the_cat
Mitglied

Re: Informationen zur Rentensteuer
geschrieben von fritz_the_cat
als Antwort auf Karl vom 04.08.2009, 08:25:22
Hallo Karl,
danke für den aussagekräften Link.
Infos über Rentner im Ausland fehlen aber leider.
Ich bin ja davon betroffen und muß ans deutsche Finanzamt ca. 18,6% Steuern auf meine zu versteuernde Rente zahlen, und zwar dort ab dem 1. Euro. Es gibt keine Freigrenze, keine Werbungskosten etc., keine Splittingtabelle.
Ich frage mich auch, ob das mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar ist und ob es diesbezüglich bereits Verfahren vor dem zuständigen Gericht (wie es immer so schön heißt), gibt. Weißt du darüber mehr?
Auch das Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich hilft mir nicht weiter, denn es wird mir weniger Steuern gutgeschrieben, als ich an Deutschland zahle. Und was ist mit den Rentnern, die in Doppelbesteuerungsländern gar keine Steuern zahlen brauchen?
In dem Link steht:
Millionen Rentner sollen nicht in den Genuss einer Steuerrückerstattung von 300 Euro im Jahr kom- men, den die SPD in ihrem Wahlprogramm den Lohnsteuerzahlern verspricht. Voraussetzung für die Bonuszahlung ist, dass sie auf eine Einkommensteuererklärung verzichten. Die ausdrückliche Ausnahme der 20 Millionen Rentner vom versprochenen „Lohnsteuerbonus" bestätigten gestern Steuerexperten der SPD.
Die Präsidentin des Sozialverbandes VDK, Ulrike Mascher, kritisierte gegenüber der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung die geplante „Ungleichbehandlung". Das „wird bei den Rentnern nicht auf Freude stoßen", sagte die Rentenexpertin und Parlamentarische Staatssekretärin der SPD. Anderen Gruppen Vorteile zu gewähren werde bei den Benachteiligten Arger auslösen. Es sei in diesem Fall „nicht auszuschließen, dass es wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatztes zu Verfassungsbeschwerden kommen könnte", sagte die VDK-Präsidentin.
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fritz_the_cat

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