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Wirtschaftsthemen Freibetrag für Betriebsrente steigt

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Freibetrag für Betriebsrente steigt
geschrieben von vorunruhestand

Betriebsrentner zahlen für ihre Betriebsrente die vollen Krankenkassenbeiträge – allerdings erst ab einem Freibetrag von bislang 164,50 Euro. Der Freibetrag erhöht sich 2023 auf 169,75 Euro.
Wer eine Direktversicherung hat, von seinem Ex-Arbeitgeber eine Betriebsrente oder Geld von einer Pensionskasse bekommt, muss dafür die vollen Krankenkassen- und Pflegebeiträge zahlen, sprich den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil. Dank einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 gibt es einen Freibetrag, den sogenannten GKV-Betriebsrentenfreibetrag (GKV steht für gesetzliche Krankenversicherung) von zurzeit 164,50 Euro. Das heißt, diese 164,50 Euro bleiben versicherungsfrei – für alles darüber hinaus zahlen Betriebsrentner den vollen Beitrag.

169,75 Euro Freibetrag ab 2023

2022 war der Freibetrag bei 164,50 Euro eingefroren, aber 2023 erhöht er sich wieder – und zwar auf 169,75 Euro. Ein entsprechender Referentenentwurf zur „Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2023“ steht schon und liegt beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales vor. Die Umsetzung zum Jahresende ist reine Formsache. Übrigens, der Freibetrag gilt auch nur für die Krankenversicherung, nicht aber für die Pflegeversicherung. Der Freibetrag ist für Ost und West einheitlich bei 169,75 Euro.

Mehr dazu unter https://vorunruhestand.de/2022/09/freibetrag-fuer-betriebsrente-steigt/


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