Wirtschaftsthemen Bankgeheimnis
Unser Bankgeheimnis wird aufgeweicht, finde das gut so, aber gläsern sollte der Bürger trotzdem nicht werden! Im Moment laut Bernerzeitung sollen noch ca. 400 Milliarden Euro auf unseren Banken deponiert sein, das meiste aus Deutschland. Per Steinbrück ist natürlich der schärfste Gegner von unseren Steuersystem, braucht er doch in seinem Land eine Menge Moneten in Zukunft. Zweifle aber sehr, dass die sehr Reichen, wegen der grossen Steuerlast im eigenen Land, ihr Geld nicht in andere Steueroasen verschieben werden, deren hat es immer noch genug! Hoffe, dass nun trotzdem nicht zuviel Geld abgezogen wird, denn sonst werden unsere niedrigen Zinsen bestimmt steigen. Lars
"...Hauptproblem ist das falsche Verständnis für die Ursachen der Kapitalflucht aus Deutschland. Steuerhinterziehung mag für manchen das Motiv sein. Die Gründe liegen aber meist viel tiefer. Das Bankgeheimnis in Deutschland ist so gut wie aufgehoben. Die Privatsphäre ist nicht mehr geschützt, wenn Beamte quasi per Knopfdruck viele der möglichen Kontodaten abfragen können. Zudem verstärken ein verqueres Erbschaftsteuergesetz sowie die immer wiederkehrende Diskussion über eine Erhöhung der Spitzensteuersätze die Angst bei Wohlhabenden, schrittweise enteignet zu werden.
Wenn die Bundesregierung nicht nur recht haben, sondern auch noch etwas für die deutsche Volkswirtschaft tun will, dann sollte sie Steueroasen nicht als Grund des Übels, sondern als ein Symptom verstehen. Es geht nicht darum, Steuerhinterziehung unmöglich zu machen. Das wird nie gelingen. Es geht darum, Steuerehrlichkeit zu erleichtern. Die Chance, dass Politiker hierzulande irgendwann einmal zu diesem Schluss kommen, dürfte sich mit dem gestrigen Tag jedoch weiter verringert haben."
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mart1
Wenn die Bundesregierung nicht nur recht haben, sondern auch noch etwas für die deutsche Volkswirtschaft tun will, dann sollte sie Steueroasen nicht als Grund des Übels, sondern als ein Symptom verstehen. Es geht nicht darum, Steuerhinterziehung unmöglich zu machen. Das wird nie gelingen. Es geht darum, Steuerehrlichkeit zu erleichtern. Die Chance, dass Politiker hierzulande irgendwann einmal zu diesem Schluss kommen, dürfte sich mit dem gestrigen Tag jedoch weiter verringert haben."
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mart1
Warum machst Du dafür einen neuen Thread auf? Das gibt doch zerstückelte Diskussionen
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hafel
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hafel
Re: Bankgeheimnis
Das Bankgeheimnis sollte bleiben, die Quellensteuer aber einheitlich und nicht zu niedrig in allen Staaten eingeführt werden.
Von eine Angleichung und Vereinfachung der Steuergesetze werden wir wohl weiter nur träumen können.
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rolf
Von eine Angleichung und Vereinfachung der Steuergesetze werden wir wohl weiter nur träumen können.
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rolf
Dein Thread ist Steueroasen, nicht Bankgeheimnis.
Obwohl es Berührungspunkte gibt, sind es doch zwei verschiedene Themen.
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rolf
Obwohl es Berührungspunkte gibt, sind es doch zwei verschiedene Themen.
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rolf
Na Rolf, dann hättest Du einfach mal meinen ersten Satz lesen müssen. Hier nochmal: Dass die Schweiz ihr sprichwörtlich streng gehütetes Bankgeheimnis lockern würde, schien bis vor kurzem so unwahrscheinlich wie der Verkauf des Matterhorns.
Es ist das gleiche Thema.
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hafel
Es ist das gleiche Thema.
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hafel
Re: Bankgeheimnis
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Der Begriff "Bankgeheimnis" und "Steueroase" überschneiden sich natürlich in einigen Bereichen.
"Steueroase" ist ein demagogischer Begriff, der keineswegs eindeutig definiert ist.
Auch unter "Bankgeheimnis" wird in versch. Ländern etwas Unterschiedliches verstanden.
Bezogen auf Österreich:
Angenommen, einem Polizisten erscheine ich irgenwie verdächtig, weil ich zB. geweitete Pupillen habe oder etwas unsicher auf den Beinen wirke.
Wer wäre damit einverstanden, dass aufgrund dieses Verdachtes nun die Wohnung nach verbotenen Rauschmitteln durchsucht würde, wobei dem Betroffenen nicht einmal eine Mitteilung darüber zukommt (aber sehr wohl in irgendwelchen Akten Vermerke zurückbleiben?)
“Also sollten wir auch nicht wollen, dass jeder Finanzbeamte, der eine Diskrepanz zwischen Lebensstil und mutmaßlichem Einkommen eines Bürgers entdeckt, schnell mal einen Blick auf dessen Konten wirft, um zu sehen, ob er seinen auffallenden Lebensstil nicht mit Schwarzgeld finanziert.
Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass dieser Schutz zur Verschleierung rechtswidriger Aktivitäten missbraucht wird, kann er aufgehoben werden. Besteht dieser Verdacht, muss nach den Prinzipien des Rechtsstaates vorgegangen werden.
Dass ein Verdacht „begründet“ ist, erkennt man daran, dass zur Klärung der Frage, ob rechtswidrige Handlungen vorliegen oder nicht, ein Verfahren eingeleitet wird. Dazu bedarf es in einem Rechtsstaat einer richterlichen oder, im Finanzstrafverfahren, einer behördlichen Entscheidung. Genau so ist das derzeit auch im § 38 des Bankwesengesetzes im Verfassungsrang geregelt.”(nach Fleischhacker, Die Presse)
mart1
"Steueroase" ist ein demagogischer Begriff, der keineswegs eindeutig definiert ist.
Auch unter "Bankgeheimnis" wird in versch. Ländern etwas Unterschiedliches verstanden.
Bezogen auf Österreich:
Angenommen, einem Polizisten erscheine ich irgenwie verdächtig, weil ich zB. geweitete Pupillen habe oder etwas unsicher auf den Beinen wirke.
Wer wäre damit einverstanden, dass aufgrund dieses Verdachtes nun die Wohnung nach verbotenen Rauschmitteln durchsucht würde, wobei dem Betroffenen nicht einmal eine Mitteilung darüber zukommt (aber sehr wohl in irgendwelchen Akten Vermerke zurückbleiben?)
“Also sollten wir auch nicht wollen, dass jeder Finanzbeamte, der eine Diskrepanz zwischen Lebensstil und mutmaßlichem Einkommen eines Bürgers entdeckt, schnell mal einen Blick auf dessen Konten wirft, um zu sehen, ob er seinen auffallenden Lebensstil nicht mit Schwarzgeld finanziert.
Sollte der begründete Verdacht bestehen, dass dieser Schutz zur Verschleierung rechtswidriger Aktivitäten missbraucht wird, kann er aufgehoben werden. Besteht dieser Verdacht, muss nach den Prinzipien des Rechtsstaates vorgegangen werden.
Dass ein Verdacht „begründet“ ist, erkennt man daran, dass zur Klärung der Frage, ob rechtswidrige Handlungen vorliegen oder nicht, ein Verfahren eingeleitet wird. Dazu bedarf es in einem Rechtsstaat einer richterlichen oder, im Finanzstrafverfahren, einer behördlichen Entscheidung. Genau so ist das derzeit auch im § 38 des Bankwesengesetzes im Verfassungsrang geregelt.”(nach Fleischhacker, Die Presse)
mart1
Re: Bankgeheimnis
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Zur Information vielleicht noch wichtig:
Die derzeitige Quellensteuer von 20% wird in Österreich automatisch eingehoben und zu etwa 3/4 an das Herkunftsland des Anlegers abgeführt.
Ab 2011 steigt diese Quellensteuer auf 35%.
mart1
Die derzeitige Quellensteuer von 20% wird in Österreich automatisch eingehoben und zu etwa 3/4 an das Herkunftsland des Anlegers abgeführt.
Ab 2011 steigt diese Quellensteuer auf 35%.
mart1
Nur wenn alle Steueroasen gleichzeitig ihre Karten offenlegen, kann gehofft werden, dass jetzt nicht ein Kapitaltourismus entsteht. Nämlich, dass Milliarden abgezogen und in scheinbar noch sichere Unterschlüpfe verschoben werden.
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schorsch
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schorsch
Hallo, lars,
bei uns in der BRD gibt es kein Bankgeheimnis mehr.
Wenn deutsche Geldinstitute helfen, unversteuertes Geld
außer Landes zu bringen, sollten diese Geldinstitute
sofort geschlossen und der betrügerische Kunde vor
Gericht gestellt werden.
Viele Grüße
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arno
bei uns in der BRD gibt es kein Bankgeheimnis mehr.
Wenn deutsche Geldinstitute helfen, unversteuertes Geld
außer Landes zu bringen, sollten diese Geldinstitute
sofort geschlossen und der betrügerische Kunde vor
Gericht gestellt werden.
Viele Grüße
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arno