Soziales Witwenrenten bei Geschiedenen
Heide...kann dir nur den Tipp geben, gehe zur Rentenberatung, die kennen sich im Detail bestens aus, egal welcher Anspruch besteht.
Im Übrigen kommt es wohl auch darauf an, ob du als Geschiedene wieder geheiratet hast, dann erlischt der Anspruch auf WR.
Da es aber bei dem Thema keinerlei Pauschalausagen geben kann, alles also ganz personenbezogen ist, kann man auch keine näheren Auskünfte geben.
Versorgungsausgleich wird bereits bei Scheidung festgezurrt und dann gezahlt, wenn der Zahlende in Rente geht aber das wurde ja hier schon geschrieben...
Was das aber mit den Frauen in den "neuen" Bundesländern zu tun hat..., weiß ich jetzt nicht, die wissen meistens genau, was sie wann und vom wem bekommen !
Kristine
Heide...kann dir nur den Tipp geben, gehe zur Rentenberatung, die kennen sich im Detail bestens aus, egal welcher Anspruch besteht.Es ist völlig richtig, dass Sie und andere Heide an die Rentenversicherung verweisen, die die einzige Institution sein dürfte, die konkret Auskunft geben kann und wird. Es ist aber auch ein wenig unsinnig, wenn jetzt hier geschimpft wird, weil sich anscheinend keiner mit seinem Unwissen outet und Heide umfassende Informationen gibt, die dann womöglich auch noch falsch sind.
Versorgungsausgleich wird bereits bei Scheidung festgezurrt und dann gezahlt, wenn der Zahlende in Rente geht aber das wurde ja hier schon geschrieben...
Was das aber mit den Frauen in den "neuen" Bundesländern zu tun hat..., weiß ich jetzt nicht, die wissen meistens genau, was sie wann und vom wem bekommen !
Kristine
Wir sollten doch alle das Recht haben, zu einem Thema nichts sagen zu wollen und uns auch nicht dafür zu interessieren. bzw. wenn wir persönlich nie davon betroffen waren, uns auch nicht darüber informierten.
In einem Punkt hat sie aber Recht: in Ostdeutschland gab es für geschiedene Frauen m.W. keinen Versorgungsausgleich wie er seit 1977 für geschiedene Frauen in der BRD existent ist.
Dieser Punkt wurde leider auch bei der Wiedervereinigung nicht berücksichtig und somit stehen viele, geschiedene Frauen in der DDR ohne Ansprüche hieraus schlechte da als Frauen in der BRD.
Diese Forderung ist zu Recht erhoben und wurde auch unserer Kanzlerin bei ihrem BEsuch vorgetragen. Da muss sich wirklich was tun, wie ich finde. Olga
So habe ich es bei meiner Scheidung 1962 auch gemacht,
wir haben beide auf den Versorgungsausgleich verzichtet.
Für mich war das die beste Lösung.
Der Versorgungsausgleich im augenblicklichen Sinn wurde ja erst Jahre später nach Deiner Scheidung eingeführt - und wenn beide Ehegatten berufstätig waren und stets selbst für ihre Altersrente Sorge tragen konnten, dann war es leicht, auf eine mögliche Versorgung durch den Anderen zu verzichten.
Nicht aber, und das zu Recht, wenn man - z.B. als Frau - die eigene Berufstätigkeit pausieren ließ und ausschließlich für Kinder und den Haushalt zuständig war.
Und hier galt, sofern man tatsächlich der Ehe überdrüssig war, bei einer Scheidung noch das Schuldprinzip, d.h., der Schuldige mußte sowohl für die Kinder als auch der ehemals Angetrauten Unterhalt zahlen. Die Summen wurden genau berechnet - und wer damals seiner Pflicht nicht nachkam, wurde möglicherweise auch noch bitter bestraft.
Und meine Frage war lediglich, ob hier noch jemand ist, der wie ich nach dem alten Recht geschieden wurde und mir evtl. sagen kann, wie sich eine Rechnung nach dem Ableben des Unterhaltspfichtigen wohl auftuen kann.
Mehr wollte ich nicht wissen - und wer nur über Dritte diesbezüglich seinen Beitrag leisten kann, darauf kann ich sehr gut verzichten,
Frohe Ostern
Warum sind Sie nur so grantig und unwirsch, wenn Sie doch von anderen Menschen einen Gefallen erbitten. DAs "neue" Scheidungsrecht ist immerhin mehr als 40 Jahre in Kraft - ausserdem finde ich Ihre Formulierung "wie sich eine Rechnung nach dem Ableben des Unterhaltspflichtigen wohl auftun kann" mehr als seltsam.
Und meine Frage war lediglich, ob hier noch jemand ist, der wie ich nach dem alten Recht geschieden wurde und mir evtl. sagen kann, wie sich eine Rechnung nach dem Ableben des Unterhaltspfichtigen wohl auftuen kann.
Mehr wollte ich nicht wissen - und wer nur über Dritte diesbezüglich seinen Beitrag leisten kann, darauf kann ich sehr gut verzichten,
Frohe Ostern
WArum setzen Sie sich nicht mit Rentenexperten in Verbindung und klären Sie alles und zwar zusammen mit Ihren hoffentlich vorliegenden Unterlagen. Das ist doch die einzige realistische Chance, dass Sie eine zielführende Auskunft erhalten.
Viel Erfolg. Olga
Sorry..., aber du hast dieses Thema eröffnet und wir haben uns nun wirklich alle Mühe gegeben.
Ruf einfach an, mach einen Termin und gut ist !
Kannst uns ja dann gerne mal das Ergebnis mitteilen, denn man kann ja nie auslernen !
Kristine
Liebe Kristine,
wenn Frau ? Olga meint, ich hätte hier grantig reagiert, so kann ich das Gefühl nicht mit ihr teilen. Und wenn nicht verstanden wird, was ich mit meiner Fragestellung meine, dann ist das zwar schade, berechtigt aber auch O. nicht, mich hier anzuecken.
Es gibt halt bei der alten Witwenrente Konstellationen, die sich als schwierig darstellen und sogar den Mitarbeitern beim Rentversicherungsträger viel Zeit und Mühe kosten.
Ignoriert meine Frage - es dürfte eh nicht mehr lange dauern, bis ich den ersehnten Bescheid vorliegen habe.
Heide
Liebe Kristine,
wenn Frau ? Olga meint, ich hätte hier grantig reagiert, so kann ich das Gefühl nicht mit ihr teilen. Und wenn nicht verstanden wird, was ich mit meiner Fragestellung meine, dann ist das zwar schade, berechtigt aber auch O. nicht, mich hier anzuecken.DAs ist ja positiv, dass sie doch unseren Rat angenommen hat und sich bei Experten informierte, wobei ich denke,dies tat sie schon vorher.
Es gibt halt bei der alten Witwenrente Konstellationen, die sich als schwierig darstellen und sogar den Mitarbeitern beim Rentversicherungsträger viel Zeit und Mühe kosten.
Ignoriert meine Frage - es dürfte eh nicht mehr lange dauern, bis ich den ersehnten Bescheid vorliegen habe.
Heide
ABer wenn schon diese viel Arbeit, Zeit und Mühe haben (wofür sie aber da sind), wäre es bei uns völlig unsinnig gewesen, wenn wir Laien hier mühevoll anstatt von Heide im Netz oder wo auch immer recherchiert hätten.
Aber "man" lernt ja aus solchen Vorfällen... so auch dieses Mal. Gute Laune allerseits - Olga
Heide ich bin ein Geschiedener aus 1973 und kann dir leider auch nicht helfen, obwohl ich das gern täte. Das ganze Prozedere ging seinertzeit binnen 45 Minuten in Düsseldorf über die Bühne und wir waren wieder frei. Ich zahlte für meinen Sohn gern und er konnte Physik studieren. Meine Ex stellte keine Ansprüche und ich auch nicht. Sorry dass ich dir nicht behilflich sein kann.
Kettwiger, Hilfe?, im weitesten Sinn betrachtet, hatte ich ja auch nur erhofft, dass mir evtl. jemand mit Rechenbeispielen dienlich sein kann, da selbst der VT sich dabei schwer zu tun scheint.
Ich hätte mir halt gerne schon im Vorfeld ein Bild davon gemacht, durch welche Angaben von Zahlen mir der Neue Rentenbescheid mehr oder weniger Freude bereitet.
Flesine hat mir ja schon ein Stück weitergeholfen, und einige andere User, sowie Du, durch ihre freundlichen Worte auch.
Ein frohes Osterfest - ich bin mal so frei und wünsche es hier - erhofft
Heide
für Euch