Soziales Witwenrenten bei Geschiedenen
Wie der Versorgungsausgleich bzw. die Rente bei dem jeweiligen Hinterbliebenen heutzutage errechnet wird, ist mir völlig fremd.
Nur wie sieht es bei geschiedenen Partnern aus, bei denen auch noch nach der Trennung Unterhaltsanspruch bestand - und nach welchem Schema errechnet sich die WR, wenn der *Schuldige* verstorben ist.
Weiß da jemand Bescheid. Würde mich brennend interessieren.
Gruß
Heide
Hast du dir das schon mal durchgelesen?
https://www.gevestor.de/details/witwenrente-trotz-scheidung-besteht-ein-anspruch-568807.html
Flesine, dass bei Geschiedenen Paaren - damals ging es ja noch um die Schuldfrage - ein Unterhaltsanspruch bzw. Witwenrente besteht ist mir klar. Nur hätte ich gerne erfahren, wie dieses schwierige Rechensystem tatsächlich aussieht und dachte, hier könnte mir jemand konkret etwas dazu sagen.
Danke für Deine Antwort.
Gruß
Heide
Liebe Heide, Kann dir persönlich leider nicht weiterhelfen aber vielleicht hilft dir dieser Link besser weiter:
https://www.aktive-rentner.de/witwenrente-bei-geschiedenen-besteht-anspruch-nach-der-scheidung.html
Es scheinen bei Scheidungen vor 1. Juli 1977 noch verschiedene Faktoren mehr bei der Berechnung, außer der Schuldfrage, eine Rolle zu spielen. Schau einmal auf diese Berechnung Links:
https://www.smart-rechner.de/witwenrente/rechner.php https://www.steuerschroeder.de/Steuerrechner/Rentenrechner.html#Witwenrente
Vielleicht ist dir damit doch ein kleinwenig weitergeholfen? Wenn ich das allerdings so lese, sollte man in einem speziellen Fall, wohl doch lieber eine Rechtsberatung einholen.
Liebe Flesine,
nochmals vielen Dank für all Deine Infos.
Es ist wahrscheinlich nicht einfach herauszufinden, was bei der Geschiedenenrente alles zu berücksichtigen ist und z.B bei Geschiedenen aus den NB dieses Anrecht auf Rente überhaupt nicht gilt.
Unser schriftliches Miteinander ist mal wieder Beweis für mich, dass sich über jeden Krümel unterhalten wird, wenn’s aber um Geldfragen geht, stocksteif geschwiegen wird.
Flensine, fühl Dich umarmt von mir.
Heide
Nun, um Dir zu helfen, müsste man ja nicht nur geschieden sein, sondern vor allem auch sich mit den rechtlichen Details und der Rentenmathematik auskennen. Du kannst auf Hilfe hoffen, aber Anspruch auf Hilfe im ST kannst Du kaum erheben.
Es wäre jedoch sinnvoll, einmal Rentenexperten in den ST einzuladen, denn zu dieser Problematik gibt es ja viele Fragen.
Karl
Halle Heide, ich habe einmal meine Nachbarin befragt , die in ähnlicher situation wie DU ist. Sie lässt Dich grüssen und empfielt Dir, dass Du Dich unbedingt an den VdK an Deinem Wohnort wenden sollst. Die Mitgliedschaft kostet nicht viel, 5 euro im Monat, und die haben sehr gute Rentenberater. Ihr wurde dort sehr geholfen. Ichdenke, da bist Du an der richtigen adresse
Ich denke die meisten schweigen, wie ich auch, weil wir es nicht wissen und uns in dieser Thematik nicht auskennen.
Schon bei nicht geschiedenen kann man diese Frage nicht pauschal beantworten.
Es ist ja so, daß das eigene Einkommen, die eigene Rente auf die Witwenrente / Witwenpension zum Teil angerechnet wird. Es kommt auf die jeweilige Höhe der einzelnen Renten an und wird gegengerechnet.
Dazu kommen alle sonstigen Einkünfte.
So ist es jedenfalls bei mir.
Es ist also individuell unterschiedlich.
Wie es dann bei Geschiedenen ausschaut, weiß ich nicht.
Monja.
P.S.:
Man kann auch direkt bei der Rentenversicherung oder Rentenberatern (an vielen Orten gibt es Sprechstunden von Rentenberatern der Rentenversicherung) nachfragen.
Ob bei einer Scheidung Versorgungsausgleich gezahlt werden muss, entscheidet das Familiengericht. Dazu muss vorab jeder Partner seine während der Ehe erworbenen Rentenpunkte, (aus der gesetzl. Rente, Betriebsrente und privater Rentenvorsorge) genau auflisten. Das Familiengericht entscheidet dann, ob ein Versorgungsausgleich statt findet und wie hoch der ist und wer den an den andren zahlen muss.
Muss einer der beiden diesen an den andren zahlen, wird er direkt von den Rentenkasse von der Rente abgezogen. Stirbt der Empfänger des Versorgungsausgleichs, fliesst dieses Geld in die allgemeine Rentenkasse. Der Betrag ist für den Zahlenden ein Leben lang weg.
Man kann das nur ausschliessen, in dem beide Partner schriftlich fest legen, gegenseitig auf den Versorgungsausgleichzu verzichten. Das wird dann während des Scheidungstermins vom Familiengericht bestätigt, auch schriftlich.
Heide, vielleicht konnte ich dir damit weiter helfen, ich spreche da aus persönicher Erfahrung.
meti
Karl, ich kann nicht erkennen, auch nur in irgendeiner Form *Ansprüche* in Richtung Seniorentreff erhoben zu haben; mich hat lediglich gewundert, dass es hier scheinbar so wenig Geschiedene gibt, die noch nach altem Recht - vor dem 1.7.1977 - aufgrund der Schuldfrage Geschiedenenwitwenrente beziehen.
Ich werde doch wohl nicht die einzige von den über 10.000 oder mehr Mitgliedern hier im ST sein, die sich mit der Frage der *Rentenmathematik* ( Deine Worte) beschäftigten, aber gerne den Rat geben, - auch Männern - ob nicht auch ihnen WR vom Versicherungsträger zusteht.
Der Vorsorgungsausgleich ab dem 1.7.1977 kommt bei mir überhaupt nicht zum Tragen, da ich eine Geschiedene aus 1975 bin.
Besonders die Frauen aus den neuen Bundesländern - ich wiederhole mich - sollten sich mit dem Thema beschäftigen, erübrigt möglicherweise einen Antrag auf Grundsicherung.
Ansonsten vielen Dank denjenigen, die mir geschrieben haben.
Heide