Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales „wirtschaftliche Notlage“ gemäß Artikel 76a EU-Beamtenstatut

Soziales „wirtschaftliche Notlage“ gemäß Artikel 76a EU-Beamtenstatut

hugo
hugo
Mitglied

„wirtschaftliche Notlage“ gemäß Artikel 76a EU-Beamtenstatut
geschrieben von hugo
Wegen ihrer Kniebeschwerden falle der Beamten-Witwe der Weg in den Weinkeller über die Treppe immer schwerer. Somit sei eine „wirtschaftliche Notlage“ gemäß Artikel 76a EU-Beamtenstatut gegeben.

Deshalb wurde Ihr ein mehrere zehntausend € teurer Fahrstuhl genehmigt.

ist das nun ein verspäteter Aprilscherz, der Sommelochfüllthemenbeginn, eine Medienente oder einfach nur eins der vielen Beispiele gängiger EU-Schwachsinnspaxis ?

dieses Statut (pdf-Datei) hat übrigens mehrere Seiten Einleitung
-47 Seiten mit Inhalt (zumeist gehts um Besoldung, Bezüge, Kostenerstattung, Urlaub, Ruhestand, Feiertage
- dann folgt auf ca 80 Seiten ein gutes Dutzden Anhänge,,,


hugo
fenna
fenna
Mitglied

Re: „wirtschaftliche Notlage“ gemäß Artikel 76a EU-Beamtenstatut
geschrieben von fenna
als Antwort auf hugo vom 02.07.2012, 08:35:05
Ich hoffe das ist nur ein Scherz Hugo. Sonst fange ich an mich vor der EU zu fürchten.

Anzeige