Soziales Wie eng darf der Kontakt zwischen Lehrer und Schüler sein?
Hallo,
die Pädagogik in Internaten und Heimschulen ist wegen der vielen
Mißbrauchsfälle ins Zwielicht zu geraten.
Die Nähe zwischen Schülern und Lehrern ist für die Persönlichkeitsentwicklung
aber sehr wichtig und noch wichtiger ist die Nähe zwischen Schüler und Lehrer
in der Behindertenausbildung.
Wie eng darf der Kontakt zwischen Lehrern und Schülern sein?
Viele Grüße
arno
die Pädagogik in Internaten und Heimschulen ist wegen der vielen
Mißbrauchsfälle ins Zwielicht zu geraten.
Die Nähe zwischen Schülern und Lehrern ist für die Persönlichkeitsentwicklung
aber sehr wichtig und noch wichtiger ist die Nähe zwischen Schüler und Lehrer
in der Behindertenausbildung.
Wie eng darf der Kontakt zwischen Lehrern und Schülern sein?
Viele Grüße
arno
Ich würde das so definieren:
Geistige Nähe: So nahe als möglich.
Körperliche Nähe: So nahe wie unbedingt erforderlich; ansonsten so weit auseinander als möglich.
Geistige Nähe: So nahe als möglich.
Körperliche Nähe: So nahe wie unbedingt erforderlich; ansonsten so weit auseinander als möglich.
Ich würde sagen, das ist wie eine stete Gratwanderung. Wichtig ist, dass ein Gefühl des Angenommenseins zwischen den Kindern und dem Lehrpersonal besteht. Es dürfen keine Bevorzugungen stattfinden.
Dann kommt es darauf an, ob die Bezugsperson weiblich oder männlich ist. Es sich um Schüler oder Schülerinnen handelt. Die Bedürfnisse des einzelnen Kindes müssen trotzdem berücksichtigt werden. Ein Zuviel an Zuneigung muss aber trotz Sympathie vermieden werden. Kinder mit Behinderungen brauchen meist mehr Zuneigung um sich Verstanden zu fühlen.
Es ist nicht leicht, in Allem das richtige Maß zu halten, dafür umso schöner, wenn es gelingt.
Ich schreibe aus dem Gefühl und aus der Erfahrung mit Kindern, auch leicht Behinderten, die ich in Freizeit/Urlaub, zusammen mit dem Lehrpersonal gemacht habe. Gemerkt habe ich, dass ich, als nicht zum Lehrpersonal gehörend, manchmal ein vertrauteres Verhältnis als die Lehrer zu ihren Schülern, leben konnte.
Das alles unter der Voraussetzung von normalen Verhältnissen.
-uki-
Dann kommt es darauf an, ob die Bezugsperson weiblich oder männlich ist. Es sich um Schüler oder Schülerinnen handelt. Die Bedürfnisse des einzelnen Kindes müssen trotzdem berücksichtigt werden. Ein Zuviel an Zuneigung muss aber trotz Sympathie vermieden werden. Kinder mit Behinderungen brauchen meist mehr Zuneigung um sich Verstanden zu fühlen.
Es ist nicht leicht, in Allem das richtige Maß zu halten, dafür umso schöner, wenn es gelingt.
Ich schreibe aus dem Gefühl und aus der Erfahrung mit Kindern, auch leicht Behinderten, die ich in Freizeit/Urlaub, zusammen mit dem Lehrpersonal gemacht habe. Gemerkt habe ich, dass ich, als nicht zum Lehrpersonal gehörend, manchmal ein vertrauteres Verhältnis als die Lehrer zu ihren Schülern, leben konnte.
Das alles unter der Voraussetzung von normalen Verhältnissen.
-uki-
@: "...Gemerkt habe ich, dass ich, als nicht zum Lehrpersonal gehörend, manchmal ein vertrauteres Verhältnis als die Lehrer zu ihren Schülern, leben konnte...."
Das Gleiche erleben Grosseltern, die, weil nicht tagtäglich mit den Quengeleien der Kinder konfrontiert, entspannter an Problemchen der Kinder heran treten können.
Das Gleiche erleben Grosseltern, die, weil nicht tagtäglich mit den Quengeleien der Kinder konfrontiert, entspannter an Problemchen der Kinder heran treten können.
Nähe zwischen Lehrer und Schüler ist ja nicht das Problem bei diesen Missbrauchsfällen.
Auch Zuneigung darf - muss sein, sonst wird das Lehren und Lernen schwierig.
Aber natürlich darf diese Zuneigung, das Interesse am Schüler vom Lehrer aus nichts Sexuelles haben. Dort erst beginnt der Missbrauch.
Gruss
frido
Auch Zuneigung darf - muss sein, sonst wird das Lehren und Lernen schwierig.
Aber natürlich darf diese Zuneigung, das Interesse am Schüler vom Lehrer aus nichts Sexuelles haben. Dort erst beginnt der Missbrauch.
Gruss
frido
Vor einigen Tagen kam auch bei uns am Ammersee in einem renommierten Internat ein evtl. Missbrauchsvorfall ins Gespräch. Es stellte sich dann aber heraus, dass es sich um ein Liebesverhältnis zwischen einem Lehrer und einem Schüler (der damals schon 18 Jahre alt war) handelte - also eine völlig legitime Beziehung.
Es wird derzeit viel vom pädagogischen Eros gesprochen - vermutlich wissen nicht viele Nicht-Pädagogen, um was es sich eigentlich handelt, wann man davon absieht, dass "Eros" in allen menschlichen Kontakten vorhanden ist, aber meist nicht zum "Ausbruch" kommt.
Wenn nun über den "Kontakt zwischen Lehrer und Schüler" diskutiert wird: wie sieht es zwischen einem solchen zwischen Nachbarn, verwandten Onkel, Grossvätern usw. mit "verwandten Kindern" aus? Wo ist hier die Distanzschwelle?
Immerhin wird in Deutschland jedes 4. Mädchen und jeder 7. Junge missbraucht, bis er/sie erwachsen sind - und dies ganz bestimmt nicht in der Mehrheit durch Priester und Lehrer. Olga
Es wird derzeit viel vom pädagogischen Eros gesprochen - vermutlich wissen nicht viele Nicht-Pädagogen, um was es sich eigentlich handelt, wann man davon absieht, dass "Eros" in allen menschlichen Kontakten vorhanden ist, aber meist nicht zum "Ausbruch" kommt.
Wenn nun über den "Kontakt zwischen Lehrer und Schüler" diskutiert wird: wie sieht es zwischen einem solchen zwischen Nachbarn, verwandten Onkel, Grossvätern usw. mit "verwandten Kindern" aus? Wo ist hier die Distanzschwelle?
Immerhin wird in Deutschland jedes 4. Mädchen und jeder 7. Junge missbraucht, bis er/sie erwachsen sind - und dies ganz bestimmt nicht in der Mehrheit durch Priester und Lehrer. Olga
Legitim ist eine Lehrer-Schüler Beziehung nur dann wenn beide nicht zueinander in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen.
Soll heißen, wenn die Lehrerin den Schüler nicht unterrichtet.
Die Anmerkung sei erlaubt.
benny
Soll heißen, wenn die Lehrerin den Schüler nicht unterrichtet.
Die Anmerkung sei erlaubt.
benny
Jede anständig formulierte Anmerkung ist natürlich legitim.
Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Lehrer und seinen Schüler, der volljährig war. Die beiden sind heute noch ein Paar - da kräht kein Hahn mehr danach - und so soll es auch sein. Olga
Im vorliegenden Fall handelte es sich um einen Lehrer und seinen Schüler, der volljährig war. Die beiden sind heute noch ein Paar - da kräht kein Hahn mehr danach - und so soll es auch sein. Olga
Das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Lehrer und Schüler bleibt auch nach dem 18. Lebensjahr bestehen. Es könnte auf jeden Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Versetzung z.B.
Sicher bin ich mir nicht. Vielleicht liegt es auch an der jeweiligen Schulleitung.
-uki-
Sicher bin ich mir nicht. Vielleicht liegt es auch an der jeweiligen Schulleitung.
-uki-
Wo kein Kläger - da kein Richter. Im ERnstfall können die beiden ja heiraten, dann braucht keiner gegen den anderen auszusagen.Und es gibt ja auch die Verjährungsfristen, wie wir derzeit an den konfessionellen Missetätern feststellen. Olga