Soziales Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende nun auch für Kinder bis 18 Jahren
Das ist eine sehr gute Entscheidung,
auch wenn diese lange gebraucht hatte, um rechtskräftig zu werden.
Einen kleinen Minuspunkt gibt es aber doch, denn ich hätte es den Alleinerziehenden auch gewünscht, die mit ihren Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft (H 4) leben und keinen Anspruch darauf haben.
Dieser Unterhaltsvorschuss gilt für Väter von Kindern, die sich in unverantwortlicher Art und Weise davor drücken, für ihre Kinder zu bezahlen und dies den Müttern überlassen ,bzw. dem Steuerzahler.
Parallel zu diesem guten Gesetz muss mit aller Kraft versucht werden, diese widerlichen Väter ausfindig zu machen, damit sie lebenslang ihren Anteil bezahlen, bzw. dem Staat wieder zurückbezahlen.
Wenn es dann z.B. um den Unterhalt eines geschiedenen Mannes geht, den dieser nicht bezahlt, muss aber auch vehement sichergestellt werden, dass diese Männer nicht nur zu zahlenden Objekten diskreditiert werden und sich mit den Kindsmüttern um Besuchstermine usw. unwürdig streiten müssen. Das ist auch eine grosse Ungerechtigkeit und schadet letztendlich den Kindern, die ein Anrecht auf das Kennenlernen ihrer beiden, leiblichen Eltern haben.
Es hat und soll aber nichts damit zu tun haben ,dass Nicht-Väter, die in Bedarfsgemeinschaften leben, daran partizipieren. Zu leicht würde hier wieder von einigen ein Schmarotzer-GEschäftsmodell kreiiert werden. Das würde dann auch bedeuten, dass weniger Geld vorhanden ist, um die wirklichen Fälle zu unterstützen.
Liebe Olga,
ich habe das Thema in den Aktuellen Bereich verschoben. Ich weiß nur nicht, wie ich deine Antwort dort hin bekomme. Vielleicht hilft Karl noch einmal?