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Soziales Sterben und sterbenlassen

eleonore
eleonore
Mitglied

Sterben und sterbenlassen
geschrieben von eleonore
Der BGH hob der veruteilung von RA Putz mit ein grundsatz urteil auf.

Wenn Kranke sich den Tod wünschen, darf ihre Behandlung nicht nur unterlassen, sondern nun auch aktiv abgebrochen werden. Dieses Tun ist nicht strafbar, hat der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil zur Sterbehilfe jetzt entschieden.

Nun hob der BGH die Verurteilung des Medizinrechtlers auf und sprach ihn frei. Ein Abbruch einer lebenserhaltenden Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens sei nicht strafbar, entschieden die Richter am Freitag in Karlsruhe.

Mit diesem Grundsatzurteil stärkt der BGH das Recht auf menschenwürdiges Sterben: Der Abbruch lebenserhaltender Behandlungen ist künftig nicht mehr strafbar, wenn ein Patient dies in einer Verfügung festgelegt hat.
geschrieben von spon auszüge


die patientin hat ihren willen leider nicht schriftlich hinterlegt, nur ihren tochter mitgeteilt.
dies hatte zu folge, dass die alte dame
5 jahre in wachkoma lag.
ihre tochter kappte die magensonde, und es wurde trotz einspruch der kinder eine neue gelegt.

2 wochen später starb die patientin an ein herzversagen.

es zeigt mal wieder, wie wichtig es ist, vorzusorgen und es schriftlich zu tun.
anjeli
anjeli
Mitglied

Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von anjeli
als Antwort auf eleonore vom 25.06.2010, 12:48:39
Ich begrüße dieses Grundsatzurteil, trotzdem sollte jeder Patient vorsorgen.

Vor seinem Tod wird der Mensch noch mal so richtig teuer. Hat man an dem Beispiel 5 Jahre
im Wachkoma ja gesehen.
Die Industrie wird über dieses Urteil nicht erfreut sein, denn das Sterben wird billiger.
(Nahrungsmittelsonden/ Katheder / Arzneimittelkosten und und... würden ja dann
wegfallen.

anjeli/ulla
eko
eko
Mitglied

Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von eko
als Antwort auf anjeli vom 25.06.2010, 16:36:12
Ich finds gut, dass hier endlich mal Klarheit geschaffen wurde.

(Man würde sich ja sonst nicht zu sterben getrauen)

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Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf anjeli vom 25.06.2010, 16:36:12


Man sollte todkranken Menschen ,deren Ende abzusehen ist,die Möglichkeit einräumen schmerzfrei und in Würde sterben zu dürfen
(auch ohne Patientenverfügung) wenn möglich in häuslicher Umgebung,sie nicht verkabeln und ihren Tod hinauszögern.
Bei einem Bettenpreis von von 700 Euro pro Tag verzichtet wohl kein Krankenhaus gern auf Langzeitpatienten.
Andererseits sind die meisten Angehörigen
erleichtert, wenn ausser haus gestorben
werden kann,aus den unterschiedlichsten Gründen natürlich.Tod und Sterben sind eh kein angesagtes Thema in unserer Gesellschaft.
Ich persönlich habe überall Patientenverfügungen hinterlegt und trage in jeder Handtasche eine mit mir herum.
Und sollte sich jemand nicht dran halten,
werde ich ihm nach meinem Ableben als Poltergeist die Hölle heiß machen.
omasigi
omasigi
Mitglied

Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von omasigi
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.06.2010, 03:06:57
Liebe Mary
Deine Ausfuehrungen zu diesen dieses Theme sind gut.
Es ist wirklich eine Geldmacherei einer Pharmaindustrie, die niemand etwas bringt.
Das Problem habe ich nicht.
Denn hier hat kein Mensch eine solch lebenserhaltene Versicherung.
Gott sei dank.
Jeder darf sterben, wenn seine Lebensuhr abgelaufen ist.
Das ist gut so.

eko muss auch dir zustimmen.

Das Sterben in der alten Welt ist ein Geschaeft. Dass es solche Verfuegungen gibt ist ein Segen.

gruessle
omasigi
Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf omasigi vom 27.06.2010, 04:28:12


Hallo,bitte nicht schlagentut mir leid ich muss in meinem Bericht den Betrag pro Bett korrigieren ,es waren DM - Beträge zum damaligen Zeitpunkt,also die Hälfte.
Aber ich mache mich schlau in der Uni um den aktuellen Preis zu erfahren.
Bis später.

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Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 27.06.2010, 03:06:57


genau sooo ist auch meine meinung!

schön, wenn sich alle damit anfreunden könnten.

oftmals geht man mit tieren humaner um.
Marle
Marle
Mitglied

Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von Marle
Ich habe eine 15 Jahre ältere Schwester die an Alzheimer erkrankt ist und im Senioren-Pflegeheim ist. Vor 8 Wochen wurde sie mit einer doppelseitigen Lungenentzündung, Rippenfellentzündung, Wasser in der Lunge und Magenbluten ins KKH gebracht. Es ging ihr so schlecht, dass die Ärzte uns geraten haben sie von allen Geräten fern zu halten.Auch eine Magensonde wollten sie nicht legen.Sie sollte in Ruhe einschlafen. Sie bekam nur Schmerzmittel und zu Trinken.

Nach 2 Wochen hat sie sich doch noch einmal erholt, es wurde ihr dann eine Magensonde gelegt, über die sie nun ernährt wird. Leider hat sie keine Patientenverfügung!!!

Jetzt liegt sie im Seniorenheim im Bett, starrt an die Decke und nimmt am Leben nicht mehr teil.

Ich weiß für mich, dass eine Patientenverfügung ganz wichtig ist, genau so wie die Vorsorgevollmacht. So möchte ich nicht dahin "vegetieren".....es tut mir sehr weh, sie so zu sehen.


LG Marle
Lilith
Lilith
Mitglied

Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von Lilith
als Antwort auf Marle vom 24.09.2010, 13:27:21
Mein Großvater starb ganz grauenvoll an einem Magen-Ca, das bereits die Bauchdecke durchbrochen hatte. Obwohl er schon im Koma lag, wollte man ihm noch eine Bluttransfusion geben.Es gab eine schreckliche Auseinandersetzung mit dem behandelnden Professor, als wir das zu verhindern suchten.
Als Opa zwei Tage später endlich erlöst wurde, besaß der Prof. allerdings so viel Anstand, sich bei uns zu entschuldigen....

Aus diesem Erlebnis heraus habe ich bei meinem Sohn meine Patientenverfügung hinterlegt.
eko
eko
Mitglied

Re: Sterben und sterbenlassen
geschrieben von eko
als Antwort auf Lilith vom 24.09.2010, 13:44:56
Ich habe mir aus Bausteinen, die das BMJ (Bundesjustizministerium) empfiehlt und die übers Internet abgerufen werden können, eine Patientenverfügung erstellt. Eine Ausfertigung habe ich, zusammen mit einer entsprechenden Vollmacht, an meine Tochter gegeben, eine an meinen Hausarzt und eine liegt in meinem Nachtschränkchen zusammen mit meinem Testament.
Ausserdem besitzt meine Tochter einen Wohnungsschlüssel.

Ich denke, dass ich damit vorgesorgt habe, auch wenn ich hoffe, noch ein paar Jährchen hier im ST schreiben zu können.

e k o

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