Soziales Sterbegeld

poldi
poldi
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Sterbegeld
geschrieben von poldi
Thema: Sterbegeld
Leider muß ich zur Info etwas ausholen: Das Sterbegeld, welches die GKK (Gesetzlichen Krankenkassen) mal zahlten,ist seit einigen Jahren komplett gestrichen. Treten nun private Versicherungen in die Lücke? JEIN!!
1.Erlebensversicherungen. 12 J. regelmäßige Einzahlungen, bei Todesfall in den ersten 3 J. gibt’s meistens nix, Nach 12 J. bekommst du die vereinbarte Summe plus Gewinnbeteiligung ausbezahlt, im Todesfall die Erben, meist ohne Gewinnbeteiligung. Reicht meist für eine würdige Bestattung.

NACHTEIL! Willst du vorher aussteigen, wird eine VORFÄLLIGKEITS-Entschädigung kassiert, die in den ersten Jahren die eingezahlten Beträge auffrißt, und du machst Neese!

2. Deshalb wird häufig empfohlen einen Sparvertrag, bei Hausbank, Sparkasse oder auch Bausparkasse abzuschließen, bringt 3...6 % Zinsen per anno. Man kann ohne Kapitalverlust jederzeit aussteigen und steuerlich absetzbar sind die Einzahlungen meist auch.
Dazu nur für den Todesfall eine preisgünstige, reine Lebensversicherung abschließen, die evtl.auch ein Invaliditätsrisiko abdeckt. Ist meist, vor allem für Jüngere (bis 50 J.?) preisgünstig. Aber, lest das Kleingedruckte genau!!

Ich hatte einen Passus übersehen und bin jetzt der Dumme!!! Selbiger lautet sinngemäß: Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat gekündigt werden, vom Vers.-Geber beträgt diese Frist 3 Jahre. Hört sich , zunächst gut an, wenn du gerade 50 bist! Aber ich (Jahrgang 1930!) bekam diese Kündigung mit 70!!! Und ein paar Wochen später das Angebot einer neuen, anschließenden Sterbeversicherung mit vielfach höheren Beiträgen!! Habe ich nicht abgeschlossen, meine Erben sollen richtig trauern! Also genau lesen!! Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht?
Gruß Poldi
eko
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Re: Sterbegeld
geschrieben von eko
als Antwort auf poldi vom 02.07.2007, 11:10:04
@ poldi:
Du schreibst u.a. folgendes:" NACHTEIL! Willst du vorher aussteigen, wird eine VORFÄLLIGKEITS-Entschädigung kassiert, die in den ersten Jahren die eingezahlten Beträge auffrißt, und du machst Neese!"

Als ehemaliger Aussendienst-Mitarbeiter einer deutschen Versicherung möchte ich Dir zu Deiner Aufklärung sagen:

Ein Versicherungsvertreter lebt von den Provisionen, die er durch den "Verkauf" von Versicherungen bekommt. Ich bekam damals in den 80er Jahren einen kleinen Grundgehalt, der sich auf DM 300.- belief, den Rest musste ich mir durch den Verkauf dazu erwirtschaften. Hatte ich einen Vetrag abgeschlossen, bekam ich die Provision "vorschüsslich", die dann von der Monatsabrechnung wieder abgezogen wurde, wenn der Versicherungsnehmer entweder den Vertrag gar nicht angenommen oder ihn in den ersten Jahren seiner Laufzeit wieder gekündigt hatte. Oft genug kam es dabei vor, dass Kollegen von anderen Gesellschaften den Vertrag schlecht redeten, den Kunden zur Kündigung animierten und dann selbst einen Vertrag abschlossen. Das führte oft genug zu Ärger, weil der Kunde glaubte, sein eingezahltes Geld wieder zurück zu bekommen. Und man selbst wusste nie, wieviel man denn nun wirklich in einem Monat verdiente, eben wegen dieser Rückforderungen von Provisionen. Nicht zuletzt auch deshalb habe ich damals nach 8 Jahren den Job auch wieder aufgegeben.

Es ist aber das Prinzip von Versicherungen, dass sich in den ersten Jahren gar kein Kapital bilden kann, weil eben von den Monatsbeiträgen erst einmal die Provision ausgeglichen wird nebst den entstehenden Unkosten der Gesellschaft. Deshalb ist es immer von Nachteil, eine einmal abgeschlossene kapitalbildende Versicherung vorzeitig zu kündigen. Im Interesse der Versichertengemeinschaft kann aber gar nicht anders gehandelt werden.

Ausserdem darf nicht verschwiegen werden, dass die Gesellschaft ab dem ersten Beitrag das volle Risiko trägt. D.h. wenn die versicherte Person nach Einzahlung des ersten Monatsbeitrags verstirbt, ist die volle Versicherungssumme fällig.....und die muss ja schließlich auch irgendwie erwirtschaftet werden. Aber das Geld wird ausgezahlt und dieses Risiko deckt eben eine Sparanlage so nicht ab, das ist nur das vorhanden, was eingezahlt wurde, mehr nicht.

Auch das sollte man bedenken, wenn man dazu rät, statt einer Versicherung lieber einen Sparvertrag abzuschließen.

Es hat eben alles seine zwei Seiten!

--
eko
eddylyne
eddylyne
Mitglied

Re: Sterbegeld
geschrieben von eddylyne
als Antwort auf eko vom 04.07.2007, 21:46:27
Aus den genannten Gründe würde ich eine Risiko-Lebensversicherung empfehlen.
Die kann bis zum 70. Lebensjahr gehen und die Beiträge sind sehr preiswert (aber keine Sterbegeldversicherung---das ist zumeist Geldschneiderei)

Der Überlebende kann keine großen Sprünge mitmachen, aber der Verstorbene ist gut unter die Erde gebracht und dann bleibt auch noch was als Schoneinlage übrig.

Ich würde NIE eine Kapital-LV abschliessen!!!
--
eddylyne
hugo
hugo
Mitglied

Re: Sterbegeld
geschrieben von hugo
als Antwort auf eddylyne vom 20.08.2007, 22:03:43
Ich würde NIE eine Kapital-LV abschliessen!!!eddylyne

ich auch nicht,,,,aber ich würde auch nie jemanden empfehlen (bei eko klang dies schon an)
eine über Jahre bediente Versicherung plötzlich abbrechen. Die Versichrungsgesellschaft macht da keine Miese sondern der Zahler.

Eine länger bediente Versicherung dieser Art sollte man verkaufen.
Der Versicherungsschutz bleibt erhalten, nur der auszuzahlende Endbetrag geht an den -wartenden- Käufer.

Üblicherweise macht man da auch finanziell einen besseren Schnitt.
viele Kapitalkräftige Anleger (Banken, Versicherungen u.a. ) warten nur darauf. sie werben ungefähr so:

Lebensversicherung verkaufen und gewinnen
: mehr Geld als bei Kündigung
:Todesfallschutz bleibt erhalten
:steuerfreie Auszahlung,,,


--
hugo

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