Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Pflegeaufwand Stufe 1

Soziales Pflegeaufwand Stufe 1

bukamary
bukamary
Mitglied

Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von bukamary
als Antwort auf weserstern vom 10.03.2013, 19:15:34
Weserstern, Du hast mir einiges an Arbeit abgenommen. Ergänzend zu Deinem letzten Satz vielleicht noch der Hinweis, dass auch wenn die leistung nicht ausreichend ist, nicht zwangsläufig eine Höherbeantragung erfolgreich ist.

Wer selbst kein ausreichendes Einkommen hat, und auch kein Vermögen hat dann noch die Möglichkeit beim Sozialamt einen Antrag zu stellen, wobei das zugegebenermaßen nicht einfach ist.

Empfehlenswert ist auf jedenfall, dass Gutachten des MDK anzufordern und sich genau anzusehen. Ein Widerspruch kann sich lohnen. Etwa 50% der Gutachten sind fehlerhaft.

Jeder Fall ist individuell anzusehen. Deshalb kann ich nur empfehlen sich entsprechend beraten zu lassen. Neben den sogenannten Pflegestützpunkten - pro Landkreis gibt es mindestens einen solchen, machen auch ggfls Hausbesuche - sind die jeweiligen Pflegeversicherung zur Beratung verpflichtet. Darüber hinaus gibt es viele Altenberatungsstellen, die diese Aufgabe gut machen undd teilweise Kreisseniorenräte. Außerdem sollte jeder Pflegedienst hierzu in der Lage sein.

@lupus

die 90, genauer 91 Minuten müssen vom MDK anhand deren Tabelle an Pflege
notwendig sein, um überhaupt in die Pflegestufe 1 zu kommen. Was dann tatsächlich vom Pflegedienst gemacht wird, steht auf einem anderen Blatt.

Ob die nun 1 x wöchentlich zum Baden kommen und 4 x zur kleinen Körperpflege kommen oder nur oder was auch immer, das ist dann ganz individuell mit dem Pflegedienst abzuklären. Die Pflegekasse bezahlt halt maximal bis zu 450,00 Euro. Wer diesen Betrag absehbar und nicht ständig ausschöpft, weil Familie etc. einen Teil der Pflege übernimmt kann sog. Kombinationsleistungen beantragen. Du bekommst dann nach einer Berechnungsformel einen Teil als Geldleistung ausbezahlt.


@ margarit
ganz so einfach funktioniert die Rechnung nicht. Analog den Pflegesätzen in einem Pflegeheim werden die einzelnen Sätze für die Pflegedienste mit den Pflegeversicherungen und anderen Teilnehmern ausgehandelt. Ohne dem gibt es auch keine Anerkennung, die erforderlich ist um überhaupt mit der Pflegekasse abzurechnen (gibts auch). Der jeweilige Anbieter muß halt schauen, wie er dann seinen Dienst organisiert. Inzwischen gibt es Pflegedienste, die bestimmte Sachen nicht anbieten bzw. sich auf bestimmte Bereiche stärker spezialisiert haben, ohne das dies allerdings unbedingt für einen Laien erkennbar sind. Meiner Erfahrung nach trifft dies besonders auf die pivaten Pflegedienste zu.

Die Pflegeversicherung war von anfang an eine gedeckelte Leistung, also auch nie als Vollkasko gedacht.

@Edita

Essenszubereitung gehört zum Hauswirtschaftlichen Bereich und insgesamt sind hierfür ein Bedarf von mindestens 45 Minuten erforderlich. Was der Pflegedienst / Nachbarschaftshilfe tatsächlich dann an Leistung erbringt ist vom Einzelfall abhängig. Für die allgemeine Betruung bleibt eben in der Regel nichts. Die Pflege erfolgt oftmals im Minutentakt.

@ slash

Pflegetagebuch ist als Vorbereitung für die Begutachtung sehr hilfreich, allerdings wird der z.B. vom Angehörigen aufgeführte Pflegaufwand nicht 1 zu 1 übernommen. Dafür hat der MDK halt seine Tabellen.

Übrigens die Begutachtung durch den MDK sollte gut vorbereitet sein, auch hier ist die in Anspruchnahme einer Beratungsstelle sinnvoll oder, wenn man ohnehin schon einen Pflegedienst hat durch diesen. Manche der gestellten Fragen können durchaus auch als Fangfrage gesehen werden. Und der Pflegebedürftige hat nicht selten die Neigung seine Situation, häufig aus Schamgefühl heraus oder weil er sich seine Hilfebedürftigkeit nicht eingestehen will, zu beschönigen.

bukamary
Edita
Edita
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Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von Edita
als Antwort auf bukamary vom 10.03.2013, 22:01:34


@Edita

Essenszubereitung gehört zum Hauswirtschaftlichen Bereich und insgesamt sind hierfür ein Bedarf von mindestens 45 Minuten erforderlich. Was der Pflegedienst / Nachbarschaftshilfe tatsächlich dann an Leistung erbringt ist vom Einzelfall abhängig. Für die allgemeine Betruung bleibt eben in der Regel nichts. Die Pflege erfolgt oftmals im Minutentakt.

bukamary


Bukamary,

meine Tochter hat Pflegestufe II, und bis vor ca. 10 Jahren wurde das auch regelmäßig überprüft, d.h. ich mußte ein Pflegeprotokoll erstellen, und da wurde die Essenszubereitung immer anteilig mit in die 180 Min.einberechnet, ( Grundbedarf liegt hier bei 120 Min.) logischerweise haben da, bei drei Mahlzeiten täglich, die 180 Min. nicht ausgereicht, aber sie hat das Protokoll " positiv " beeinflußt!

Edita
bukamary
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Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Edita vom 10.03.2013, 22:26:41
Edita, was Du schreibst ist völlig richtig. Was der Pflegedienst/ Nachbarschaftshilfe dann tatsächlich an Leistung erbringt, ist für die Abrechnung mit der Pflegeversicherung relevant. DIese können sowohl aus dem Bereich der Grundpflege als aus dem Bereich der Hauswirtschaft sein. Ich weiß, die ganze Materie ist ziemlich kompliziert.

Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: der MDK zählt die Zubereitung der Nahrung zum Bereich Hauswirtschaft. Das Kleinschneiden, die Nahrung reichen, sprich füttern, gehört in den Bereich der Grundpflege. Diese Unterscheidung ist nur wichtig für die Begutachtung beim Erstantrag, bzw, bei Beantragung einer Höherstufung. Das das bei der Begutachtung auch eine Rolle spielt ist klar. Es ist halt schon auch ein Unterschied ob jemand nur angehalten werden muß, die Tätigkeit ansich aber noch selbstständig ausführen kann, Unterstützung benötigt oder die Tätigkeit vollständig übernommen werden muß.

bukamary

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Edita
Edita
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Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von Edita
als Antwort auf bukamary vom 10.03.2013, 22:57:43
Diese Unterscheidung ist nur wichtig für die Begutachtung beim Erstantrag, bzw, bei Beantragung einer Höherstufung.

bukamary


Nee-nee-nee, auch bei den Kontrollen, die eventuell eine Rückstufung ermöglichen, was ja auch in regelmäßigen Abständen geschieht, bei uns jetzt nicht mehr, wir haben seit einigen Jahren
" lebenslänglich "!

Edita
bukamary
bukamary
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Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von bukamary
als Antwort auf Edita vom 10.03.2013, 23:18:20
Du hast natürlich recht, es gibt auch die Rückstufung. Dann gilt das natürlich genauso wie bei der Beantragung. Hatte ich gerade nicht so auf dem Schirm.
Es ist auch zutreffend, dass es Fälle gibt, die in Abständen einen erneute Begutachtung vorsehen, meist dann, wenn z.B. Hinweise auf mangelnde Pflege im Rahmen der 1/2 jährlichen (bei Pflegstufe III sogar 1/4 jährlich)
sog. Pflegeberatung festgestellt werden und bei bestimmten Krankheitsbildern. Bei älteren Menschen wird inzwischen häufig darauf verzichtet. Das ist dann immer im Gutachten bzw. auch im Bescheid von der Pflegekasse entsprechend vermerkt.

Ich erinnnere mich, dass vor einigen Jahren die Wiederholungsgutachten tatsächlich noch deutlich häufiger vorkamen, heute ist es eher die Ausnahme, ausser natürlich bei einem Widerspruch.

bukamary
lupus
lupus
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Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von lupus
Fazit für mich:
Die für die Einordnung in Pflegestufe 1 notwendige Pflegezeit (90 min ges.) sind für die professionelle Pflege nicht maßgebend.
Die Verweilzeit des Pflegedienstes in der Wohnung der Gepflegten hat keine Bedeutung.

lupus

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