Soziales Pflegeaufwand Stufe 1
Wer hat Sachkenntnisse zur Pflege durch Pflegedienste in der eigenen Wohnung?
Für eine Pflegestufe 1 ist ein täglicher Pflegebedarf von 90 Minuten notwendig.
Heißt das, das der Pflegedienst auch diese Zeit aufwenden muß?
Eine Bekannte berichtet, dass die Pfleger etwa 20 Minuten täglich in der Wohnung sind. Ist das korrekt?
lupus
Für eine Pflegestufe 1 ist ein täglicher Pflegebedarf von 90 Minuten notwendig.
Heißt das, das der Pflegedienst auch diese Zeit aufwenden muß?
Eine Bekannte berichtet, dass die Pfleger etwa 20 Minuten täglich in der Wohnung sind. Ist das korrekt?
lupus
hallo lupus,
persönliche erfahrung habe ich nicht.
ich kann dir die adresse einer anlaufstelle geben, da könntest du dich erkundigen-auch telefonisch. (den verein kennst du ja auch)
Diakonie für Bielefeld - Ev. Gemeindedienst - Johanneswerk (wenn du googelst erfährst du tel nr. usw.)
lg übern acker
chris33
persönliche erfahrung habe ich nicht.
ich kann dir die adresse einer anlaufstelle geben, da könntest du dich erkundigen-auch telefonisch. (den verein kennst du ja auch)
Diakonie für Bielefeld - Ev. Gemeindedienst - Johanneswerk (wenn du googelst erfährst du tel nr. usw.)
lg übern acker
chris33
Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Hallo,Lupus
hab für dich bei Google kopiert:
Pflegestufe I („Erheblich pflegebedürftig“)
Diese Pflegestufe gilt für Betroffene, die
mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Hilfe brauchen und
zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Voraussetzung ist ein wöchentlicher Zeitaufwand für alle Leistungen von durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag. Davon müssen im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens 46 Minuten im Tagesdurchschnitt notwendig sein.
Wenn aus dem Verwandten-oder Bekanntenkreis diese hilfe übernommen werden kann,bekommt der Pflegebedürftige das Geld selber ausgezahlt und kann damit die jeweilige hilfe bezahlen.
alle 6 Monate wird eine Kontrolle durch den Pflegedienst gemacht,um festzustellen,ob die Einstufung noch angebracht ist.
Kannst ja selber mal googlen.
Gudrun
hab für dich bei Google kopiert:
Pflegestufe I („Erheblich pflegebedürftig“)
Diese Pflegestufe gilt für Betroffene, die
mindestens einmal täglich bei wenigstens zwei Verrichtungen aus den Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität Hilfe brauchen und
zusätzlich mehrmals wöchentlich Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
Voraussetzung ist ein wöchentlicher Zeitaufwand für alle Leistungen von durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag. Davon müssen im Bereich der Grundpflege (Körperpflege, Ernährung oder Mobilität) mindestens 46 Minuten im Tagesdurchschnitt notwendig sein.
Wenn aus dem Verwandten-oder Bekanntenkreis diese hilfe übernommen werden kann,bekommt der Pflegebedürftige das Geld selber ausgezahlt und kann damit die jeweilige hilfe bezahlen.
alle 6 Monate wird eine Kontrolle durch den Pflegedienst gemacht,um festzustellen,ob die Einstufung noch angebracht ist.
Kannst ja selber mal googlen.
Gudrun
Danke für die Hinweise.
Die Bedingungen hatte ich mir schon ermittelt. Mir geht es eigentlich um die Leistungen die der Pflegedienst erbringen muß und ob diese dann zeitbemessen sind.
lupus
Die Bedingungen hatte ich mir schon ermittelt. Mir geht es eigentlich um die Leistungen die der Pflegedienst erbringen muß und ob diese dann zeitbemessen sind.
lupus
Um Pflegestufe I überhaupt zu bekommen, muß der MDK mehr wie 90 Minuten Gesamtbedarf feststellen. Diese setzen sich aus zwei Bereichen zusammen:
täglich mindesten 45 Min. für die Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Hilfe bei der Ernährung)
mehrmals wöchentlich 45 Min. für den sog. hauswirtschaftlichen Bereich (putzen, waschen, kochen, einkaufen etc.)
Zugrunde gelegt wird eine Tabelle, die für die verschiedensten notwendigen Verrichtungen Zeitvorgaben macht, die dann addiert werden.
Diese Systematik ist umstritten, da sie eigentlich nie dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Sie ist aber nach wie vor die Entscheidungsgrundlage an die sich der Gutachter des MDK zu halten hat.
Ob überhaupt und wie oft und wie lang dann der Pfkegedienst zum Einsatz kommt ist dann eine individuelle Entscheidung. Ohne Pflegedienst erhält man das Pflegegeld in Höhe von 235,00 €.
Bei Inanspruchname eines Pflegedienstes erhält man sog. Sachlesitungen bis zur maximalen Höhe von 450,00 €. Wie oft und wie lange dann der Pflegedienst kommt hängt letztendlich von der erbrachten Leistung ab. Der Pflegedienst rechnet dann mit der Pfkegekasse ab. Der darüberhinausgehende Rechnungsbetrag muß man dann selber aufbringen. Nach dem PNG (Pflege -Neuausrichtungsgesetz). Da ist die Möglichkeit gegeben, dies als tägliche Leistung von etwa 20 Minuten unabhängig von der Art der Leistung in Anspruch zu nehmen. Alles darüber hinausgehende muß ebenfalls selbst bezahlt werden.
Es ist sicherlich sinnvoll sich hier beraten zu lassen z.B. durch einen Pflegstützpunkt, was für den individuellen Bedarf sinnvoll ist. Hier spielt schon auch eine Rolle, ob und was kann z.B. von der Familie übernommen werden.
Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung und war von Anfang an nicht als solche gedacht. Unabhängig von der Pflegestufe deckt sie nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs ab.
bukamary
täglich mindesten 45 Min. für die Grundpflege (Körperpflege, Mobilisation, Hilfe bei der Ernährung)
mehrmals wöchentlich 45 Min. für den sog. hauswirtschaftlichen Bereich (putzen, waschen, kochen, einkaufen etc.)
Zugrunde gelegt wird eine Tabelle, die für die verschiedensten notwendigen Verrichtungen Zeitvorgaben macht, die dann addiert werden.
Diese Systematik ist umstritten, da sie eigentlich nie dem tatsächlichen Bedarf entspricht. Sie ist aber nach wie vor die Entscheidungsgrundlage an die sich der Gutachter des MDK zu halten hat.
Ob überhaupt und wie oft und wie lang dann der Pfkegedienst zum Einsatz kommt ist dann eine individuelle Entscheidung. Ohne Pflegedienst erhält man das Pflegegeld in Höhe von 235,00 €.
Bei Inanspruchname eines Pflegedienstes erhält man sog. Sachlesitungen bis zur maximalen Höhe von 450,00 €. Wie oft und wie lange dann der Pflegedienst kommt hängt letztendlich von der erbrachten Leistung ab. Der Pflegedienst rechnet dann mit der Pfkegekasse ab. Der darüberhinausgehende Rechnungsbetrag muß man dann selber aufbringen. Nach dem PNG (Pflege -Neuausrichtungsgesetz). Da ist die Möglichkeit gegeben, dies als tägliche Leistung von etwa 20 Minuten unabhängig von der Art der Leistung in Anspruch zu nehmen. Alles darüber hinausgehende muß ebenfalls selbst bezahlt werden.
Es ist sicherlich sinnvoll sich hier beraten zu lassen z.B. durch einen Pflegstützpunkt, was für den individuellen Bedarf sinnvoll ist. Hier spielt schon auch eine Rolle, ob und was kann z.B. von der Familie übernommen werden.
Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung und war von Anfang an nicht als solche gedacht. Unabhängig von der Pflegestufe deckt sie nur einen Teil des tatsächlichen Bedarfs ab.
bukamary
Kurz gesagt.
Pflegestufe 1 bekommt man, wenn der MDK den Zeitaufwand ermittelt hat, und er in die Beschreibungen passt.
Pflegestufe 1 bedeutet aber nicht, dass das Geld, was dann gezahlt wird, dafür auch ausreicht.
Bei meinem Mann war es so, dass es für dreimal wöchentlich eine halbe Stunde waschen usw. gereicht hätte.
era
Pflegestufe 1 bekommt man, wenn der MDK den Zeitaufwand ermittelt hat, und er in die Beschreibungen passt.
Pflegestufe 1 bedeutet aber nicht, dass das Geld, was dann gezahlt wird, dafür auch ausreicht.
Bei meinem Mann war es so, dass es für dreimal wöchentlich eine halbe Stunde waschen usw. gereicht hätte.
era
Kann man einen Privaten Pflegedienst auch um Hilfe bitten, wenn man keine Pflegestufe hat, ganz privat?
Dass ích meine Wunschleistungen selbst bezahle ist mir klar, aber haben die Dienste überhaupt Interesse oder die Kapazität, private Pflegewünsche individuell zu erfüllen?
Noch ist es nicht so weit, aber mal so informatorisch....hätte ich es gern gewußt.
LG KarinIlona
Dass ích meine Wunschleistungen selbst bezahle ist mir klar, aber haben die Dienste überhaupt Interesse oder die Kapazität, private Pflegewünsche individuell zu erfüllen?
Noch ist es nicht so weit, aber mal so informatorisch....hätte ich es gern gewußt.
LG KarinIlona
Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Bei Inanspruchname eines Pflegedienstes erhält man sog. Sachlesitungen bis zur maximalen Höhe von 450,00 €. Wie oft und wie lange dann der Pflegedienst kommt hängt letztendlich von der erbrachten Leistung ab. Der Pflegedienst rechnet dann mit der Pfkegekasse ab. Der darüberhinausgehende Rechnungsbetrag muß man dann selber aufbringen. Nach dem PNG (Pflege -Neuausrichtungsgesetz). Da ist die Möglichkeit gegeben, dies als tägliche Leistung von etwa 20 Minuten unabhängig von der Art der Leistung in Anspruch zu nehmen. Alles darüber hinausgehende muß ebenfalls selbst bezahlt werden.
Gute Info finde ich, Bukamary.
Irgendwo muss ich aber falsch denken bzw. rechnen.
Wie teuer ist ein öffentlicher Pflegedienst pro Stunde?
Rechne ich richtig?
20 Minuten x 30 Tage = 600 Minuten = 10 Stunden pro Monat?
€ 450,-- ./. 10 Stunden = pro Stunde € 45,--?
Was bekommt die Pflegekraft von diesem Stundenlohn,
was die Organisation, die sie schickt.
Was kann eine Pflegekraft in 2O Minuten pro Tag schaffen?
Verstehe, die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung,
wie Du schreibst,
ich verstand allerdings, dass sie anfangs als solche gedacht war.
Mittlerweile scheint sie m.E. zu einem Beschäftigungsprogramm
für Viele Unbekannte mutiert,
viel kommt bei den Kranken nicht mehr an, oder irre ich mich?
MargArit
Was Du bezahlst, kannst Du auch bekommen.
Ein Patient, bei dem der Pflegedienst zweitausend Euro im Monat abrechnen kann, ist natürlich begehrter, als einer, bei dem nur dreimal eine halbe Stunde in der Woche abgerechnet werden kann. Je mehr Aufwand pro Patient bei einem Einsatz anrechenbar ist, desto lukrativer ist das natürlich. Die Fahrtwege und der Personaleinsatz verringern sich.
Und für private Leistungen wird i.d.R. mit anderen Sätzen abgerechntet.
era
Ein Patient, bei dem der Pflegedienst zweitausend Euro im Monat abrechnen kann, ist natürlich begehrter, als einer, bei dem nur dreimal eine halbe Stunde in der Woche abgerechnet werden kann. Je mehr Aufwand pro Patient bei einem Einsatz anrechenbar ist, desto lukrativer ist das natürlich. Die Fahrtwege und der Personaleinsatz verringern sich.
Und für private Leistungen wird i.d.R. mit anderen Sätzen abgerechntet.
era
Re: Pflegeaufwand Stufe 1
geschrieben von ehemaliges Mitglied
Na Erafina, ich finde 45,-- pro Stunde sehr hoch.
Kannst Du mir für die notwendigen 2.000,- eine Bank empfehlen
(für einen Überfall)?
LG Margarit
Kannst Du mir für die notwendigen 2.000,- eine Bank empfehlen
(für einen Überfall)?
LG Margarit