Soziales Ladendiebstahl

fips
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Mitglied

Ladendiebstahl
geschrieben von fips
Vor einiger Zeit wurde meine Frau genötigt ihre Einkaufstasche an der Kasse zu öffnen um diese auf Diebstahl zu untersuchen. Da sie im ersten Moment nicht wußte wie die Rechtslage ist, öffnete sie diese mit hochroten Kopf. Selbstverständlich wurde nichts gefunden, eine Entschuldigung von seitens der Angestellten, die es veranlaßt hatten, unterblieb. Da es nicht wieder vorkommen soll informierte ich mich über unsere Rechte und möchte sie allen zur Verfügung stellen. Es kann jedem pssieren...
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Gut zu wissen !!!!!!

1. Ladendiebstahl

Bei bloßem Verdacht hat der Einzelhändler nicht einmal das Recht, von dem Kunden zu verlangen, dass er im Geschäft bleibt, damit seine Personalien aufgenommen oder das Eintreffen der Polizei abgewartet werden können. Sofern eine Firma vom Kunden verlangt dazubleiben und dies mit einer Drohung verbindet, kann eine Nötigung vorliegen, und es kann Freiheitsberaubung sein, wenn der Kunde gehindert wird, das Geschäft zu verlassen. Schließlich kann eine Taschenkontrolle, die gegen den Willen des Kunden durchgeführt wird, als Beleidigung gewertet werden.

2.Taschenkontrolle
Was dürfen Kaufhausdetektive?
Zu Unrecht an den Pranger gestellt! Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Beschwerden. Vor allem Kaufhausdetektive überschreiten oft ihre Grenzen.
Und diese hat der BGH bereits in einem Urteil vom 03. November 1993 (AZ: VIII ZR 106/93) deutlich umrissen.
Danach haben weder die Angestellte noch die Hausdetektive das Recht, die Taschen ihrer Kunden gegen deren Willen zu durchsuchen. Nur wenn ein konkreter Verdacht besteht, z.B. weil eine nicht bezahlte Weinflasche aus der Einkaufstüte herausschaut oder die Tat beobachtet wurde, muss die Tasche geöffnet werden. Allerdings darf die Durchsuchung ohne Zustimmung des Kunden nur von der Polizei vorgenommen werden!

Keinesfalls darf ein Kunde, der eine Durchsuchung ablehnt, mit Gewalt dazu gezwungen werden. Der Detektiv darf den Dieb nur dann festhalten, wenn er mit eigenen Augen beobachtet hat, dass dieser gestohlen hat. Das nennt sich dann Zeugenbeweis.
In allen anderen Fällen begeht er Freiheitsberaubung!

Verbraucherschützer raten bei diesem Sachverhalt zur Strafanzeige. Außerdem besteht die Möglichkeit eine Zivilklage einzureichen.

So verurteilte das Amtsgericht in Osnabrück (AZ: 40 C 26/88) einen Detektiv, der eine unschuldige Kundin unter dem Verdacht des Diebstahl eine Stunde festgehalten hatte, zu 125€ Schmerzensgeld.

fips
angelottchen
angelottchen
Mitglied

Re: Ladendiebstahl
geschrieben von angelottchen
als Antwort auf fips vom 23.11.2007, 13:33:29
vielleicht sollte man aber auch einmal die andere Seite betrachten:

Ladendiebstähle verursachen jährlich rund 2,5 Milliarden Euro Schaden. Dabei richtet diesen gewaltigen Schaden hauptsächlich die Masse der Gelegenheitstäter an, die "bloß eine Kleinigkeit" einstecken. Ladendiebstahl ist weder ein
Kavaliersdelikt noch eine Mutprobe. Die Zeit, wo Geschäftsinhaber noch einmal ein Auge zudrückten, ist vorbei. In Deutschland ist rund jede zehnte bekannt gewordene Straftat ein Ladendiebstahl, rund jeder vierte bekannt gewordene Tatverdächtige ein Ladendieb. Ladendiebe gibt es in allen Bevölkerungsschichten.
geschrieben von cash-plus.eu


2,5 Milliarden!! Sorry aber wäre ich Einzelhändler und es läge ein Verdacht vor - ich würde Dich auch "ins Büro" bitten ...
--
angelottchen
luchs35
luchs35
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Re: Ladendiebstahl
geschrieben von luchs35
als Antwort auf angelottchen vom 23.11.2007, 13:45:56

Und dann noch die andere Variante.

Berufsbedingt bin ich einmal diesen Ladendiebstählen nachgegangen : ich will nicht lange ausholen. Aber dabei habe ich festgestellt nach den Aussagen diverser grosser und kleiner Ladenbesitzer oder Warenhäusern, dass sie bei der Festlegung des Verkaufspreises bereits Aufschläge einkalkulieren, die die Diebstähle abdecken.

Mit andern Worten: jeder Kunde bezahlt beim Einkauf einen Aufschlag mit, der den Diebstahl abdecken hilft.

Der Ehrliche ist der Dumme!

Und daraus leiten manche her, dass sie eigentlich blöd sind, wenn sie sich nicht hin und wieder kostenlos bedienen.

über die rechtliche Situation kann ich nichts dazu sagen, die ist hier in der Ch anders als in Deutschland.

luchsi35

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Re: Ladendiebstahl
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf fips vom 23.11.2007, 13:33:29
Fips,
es macht wohl jeder verschiedene Erfahrungen, als ich nach dem Kauf eines Sakkos bei C&A aufgehalten wurde weil ich angeblich nicht bezahlt hätte, obwohl er verpackt war, man hatte vergessen den Button der Alarm auslöst zu entfernen und ich meinen Kassenzettel vorlegte, gab es eine dicke Entschulding und einen Einkaufsbon von 50€.
Aber es wird sehr viel gestohlen ich denke das manche Händler das sehr wohl unangenehm spüren!
Freundlicher Gruß Claude
eleonore
eleonore
Mitglied

Re: Ladendiebstahl
geschrieben von eleonore
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.11.2007, 13:59:32
man soll bitte auch nicht , die klauende verkaufs personal vergessen.
nicht umsonst haben viele kaufhäuser sehr strenge kontrollen für mitarbeiter.

--
eleonore
fips
fips
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Re: Ladendiebstahl
geschrieben von fips
als Antwort auf angelottchen vom 23.11.2007, 13:45:56
Das ist ja- es lag eben kein Verdacht vor, im Gegenteil, meine Frau verlangte an der Kasse die Polizei zu holen, was aber seitens des Verkaufspersonals nicht geschah. Eine Entschuldigung wäre angebracht gewesen, aber es vergebens. Auch fand das nicht im Büro statt, sondern an der Kasse wo sich eine lange Schlange bildete. Das ist schon fast Rufmord...

Wenn ein begründeter Verdacht dagewesen wäre, dann wäre es ja in Ordnung gewesen.

fips

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Re: Ladendiebstahl
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf eleonore vom 23.11.2007, 14:12:32
Angelottchen, ein Freund von mir der Einkäufer für die Sportabteilungen von Peek & Cloppenburg ist erzählte mir das Kunden zwar mehr klauen aber das Personal verursacht hohe Schäden dadurch weil sie höherwertige und teure Dinge entwenden.
Freundlicher Gruß Claude
Re: Ladendiebstahl
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf fips vom 23.11.2007, 14:25:54
Fips, gehe hin und mache richtig Zirkus, auch vor Publikum das mögen die gar nicht!

claude
pharaox
pharaox
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Re: Ladendiebstahl
geschrieben von pharaox
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 23.11.2007, 15:09:16
Ja Fips,
habe ein ähnliches Problem bei meiner Frau gehabt, bin mit ihr wieder in den Laden, natürlich unter großem Protest meiner Frau, habe mir die Verkäuferin zeigen lassen und habe eine Schimpftirade vom Stapel gelassen, die sich gewaschen hatte!! Ich bin dabei bestimmt kein Feiner gewesen! Ein Auflauf und ein Gezeter der Umstehenden kann ich Dir sagen!!! Der Geschäftsführer wurde geholt, der kam ganz kleinlaut entschuldigte sich zehnmal bei mir und natürlich bei meiner Frau und übergab als kleines Dankeschön einen Einkaufsgutschein über 20 €. Heute meidet meine Frau den Laden ohne mich, wohl verständlich für mich! Ich aber gehe, wenn ich denn mal gehe immer provokativ dahin und werde immer bestens bedient! Fips lass Dir ja nichts gefallen!
pharaox
carlotta
carlotta
Mitglied

Re: Ladendiebstahl
geschrieben von carlotta
als Antwort auf fips vom 23.11.2007, 13:33:29
ich möchte auch noch eine andere seite ins gespräch bringen. ich lebe in einer kleinen stadt, in der mich die meisten kennen, und ich sie. werde ich an der kassa gebeten meine tasche zu öffnen, tue ich es sofort. jeder der in der nähe steht soll sehen, dass ich nichts zu verbergen habe. würde ich mich weigern, würde wohl sofort das tuscheln beginnen..die xyz hat gestohlen, denn sonst würde sie wohl..usw. usw.
--
carlotta

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