Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Ist das diskriminierend und strafbar?

Soziales Ist das diskriminierend und strafbar?

hema
hema
Mitglied

Ist das diskriminierend und strafbar?
geschrieben von hema
Ein Vater, halb taub und halb blind mit Pflegestufe 4, bezeichnet sich selber als Transgender, verlangt von seinem Sohn, trotz Scheidung von der Mutter und jahrelangem Zwangskuscheln des Vaters, dass der 9jährige Sohn, dem Gesetz entsprechend, alle zwei Wochen von Freitag bis Sonntag zum Vater muss.
Der Sohn hat Angst, wehrt sich, lehnt den Vater total ab und verweigert. Der Vater sagt: ich hab ein Recht auf meinen Sohn und zwingt ihm somit seinen Willen auf! Dem Sohn geht es gar nicht gut.

Frage 1: ist es diskriminierend wenn man öffentlich sagt dass er nach eigenen Aussagen Transgender ist, fast nichts sieht und hört?

Frage 2: muss ein Kind, der etwas ertragen musste, was ihm widerstrebt, trotzdem und gegen seinen Willen zu diesem Vater von dem er Angst hat?

Frage 3: ist das SCHWERE NÖTIGUNG und damit ein strafbarer Tatbestand?
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Ist das diskriminierend und strafbar?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf hema vom 05.05.2015, 10:18:36
Liest sich wie eine Fantasiegeschichte ....

Offiziell gibt es bisher nur 3 Pflegestufen.
Von Pflegestufe 4 spricht man wenn Einstufung in die Pflegestufe 3 erfüllt ist und darüber hinaus ein außergewöhnlicher intensiver oder hoher Pflegebedarf gegeben ist.

Sollte dies zutreffen, wird er sich nicht um den Sohn kümmern können, im Gegensatz, er selbst braucht rund um die Uhr intensive Pflege.

Monja.

P. S.:
Ob er nun Transgender ist oder nicht, spielt dabei keine Rolle!
Auch Transgender können liebevolle Väter oder Mütter sein !!

Monja.
hema
hema
Mitglied

Re: Ist das diskriminierend und strafbar?
geschrieben von hema
als Antwort auf Monja_moin vom 05.05.2015, 10:48:15
danke Monja.

Hier kommen österreichische Gesetze zur Anwendung.

Er hat weder Pflegebedarf, noch ist er hilflos.
Geht wandern und sogar klettern.

Auf alle Fälle aber lieblos!

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Re: Ist das diskriminierend und strafbar?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf hema vom 05.05.2015, 10:18:36
Wenn das Kind tatsächlich Angst vor dem Vater hat, weil es zu Übergriffen kam, kann das Jugendamt eingeschaltet werden.

Zumindest hier in D ist es dann möglich, dass das Kind, von einem Kinderanwalt vertreten , die Besuche beim Familiengericht aussetzen lassen kann, oder zum Beispiel nur noch mit Begleitperson den Vater besuchen muss.

Die geschlechtliche Identifikation des Vaters spielt allerdings keine Rolle.
hannes
Re: Ist das diskriminierend und strafbar?
geschrieben von ehemaliges Mitglied
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 05.05.2015, 12:35:38
Ich halte solche Schilderungen, die nur eine Seite betreffen, immer für sehr fragwürdig.
Bruny
Monja_moin
Monja_moin
Mitglied

Re: Ist das diskriminierend und strafbar?
geschrieben von Monja_moin
als Antwort auf hema vom 05.05.2015, 11:10:02
danke Monja.

Hier kommen österreichische Gesetze zur Anwendung.

Er hat weder Pflegebedarf, noch ist er hilflos.
Geht wandern und sogar klettern.

Auf alle Fälle aber lieblos!
geschrieben von hema


???
Warum schreibst Du dann:
Zitat von Dir:
"Ein Vater, halb taub und halb blind mit Pflegestufe 4 ...."

Monja.
Klaro
Klaro
Mitglied

Re: Ist das diskriminierend und strafbar?
geschrieben von Klaro
als Antwort auf Monja_moin vom 05.05.2015, 14:19:20
danke Monja.

Hier kommen österreichische Gesetze zur Anwendung.

Er hat weder Pflegebedarf, noch ist er hilflos.
Geht wandern und sogar klettern.

Auf alle Fälle aber lieblos!


???
Warum schreibst Du dann:
Zitat von Dir:
"Ein Vater, halb taub und halb blind mit Pflegestufe 4 ...."

Monja.
geschrieben von hema


...vielleicht um zu polarisieren?

An der Geschichte ist was faul...

Klaro

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