Soziales Ihr seid alle ausgeladen
Ich möchte hier die Frage an Alle stellen: Wie wichtig ist es für euch, den letzten Willen eines Verstorbenen zu erfüllen?
Liebe Grüße,
Mane
Sehr wichtig, ich würde nicht einmal daran denken davon abweichendes nach seinem/ihrem Tod zu tun, sondern alle Hebel in Bewegung setzen, damit geschieht, was er/sie verfügt hat.
Der Letzte Wille eines Verstorbenen soll meiner Meinung nach buchstabengetreu umgesetzt werden wenn:
- er nicht Gesetze oder Bestimmungen verletzt,
- er den Hinterbliebenen zugemutet werden kann,
- er keine Gefühle von Personen verletzt, die den Hinterbliebenen nahestehen.
Aber an all diese Dinge sollte eigentlich bereits der Letzer-Wille-Verfüger denken.
- er nicht Gesetze oder Bestimmungen verletzt,
- er den Hinterbliebenen zugemutet werden kann,
- er keine Gefühle von Personen verletzt, die den Hinterbliebenen nahestehen.
Aber an all diese Dinge sollte eigentlich bereits der Letzer-Wille-Verfüger denken.
Auch ich werde - hoffentlich überlebe ich es! - meinen eigenen Abgesang schreiben. Jemand muss ja schliesslich etwas Positives über mich sagen!
schmunzel schorsch - ich wünsche Dir, dass es dann auch diesen Jemand gibt
Ob ich meinen eigenen (wie schorsch schreibt) Abgesang schreibe,
weiß ich noch nicht.
Den letzten Willen des Verstorbenen würde ich auch präzise erfüllen.
Das hast Du gut formuliert Schorsch, so sehe ich das auch!
Mein Mann wollte immer eine Seebestattung haben, er gehörte drei Jahre zur Besatzung der Gorch Fock, aber diese Bitte hatte ich ihm schon zu Lebzeiten wegen unserer Tochter abgeschlagen, wie sollte ich ihr erklären, daß die Aschereste ihres Papas auf dem Meer verstreut werden, und ich wohl auch damals schon gefühlt habe, daß ich auch eine " Anlaufstelle " brauchen würde, wohingegen sie " das Blumenbett " auf dem Friedhof erst mal relativ gut verkraftet hat, der Zusammenbruch kam erst ein dreiviertel Jahr später!
Edita
Mein Mann wollte immer eine Seebestattung haben, er gehörte drei Jahre zur Besatzung der Gorch Fock, aber diese Bitte hatte ich ihm schon zu Lebzeiten wegen unserer Tochter abgeschlagen, wie sollte ich ihr erklären, daß die Aschereste ihres Papas auf dem Meer verstreut werden, und ich wohl auch damals schon gefühlt habe, daß ich auch eine " Anlaufstelle " brauchen würde, wohingegen sie " das Blumenbett " auf dem Friedhof erst mal relativ gut verkraftet hat, der Zusammenbruch kam erst ein dreiviertel Jahr später!
Edita
Das habe ich mit meinem Gatten besprochen, da keiner weiss, wer zuerst geht. Am 24.9.2013 verstarb mein Gatte kurz nach unserem 47. Hochzeittag in Stein am Rhein. Ich habe meine Urnenbeisetzung geregelt + wir werden "zusammenliege" bis in alle Ewigkeit !!!
Herzlich
Sylvie
Herzlich
Sylvie
xxxx Ich möchte hier die Frage an Alle stellen: Wie wichtig ist es für euch, den letzten Willen eines Verstorbenen zu erfüllen?[/quote]
Liebe Grüße,
Mane
Bei mir stellt sich die Frage nicht. Ich käme für meine Person nie auf die Idee, schon zu Lebzeiten Menschen, die sich in meinem Umfeld befinden, hier irgendwelche Aufträge zu erteilen, bzw. sie in irgendeiner Form "mit meinem letzten Wunsch" in Bedrängnis zu bringen.
Jeder kann die Modalitäten für ein Begräbnis, in welcher Form auch immer, selbst zu Lebzeiten arrangieren und vor allem, auch bezahlen.
Mein Freund hat Kinder und Enkel - seine nächsten Angehörigen, zu denen ich nicht zähle,da wir ja nicht verwandt sind.
Mein Bruder hat Frau und Sohn - seine Familie.
Ich halte mich hier tunlichst aus solchen Dingen raus und erwarte dies auch von anderen so. Im günstigsten Falle ist ja jemand traurig, wenn ein anderer stirbt und soll dann auch noch diese "letzte Forderung" zeilengetreu erfüllen? Nein danke, da möchte ich rücksichtsvoller sein. Olga
Liebe Mane,
ich verfolge diesen thread mit Interesse!
Jetzt möchte ich etwas beisteuern, was ich in diesen Tagen gerade in unserer fernen Verwandtschaft bzw. Bekanntschaft erfahre.
Nachdem eine Frau mit 98 Jahren gerade in einem Pflegeheim verstorben ist, bekommen Angehörige mitgeteilt, daß sie zwei Tage Zeit haben, sich von der Verstorbenen zu verabschieden.
Was war passiert?
Die Verstorbene hat ihren Körper zu Lebzeiten einem Institut „vermacht“ für Studien- und Forschungszwecke usw. Das hatte auch zur Folge, daß dieses Wissenschaftliche Institut alle beim Tod entstehende Kosten übernimmt (Abholen mit dem Leichenwagen, alle notwendigen Schritte für die Ämter, bis zum späteren Ruheplatz usw. usw. usw.).
Allerdings, erst nach einem Jahr bestünde die Aussicht, daß man die restlichen dann verbrannten Körperteile, in einer Urne, ohne weitere Kosten, bekommen könnte – wenn man das dann wünsche.
Ich denke, auch das ist/war ein eindeutiger Wille eines Menschen, den man respektieren könnte oder muß!?
Hzl Gruß!
Gerdd
Lieber Gerdd,
lange nichts von dir gelesen - ich freue mich.
Der Wunsch der alten Dame ist sicher von den Angehörigen mit Befremden aufgenommen worden. Diese werden ihn erfüllt haben, denke ich. Sie hatten wohl auch keine andere Möglichkeit, denn dieser letzte Wille war bestimmt vertraglich geregelt worden.
Für mich stellt sich auch hier die Frage: Warum hatte die alte Dame sich so entschieden? Ging es ihr um die Übernahme der Beerdigungs-Kosten, die sie selber nicht hätte tragen können und mit denen sie ihre Kinder nicht belasten wollte? Oder hatte sie eine Beziehung zu dem wissenschaftlichen Institut und wollte diesen einen Dienst erweisen?
Besser wäre es gewesen, wenn sie ihre Familie vorher informiert hätte.
Liebe Grüße,
Mane
Hallo Mane,
wenn dieser Verstorbene ein naher Angehöriger wäre, dann ist es für mich schon wichtig auch seinem Wunsch entsprechend alles zu arrangieren.
Meine Schwägerin ist alleinstehend, versorgt nur meine Schwiegermutter und lebt auch mit dieser im Haus. Sie möchte nach ihrem Tode gerne verbrannt werden und die Asche soll meine älteste Tochter (ihr Patenkind) auf ihrem "Hausberg" verstreuen - was natürlich in Bayern nicht möglich ist. Aber ich denke, wir werden eine Regelung finden, es für sie passend zu machen, obwohl es sein kann, dass das dann meine Kinder übernehmen müssen - wer weiß, ob ich noch da bin, wenn es bei der Schwägerin so weit ist .
Auf der anderen Seite habe ich es in meinem Job schon erlebt, dass Angehörige nicht dort ins Altenheim kamen, wo sie sich seit Jahrzehnten angemeldet hatten (in ihrem Wohn- und Lebensbereich) sondern da, wo es dem Sohn und Familie passte und ich habe es auch schon erlebt, dass Verwandte nicht dort beerdigt wurden, wo sie gerne nach ihrem Tod hin wollten. Ich finde das nicht in Ordnung und würde so nicht handeln.
LG
Klaro
wenn dieser Verstorbene ein naher Angehöriger wäre, dann ist es für mich schon wichtig auch seinem Wunsch entsprechend alles zu arrangieren.
Meine Schwägerin ist alleinstehend, versorgt nur meine Schwiegermutter und lebt auch mit dieser im Haus. Sie möchte nach ihrem Tode gerne verbrannt werden und die Asche soll meine älteste Tochter (ihr Patenkind) auf ihrem "Hausberg" verstreuen - was natürlich in Bayern nicht möglich ist. Aber ich denke, wir werden eine Regelung finden, es für sie passend zu machen, obwohl es sein kann, dass das dann meine Kinder übernehmen müssen - wer weiß, ob ich noch da bin, wenn es bei der Schwägerin so weit ist .
Auf der anderen Seite habe ich es in meinem Job schon erlebt, dass Angehörige nicht dort ins Altenheim kamen, wo sie sich seit Jahrzehnten angemeldet hatten (in ihrem Wohn- und Lebensbereich) sondern da, wo es dem Sohn und Familie passte und ich habe es auch schon erlebt, dass Verwandte nicht dort beerdigt wurden, wo sie gerne nach ihrem Tod hin wollten. Ich finde das nicht in Ordnung und würde so nicht handeln.
LG
Klaro
Ich möchte hier die Frage an Alle stellen: Wie wichtig ist es für euch, den letzten Willen eines Verstorbenen zu erfüllen?
Liebe Grüße,
Mane
Sehr wichtig, ich würde nicht einmal daran denken davon abweichendes nach seinem/ihrem Tod zu tun, sondern alle Hebel in Bewegung setzen, damit geschieht, was er/sie verfügt hat.
Hallo Songeur,
ich denke, wir müssen hier differenzieren:
Es kommt auf den Zeitpunkt an, in dem der letzte Wille/ein letzter Wunsch den oder einem Angehörigen mitgeteilt wurde und es kommt auf die Form an.
Ist ein beiläufig geäußerter Wunsch zu einem früheren Zeitpunkt, bereits eine Verpflichtung für die Angehörigen, diesem nachzukommen - z.B. der Wunsch nach einer anonymen Bestattung? Edita hat sehr gut klar gemacht, was dieser Wunsch für die Zurückgebliebenden, die das Leben danach meistern müssen, bedeuten kann.
Auch andere Wünsche können oft schwer zu erfüllen sein. Die Bitte nach Sterbehilfe ist so einer, der Angehörige in große Konflikte stürzen kann. Wenn die Voraussetzungen in der Patientenverfügung noch nicht greifen, das Leben für den Schwerkranken aber nicht mehr lebbar ist.
Was anderes ist der letzte Wille, der in einem Testament schriftlich, evtl. auch notariell, festgehalten wird.
Gruß Mane
Der Letzte Wille eines Verstorbenen soll meiner Meinung nach buchstabengetreu umgesetzt werden wenn:
- er nicht Gesetze oder Bestimmungen verletzt,
- er den Hinterbliebenen zugemutet werden kann,
- er keine Gefühle von Personen verletzt, die den Hinterbliebenen nahestehen.
Aber an all diese Dinge sollte eigentlich bereits der Letzer-Wille-Verfüger denken.
Genau - diese Punkte sollte sich jeder vor Augen führen, der manchmal fast unerfüllbare Wünsche an seine Nachkommen hat. Auch sollten sie sich nicht verbiegen müssen, um im Sinne des Verstorbenen, ein Leben zu leben, welches sie sonst nie gewählt hätten.