Soziales Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
Danke Monja_moin,
ich finde es immer gut, wenn Aussagen auch belegt werden. Es werden so viele irrwitzige Behauptungen einfach in die Welt gesetzt und dann bereitwillig von denjenigen aufgesogen, denen es ins Konzept passt.
KarlSpiegel.de
FlüchtlingeBayern und Baden-Württemberg nehmen Neuankömmlingen Geld ab
Wie in der Schweiz und in Dänemark nehmen süddeutsche Behörden Flüchtlingen bis auf einen kleinen Betrag ihr Vermögen ab. Sie werden damit nicht anders behandelt als Hartz-IV-Empfänger.
stimmt, und meine Schwiegertochter , die sich da sehr engagiert hatte , hat den Job deshalb aufgegeben und unterrichtet lieber privat und ohne Bezahlung.
Hallo an Euch, die Ihr hier bis jetzt schon so rege diskutiert habt
Liebe @ Edita, ich danke dir, dass du mir nach meinen Eröffnungszeilen mit den beiden LINKs Regelsatz Stand 2018 und Regelbedarf nach AsylblG, SGB II Stand 2017 geholfen hast.
Eigentlich wollte ich mit meiner Frage:
Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
von Euch erfahren, wie Eure Meinung zur Höhe des Regelbedarfs ist (siehe Links von Edita auf Seite 1)
Mit dem Regelsatz meine ich natürlich nur die finanzielle Unterstützung, die für den Verbrauch wie Ernährung, Freizeit, Bekleidung, Energie, Nachrichtenübermittlung, andere Waren und Dienstleistungen, Gesundheitspflege, Fahrscheine, Bildung usw. bestimmt ist.
Wie aus dem Link Regelbedarf, wenn man sich ganz nach unten arbeitet, ersichtlich ist, sind bei einer einzelnen erwachsenen Person 34,86% von 416 Euro = 162 Euro für Nahrung und Getränke vorgesehen. Und für einen Jugendlichen/ Kind 14 - 18 Jahren bei einem Regelsatz von 316 Euro davon 34,86 % = 123 Euro für Nahrung und Getränke.
Ich frage mich, wie diese prozentualen Festlegungen erfolgen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Jugendlicher im Monat mit 123 Euro ernährt werden kann… das erklärt scheinbar auch, warum die Tafeln immer mehr Zulauf haben.
… und die 0,26 Prozent für Bildung, das ist ja echt zuwenig!
Klar, einige von Euch werden nun sagen, dass das ja nur Richtwerte sind, du kannst ja auch weniger für die Ernährung ausgeben und Leitungswasser trinken, dann hast du mehr Geld für die Bildung übrig...
Ich weiß auch, dass es viele Menschen gibt, die mit noch viel weniger Geld auskommen, ohne ihr Recht auf staatliche Unterstützung wahrzunehmen.
Die staatlichen Unterstützungen sind aber da und diese sollten aber auch so kalkuliert werden, dass niemand, egal ob Deutscher Staatsbürger oder Asylbewerber noch zusätzlich zur Tafel gehen muss.
Das meint Nikole
Nicole - das kann man doch alles leicht herausfinden!Hallo Edita,
HartzIV Regelsatz
Regelbedarf nach AsylbLG, SGB II
und danach ist es richtig was Monja gesagt hat, Asylbewerber bekommen 5€ weniger, Kinder von Asylbewerbern von 6-13 Jahren bekommen 21€ weniger als Kinder von HartzIV- Empfängern!
Edita
Ich habe jetzt mal etwas geübt, einen Link selbst einzustellen
Hier ist jetzt mal die Übersicht Regelbedarf nach AsylblG, SGB II Stand 2018
Regelbedarf nach AsylblG, SGB II Stand 2018
Ich kann beim Vergleich mit H4 Regelsatz Stand 2018 nicht erkennen, dass Flüchtlinge weniger Geld erhalten. Ist doch genau 1:1 gleich …
Kein Unterschied ?
Regelbedarf nach AsylblG, SGB II Stand 2018
Ich kann beim Vergleich mit H4 Regelsatz Stand 2018 nicht erkennen, dass Flüchtlinge weniger Geld erhalten. Ist doch genau 1:1 gleich …
Edita
Oh man - es geht nur um den ersten Satz von Wolkenschieber:
...fehlt nur der Zusatz, dass Flüchtlinge VORBEHALTLOS dieses Geld bekommen, ohne Prüfung ihrer Vermögensverhältnisse - hingegen müssen HARTZ IV ihre finanziellen Verhältnisse offen legen und bekommen ABzüge, wenn ihr Erspartes oder Privatbesitz höher als erlaubt ist.
Und genau das ist ein Problem - nichts was auf die Flüchtlinge zurück zu führen wäre!
Wieso wehrt man sich hier schon wieder so sehr gegen diese Kritik?
Mittlerweile ausgerechnet auch noch mit einem Artikel aus dem so neutralen Spiegel.
Es ist ein Missstand der, wenn er korrigiert werden würde, wieder weniger zur AfD treiben würde. Kapiert das denn niemand? Es wäre kein Nachteil für die Flüchtlinge wenn Deutsche auch vorbehaltlos die volle Höhe HARTZ IV erhalten würden sondern ein Vorteil!
Man könnte doch zumindest versuchen denen die Argumente zu nehmen. Seid nicht so starrsinnig!
... und wenn du noch weiter runterschaust, da steht dann noch "Analogleistungen" und da stehen genau die Beträge wie bei H4
... aber vielleicht kapiere ich das ja nicht?
Ich weiß auch, dass es viele Menschen gibt, die mit noch viel weniger Geld auskommen, ohne ihr Recht auf staatliche Unterstützung wahrzunehmen.Die Menschen die keine Unterstützung annehmen
Die staatlichen Unterstützungen sind aber da und diese sollten aber auch so kalkuliert werden, dass niemand, egal ob Deutscher Staatsbürger oder Asylbewerber noch zusätzlich zur Tafel gehen muss. von Nikole
und noch weniger Geld besitzen, haben keine Wohnung.
Die staatlichen Unterstützungen sind so lange da
(Olga erwähnte es ja bereits) wie Geld vorhanden ist.
Wenn wir nach dem Gleichheits Prinzip verfahren,
dann müssen alle 2000 Euro bekommen cash
ob sie arbeiten oder nicht.
Wir müssen in den nächsten Jahren jährlich 12-14 Milliarden Euro
(EU-weit) aufbringen für den Austritt der Briten, da könnte es sein das
wir das Geld garnicht mehr haben.
Das mit der Tafel ist sowieso eine Sache für sich.
Auch da wird sich was ändern, denn irgendwann stellt sich jedes Unternehmen
auf Kosten (die entstehen) ein und sie planen besser beim Einkauf.
Nicht heute und morgen, aber es wird passieren.
Ist nicht so das ich mir das wünsche, aber ökonomisch gesehen wird es so kommen.
Und irgendwann steigen die Zinsen doch mal wieder
und Deutschland muss pro Jahr
die zehnfache Menge an Zinsen zahlen
für die knapp 2 Billionen Euro Schulden.
Drücken wir die Daumen das der Export noch seeehr lange so gut läuft.
... und wenn du noch weiter runterschaust, da steht dann noch "Analogleistungen" und da stehen genau die Beträge wie bei H4Nicole - in den ersten 15 Monaten ihres Aufenthaltes erhalten Leistungsberechtigte die so genannten „Grundleistungen“ nach § 3 AsylbLG, das sind dann die 354€.
... aber vielleicht kapiere ich das ja nicht?
Nach einem Aufenthalt von mehr als 15 Monaten werden normalerweise die sogenannten " Analogleistungen " nach § 2 AsylbLG gewährt, und die entsprechen weitestgehend der normalen Sozialhilfe nach dem SGB XII.
Edita
Wenn ich hier lese: Erwachsene Person nach Abzug 162 €, Kind im Alter 14-18 Jahre 123 € - zusammen 285 € für Lebensmittel und Getränke, dann ist das wahrlich nicht viel Geld, dürfte aber bei vernünftiger Haushaltsführung gut zu regeln sein.
Im Übrigen frage ich mich, warum eine Person mit einem Kind, das nicht mehr als Kleinkind zu bezeichnen ist, nicht arbeitet, sondern sich vom Staat unterstützen läßt.
Hast Du hier ein familiäres Problem oder warum interessiert es Dich.
Meine vier Kinder leben heute alle im vollem Saft, und ich als geschiedene Frau habe damals auch nicht ständig bitte, bitte gemacht...
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