Forum Soziales und Lebenshilfe Soziales Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?

Soziales Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?

Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von ehemaliges Mitglied

Weil  ich das Thema  “… uns geht’s doch gut” von Elmos nicht stören will, stelle ich Euch hier meine Frage:

Hartz IV Regelsatz  - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?


@ uki,
macht es dir große Umstände, wenn du den Link mit den aktuellen H 4 Regelsätzen noch einmal hier einstellst?

@ Monja
schrieb daraufhin, das die Asylbewerber / Flüchtlinge etwas weniger bekommen …

Warum findet sich dazu nicht auch eine aktuelle Übersicht im Internet, wo auch diese monatlichen Hilfen dargestellt werden?

Und @Monja
warum sind diese Hilfen für Asylbewerber etwas weniger?

Teilweise Behauptungen in der Bevölkerung wie:
die Flüchtlinge würden mehr Unterstützung erhalten als deutsche H4 Empfänger könnten doch ganz einfach widerlegt werden, wenn besser und ehrlicher in der Öffentlichkeit informiert werden würde.


Meint Nikole



 

Edita
Edita
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Edita
als Antwort auf ehemaliges Mitglied vom 02.03.2018, 16:33:28

Nicole - das kann man doch alles leicht herausfinden!

HartzIV Regelsatz

Regelbedarf nach AsylbLG, SGB II

und danach ist es richtig was Monja gesagt hat, Asylbewerber bekommen 5€ weniger, Kinder von Asylbewerbern von 6-13 Jahren bekommen 21€ weniger als Kinder von HartzIV- Empfängern!

Edita

olga64
olga64
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 02.03.2018, 17:39:49

Liebe Edita,

es werden ja nicht nur die Regelsätze bezahlt, sondern auch die Beiträge zur Krankenversicherung plus Miete und Heizkosten.
Berechnet man diese staatliche Transferleistung bei einer Familie mit zwei Kindern und 1.000.-- Euro Miete, entspricht es hochgerechnet einem Bruttoeinkommen von mindestens 3.500.-- Euro monatlich (Nettotransfer ca 2.600.- Euro für diese Familie). Olga


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Max123
Max123
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Max123
als Antwort auf olga64 vom 02.03.2018, 17:54:47

es werden ja nicht nur die Regelsätze bezahlt, sondern auch die Beiträge zur Krankenversicherung plus Miete und Heizkosten.
Berechnet man diese staatliche Transferleistung bei einer Familie mit zwei Kindern und 1.000.-- Euro Miete, entspricht es hochgerechnet einem Bruttoeinkommen von mindestens 3.500.-- Euro monatlich (Nettotransfer ca 2.600.- Euro für diese Familie). Olga


Nach Ihrer  " HOCHRECHNUNG"  herrschen ja bei der erwähnten Familie paradiesische Zustände.

Glauben Sie wirklich, was Sie da vorrechnen ?

max 123

Edita
Edita
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 02.03.2018, 17:54:47
Liebe Edita,

es werden ja nicht nur die Regelsätze bezahlt, sondern auch die Beiträge zur Krankenversicherung plus Miete und Heizkosten.
Berechnet man diese staatliche Transferleistung bei einer Familie mit zwei Kindern und 1.000.-- Euro Miete, entspricht es hochgerechnet einem Bruttoeinkommen von mindestens 3.500.-- Euro monatlich (Nettotransfer ca 2.600.- Euro für diese Familie). Olga
Ist klar liebe Olga, hier ging es ja um die " Barauszahlungen", denn Mieten werden ja nicht bar ausgezahlt, so denke ich mal, und sie sind  nicht zu vereinheitlichen, die können ja nur im Abstand von 100km, um 100 - 200 € und noch mehr, differieren!
2017 z.B. mußte eine Flüchtlingsfamilie mit vier Kindern im Alter von 4, 7, 15 und 16 Jahren mit monatlich 1644 € auskommen, einer vergleichbaren deutschen Familie standen dagegen 1886 € zur Verfügung. Es wird ja oft behauptet, daß Flüchtlingen und Asylbewerbern alles hinten rein geschoben wird, und unsere Bedürftigen um jeden Cent betteln müßten!

Edita
olga64
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Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Max123 vom 02.03.2018, 18:10:43

WArum, verehrter Max mit den Nummern hinten dran, kommen Sie eigentlich immer so spät in dieses Forum? Da habe ich ja meist keine Zeit mehr, um an Ihren so unvergleichlich guten Beiträgen zur Sache entsprechend zu partizipieren.
Im aktuellen Fall könnte es schon helfen, wenn Sie einen Taschenrechner zu RAte ziehen und einfach mal nachrechnen - sollte auch Ihnen gelingen, gell? Olga


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olga64
olga64
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 02.03.2018, 18:13:39

Liebe Edita, ich weiss das schon. Und die "Minderzahlung" für Flüchtlinge werden auch die nicht hören (wollen), die sowieso der Meinung sind, alle, die zu uns kommen, bekommen mehr als die "wirklichen Deutschen".
Aber man muss es als Gesamtpaket sehen, weil das ja oft Schuld daran hat, dass jemand für sich entscheidet, nicht arbeiten zu wollen, weil dann der Verdienst nur ein wenig mit dem differiert, was "er sowieso vom Staat" bekommt. Das ist ja eines der grossen Übel in diesem System, wie ich nach wie vor finde und ich bin nach wie vor voller Bewunderung für all diejenigen, die es trotzdem machen, weil sie ihren Kindern Gutes vorleben wollen.  Olga

Edita
Edita
Mitglied

RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 02.03.2018, 18:18:17
Liebe Edita, ich weiss das schon. Und die "Minderzahlung" für Flüchtlinge werden auch die nicht hören (wollen), die sowieso der Meinung sind, alle, die zu uns kommen, bekommen mehr als die "wirklichen Deutschen".
Aber man muss es als Gesamtpaket sehen, weil das ja oft Schuld daran hat, dass jemand für sich entscheidet, nicht arbeiten zu wollen, weil dann der Verdienst nur ein wenig mit dem differiert, was "er sowieso vom Staat" bekommt. Das ist ja eines der grossen Übel in diesem System, wie ich nach wie vor finde und ich bin nach wie vor voller Bewunderung für all diejenigen, die es trotzdem machen, weil sie ihren Kindern Gutes vorleben wollen.  Olga
Richtig Olga - und dann kommt noch dazu, daß der deutschen Familie Kindergeld zusteht, und der Flüchtlings- oder Asylbewerberfamilie eben nicht!

Edita
olga64
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RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von olga64
als Antwort auf Edita vom 02.03.2018, 18:23:37

Aber das Kindergeld wird m.W. mit H 4 verrechnet, oder?
Aber auch wenn jemand z.B. mi ca 3.500.-- Bruttogehalt durch ARbeit dies runterrechnet auf Netto plus (dann) Kindergeld, errechnet dieser Mensch dann natürlich die Kosten für Miete, Heizung, Krankenversicherung usw. und kommt zu dem 'Ergebnis, dass die staatliche Leistung bequemer ist (die manche dann auch durch Schwarzarbeit noch entsprechend aufstocken). Da wird es Leuten zu einfach gemacht, wie ich finde und es wird auch eines Tages zusammenbrechen ,wenn die Konjunktur schlechter wird und die Steuereinnahmen nicht mehr so stark sprudeln wie seit einigen Jahren. Olga

Edita
Edita
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RE: Hartz IV Regelsatz - reicht dieser für Bedürftige , egal ob Flüchtling oder immer schon in Deutschland lebende Menschen eigentlich aus?
geschrieben von Edita
als Antwort auf olga64 vom 02.03.2018, 18:29:52
Aber das Kindergeld wird m.W. mit H 4 verrechnet, oder?
 
Stimmt - aber wenn das Kind nicht mehr innerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebt, z.B. wegen Schule oder Ausbildung, dann muß das Kindergeld ausgezahlt werden!

Edita

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