Soziales "Gehaltskürzung"

schorsch
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Re:
geschrieben von schorsch
als Antwort auf arno vom 09.09.2008, 09:17:57
Hallo, schorsch,

für die soziale Gesetzgebung ist immer noch die Politik zuständig
und nicht die Gewerkschaften!


Viele Grüße
--
arno
geschrieben von arno


Sind denn bei euch die Gewerkschaften von der Politik ausgeschlossen?

--
schorsch
matze08
matze08
Mitglied

Re: Gehaltskürzung
geschrieben von matze08
als Antwort auf rolf † vom 09.09.2008, 11:35:44
Ich wollte eigendlich nur wissen, ob wir mit diesem Schreiben an die Öffentlichkeit (Presse) gehen können?
Es betrifft nur Zulagen: Schicht-, Einmann- und Fahrerzulage die uns gestrichen wurden für immer!
--
matze08
peter25
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Re: Gehaltskürzung
geschrieben von peter25
als Antwort auf matze08 vom 09.09.2008, 20:21:34
Was sagt der Betriebsrat dazu, der wäre doch erst mal der Ansprechpartner?? um das zu veröffentlichen??
An die Gewerkschaft kann man sich auch wenden,falls man organisiert ist
Die vertreten dich auch vor Gericht, falls die Zulagen zu Unrecht gekürzt wurden.

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peter25
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Re: Gehaltskürzung
geschrieben von peter25
als Antwort auf matze08 vom 09.09.2008, 20:21:34
In den Innendienst versetzt wurden,aus gesundheitlichen Gründen??
(dann fallen die Zulagen weg)
--
peter25
arno
arno
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Re: Gehaltskürzung
geschrieben von arno
als Antwort auf matze08 vom 09.09.2008, 20:21:34
Hallo, matze08,

wenn Du eine einigermaßen verlässliche Auskunft haben möchtest, solltest Du
eine Auskunft bei einem Fachanwalt für das Arbeitsrecht einholen.
Der Betriebsrat ist nicht die richtige Adresse für Dich.

Viele Grüße
--
arno
matze08
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Re: Gehaltskürzung
geschrieben von matze08
als Antwort auf arno vom 09.09.2008, 21:33:59
danke arno habe Morgen einen Termin beim Anwalt!
Gewerkschaft und Betriebsrat kannst du vergessen sind nicht auf unserer Seite!
Haben auch einen Termin mit unserer Lokalpresse vereinbart.
--
matze08

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peter25
peter25
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Re: Gehaltskürzung
geschrieben von peter25
als Antwort auf matze08 vom 10.09.2008, 14:54:58
Wie es ausgegangen ist,davon hört man sicher??
--
peter25
peter25
peter25
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Re: Gehaltskürzung
geschrieben von peter25
als Antwort auf peter25 vom 14.09.2008, 21:03:34
Und ist was erschienen in der Lokalpresse??
--
peter25
matze08
matze08
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Re: Gehaltskürzung
geschrieben von matze08
als Antwort auf peter25 vom 19.09.2008, 22:49:30
leider noch nicht!
Aber die Hoffnung stibt zuletzt.
--
matze08
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Re: Gehaltskürzung war Juli 2007
geschrieben von matze08
als Antwort auf matze08 vom 27.09.2008, 16:39:57
Wollte mich nochmals kurz zu unserer Situation melden! Wir hatten einen Lesebrief in der Lokalen Presse aber keinen Erfolg. Warten jetzt schon über ein Jahr auf den Termin beim Landesarbeitsgericht in Nürnberg. Heute bekam ich den Termin für Nürnberg es ist der 20. August 2009. Mal sehen wie es beim Landesgericht ausgeht. Wir hoffen auf Erfolg.
Anbei unser Leserbrief:
Artikel vom 17.01.2009
Nach langer Krankheit weniger Lohn.
Der Tarifvertrag der Busfahrer bis 2004 und ab 2007, sah und sieht keine Kürzung der Zulagen bei längerer Krankheit vor. Da aber 2004 der neue Tarifvertrag noch nicht vorlag, trat bis 2007 ein Behelfstarifvertrag in Kraft, von dessen Existenz viele Busfahrer nichts wussten. Dieser Tarifvertrag kürzte den Busfahrern Zulagen, wenn eine Krankheit länger als 26 Wochen währte. Die Busfahrer konnten ihren Krebs, Herzinfarkt oder schweren Unfall bis 2004 und nach 2007 nehmen, nur nicht von 2004 bis 2007.
War ein Mitarbeiter nicht in der Lage, seine Krankheit außerhalb dieses Zeitfensters zu legen, wurden ihm Zulagen gestrichen, die ein Drittel seines Lohnes ausmachen konnten. Diese Regelung galt übrigens auch für Busfahrerinnen, die ein Kind auf die Welt brachten und sich wagten, die Schutzfrist nach dem Muterschutzgesetz in Anspruch zu nehmen. Für einen 50jährigen Busfahrer summieren sich die monatlich fehlenden € 500,- bis zu seiner Rente auf € 90.000,-, dazu kommt noch die anschießend gekürzte Rente.
Eine Reglung, die eine Streichung der Zulagen nach langer Krankheit (mehr als 26 Wochen) Beinhaltet, kann logischerweise nur Schwerstkranke und Unfallopfer treffen. Wer also diese Regelung ersann und in diesem Übergangstarifvertrag manifestierte, handelt mit Vorsatz und benachteiligt gezielt und bewusst die betroffenen Schwerstkranken.
Es ist also makaber genug, wenn Busfahrer nach einem Herzinfarkt wieder zum Bus fahren gezwungen werden, wenn Fahrer mit mehreren Bypässen unsere Schulkinder transportieren müssen, aber diesem höchst gefährdeten und gestressten Fahrern auch noch den sauer verdienten Lohn zu stehlen, ist für die meisten Menschen gedanklich nicht nachzuvollziehen, unverantwortlich und dumm. Dumm deshalb, weil so eine Aktion nur negative Motivation erzeugt, deren Auswirkungen im Laufe der Zeit die Einsparungen überholen.
Es ist absurd, sich hinter einem selbstgeschaffenen Vertrag zu verschanzen und zu erklären, der Stadt Aschaffenburg seien die Hände gebunden. Für andere Kommunen, wie Schweinfurt (die Zulagen wird für Betroffene weiterbezahlt), wiegt die Fürsorgepflicht für ihre Beschäftigten mehr, als ein verunglückter Übergangstarifvertrag, der wiedergenesen, schwerstkranke Mitglieder unserer Gesellschaft ausgrenzt und ein Leben lang bestraft, für etwas, wofür sie nicht können.
Hinter diesen Streichresultaten stehen Menschen mit ihren Familien, die nun unverschuldet erhebliche finanzielle Einbußen erleiden müssen.
Für die Verantwortlichen und Entscheidungsträger, wäre es jetzt an der Zeit, die Sache wieder gerade zu rücken und gesunden Menschenverstand walten zu lassen, um Unrecht wieder in Recht zu verwandeln.
Apropos Recht,
das Verwaltungsgericht, Kammer Aschaffenburg, wies die Klage der Busfahrer nach Weiterzahlung der Zulagen mit folgender Begründung ab (das ist kein Faschings – oder Aprilscherz)
u. a. …wegen der verfassungsrechtlichen Autonomie der Tarifparteien ist nicht zwingend die jeweilig zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen……
Wenn es Recht ist, nicht die zweckmäßigste vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen, kann ich nur sagen:

Willkommen in Aschaffenburg,
Hauptstadt des Bananenlandes!
--
matze08

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