Soziales "Gehaltskürzung"

matze08
matze08
Mitglied

"Gehaltskürzung"
geschrieben von matze08
Ich gehöre zu einigen Kollegen, den der Gehalt wegen längerer Krankheit (über 26Wochen) bis zu 30% gekürzt wurde. Es sind die gesamten Zulagen, wir sind Stadtbusfahrer. Ein Kollege hat diesen Aushang verfasst und wir möchten mit diesem Schreiben an die Öffentlichkeit gehen.

Frage: Können wir dieses Schreiben an die Presse weiterleiten???

Stadtwerke Aschaffenburg noch immer im Plus….
Die Werksleiter schaffen es noch immer ein Plus zu erwirtschaften.
Hört auf diesen Leuten auf die Schultern zu klopfen. Sie haben zwar das Stadtwerksdefizit gesenkt, doch auf wessen Kosten und um welchen Preis?
Sie haben der Gesellschaft, den Menschen, die ihre Gehälter bezahlen, einen wahren Bärendienst erwiesen.
Ein authentisches Beispiel:
Ein Busfahrer erkrankt an Darmkrebs. Für jeden Menschen ist dies eine furchtbare Diagnose mit weitreichenden und einschneidenden Konsequenzen für sich und seine Familie.
In vorliegenden Falle dauerte die medizinische Behandlung (Operation, Nachbehandlung, Reha usw.) verständlicherweise länger als 26 Wochen.
Pflichtbewusst nahm dieser Busfahrer nach seiner Genesung seinen Dienst wieder auf und musste am Ende des Monats Juli 2007 feststellen, dass die Verantwortlichen der Stadtwerke seinen Lohn um ca. 30% gekürzt hatten.
Inzwischen hatten der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (Mitglied Stadt Aschaffenburg) und Gewerkschaft einen, meiner Meinung nach, sittenwidrigen Tarifvertrag geschlossen, der eine Kürzung des Gehaltes (Zulagen) bei einer Krankheitsdauer von mehr als 26 Wochen beinhaltet.
Unser Busfahrer hat also durch seine schwere Erkrankung ein Drittel seines Lohns auf immer verloren. Wie er und seine Familie finanziell überleben, interessiert Stadt und Stadtwerke in keiner Weise.
Hier treten die Verantwortlichen die gesetzlich vorgegebene Fürsorgepflicht mit Füßen.
Für einen normalen Menschen, der nicht an das zu erwirtschaftende Plus der Stadtwerke denken muss, ist dies eine unfassbare Diskriminierung eines schwerkranken Mitglieds unserer Gesellschaft, der wohl eher Schutz benötigt, als bestohlen zu werden.
Die Klage gegen diese Kürzung wurde vom Arbeitsgericht Würzburg, Kammer Aschaffenburg abgewiesen, mit der unter anderem ironischsten aller Begründungen, die ich je hörte:
„Wegen der „verfassungsrechtlichen Autonomie der Tarifparteien ist nicht zwingend die jeweilig zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen.“
Leben wir tatsächlich in einer Bananenrepublik, wenn Grundwerte wie Vernunft, Zweckmäßigkeit und Gerechtigkeit nichts mehr bedeuten und nichtssagenden „sachlich vertretbar und nachvollziehbaren Gründen“ (Begründung des Arbeitsgerichts) der Vorrang gegeben wird und zu solchen schreienden Ungerechtigkeiten führe.
Dieser Fall ist beileibe kein Einzelfall innerhalb der Stadtwerke.
Langzeitkranke werden u a durch diese Regelung wieder in den Dienst gepresst und so verwundert mich nicht Busfahrer im Dienst zu sehen, die mit mehreren Bypässen oder mit irreparablen oder künstlichen Knien Menschen durch die Stadt transportieren.
Selbst Busfahrer nach überstandenem Herzinfarkt werden von der Werksleitung nicht geschont.
Stellen wir uns einen heißen Sommertag vor, Außentemperatur 32, Temperatur im Bus über 40, der übliche stressige Verkehr, Zeitdruck, der Bus voller Schulkinder und am Steuer des Busses ein Fahrer mit überstandenen Herzinfarkt.
Einige Leute der Stadtwerke wissen augenscheinlich nicht, dass ein Mensch nach einem Infarkt weitaus gefährdeter ist, den nächsten Infarkt erleiden zu müssen, als zuvor.
Ihr Entscheidungsträger der Stadt denkt um, bevor etwas passiert.
Menschen sind nun mal keine Zitronen, die man beliebig auspressen kann.
Aber es ist wahrscheinlich wie immer.
Erst muss etwas passieren bevor man handelt, denn der Mensch lernt anscheinend nur durch Schmerz.
Hoffentlich sitzt ihr Kind nicht im Bus, wenn es passiert!


--
matze08
eko
eko
Mitglied

Re:
geschrieben von eko
als Antwort auf matze08 vom 08.09.2008, 20:12:04
Man kriegt eine ohnmächtige Wut, wenn man das liest. (((
--
eko
adam
adam
Mitglied

Re:
geschrieben von adam
als Antwort auf matze08 vom 08.09.2008, 20:12:04
Hallo matze,

Du kannst hier natürlich keine Rechtsberatung erwarten, das ist auch nicht zulässig. Schau Dir dazu mal den Link Rechtsdienstleistungsgesetz an.

Interessant finde ich den Auszug aus dem Gerichtsurteil, den Du zitierst:

„Wegen der „verfassungsrechtlichen Autonomie der Tarifparteien ist nicht zwingend die jeweilig zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung zu wählen.“

geschrieben von von matze


Das sehe ich nicht als ironisch gemeint, sondern als einen Hinweis des Gerichtes darauf , daß Euere Arbeitnehmervertreter versagt haben. Denen solltet ihr kräftig in den Hintern treten und sie fragen, warum sie die Interessen der Arbeitgeber abgesegnet haben.

--

adam

Anzeige

schorsch
schorsch
Mitglied

Re:
geschrieben von schorsch
als Antwort auf matze08 vom 08.09.2008, 20:12:04
@: "...Einige Leute der Stadtwerke wissen augenscheinlich nicht, dass ein Mensch nach einem Infarkt weitaus gefährdeter ist, den nächsten Infarkt erleiden zu müssen, als zuvor..."

Und es geht hier nicht "nur" um den Busfahrer. Denn bei einem Unfall durch einen weiteren Herzinfarkt ausgelöst, könnte immenser schaden an Menschen und Material entstehen.

Im erwähnten Fall ist wohl nicht mehr viel zu machen. Die Gewerkschaftsvertreter müssen aber aufgefordert werden, solchen unsittlichen Verträgen sofort den Kampf anzusagen!

--
schorsch
arno
arno
Mitglied

Re:
geschrieben von arno
als Antwort auf schorsch vom 09.09.2008, 09:08:42
Hallo, schorsch,

für die soziale Gesetzgebung ist immer noch die Politik zuständig
und nicht die Gewerkschaften!


Viele Grüße
--
arno
rolf †
rolf †
Mitglied

Lohn im SGB?
geschrieben von rolf †
als Antwort auf arno vom 09.09.2008, 09:17:57
Seit wann sind Tarifverträge Sozialgestze?
--
rolf

Anzeige

peter25
peter25
Mitglied

Re:
geschrieben von peter25
als Antwort auf matze08 vom 08.09.2008, 20:12:04
Wenn ich deinen Beitrag richtig verstanden habe, sind die Zulagen weggefallen(Z.B Schichtzulage?)So wie ich das weis und mir bekannt ist ist das so.
Wenn man so lange krank ist,wird da in erster Zeit nicht beim Arbeitgeber weniger Arbeitsstunden geleistet?(Eingliederung, Teilzeitarbeit??)Statt 8 Std. arbeiten nur 6?? und ein Ausgleich von einem Versicherungsträger gezahlt wird??
Da sollte man sich mal schlau machen? Versorgungsamt usw.?
peter25
arno
arno
Mitglied

Re: Lohn im SGB?
geschrieben von arno
als Antwort auf rolf † vom 09.09.2008, 11:35:44
Hallo, rolf,

in dem beschriebenen Fall geht es nicht um Tarifverträge!
Es geht um sozial- und arbeitsrechtliche Fragen.

Viele Grüße
--
arno
gutgelaunt
gutgelaunt
Mitglied

Re:
geschrieben von gutgelaunt
als Antwort auf peter25 vom 09.09.2008, 13:25:10
..Pflichtbewusst nahm dieser Busfahrer nach seiner Genesung seinen Dienst wieder auf und musste am Ende des Monats Juli 2007 feststellen, dass die Verantwortlichen der Stadtwerke seinen Lohn um ca. 30% gekürzt hatten.
Inzwischen hatten der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (Mitglied Stadt Aschaffenburg) und Gewerkschaft einen, meiner Meinung nach, sittenwidrigen Tarifvertrag geschlossen, der eine Kürzung des Gehaltes (Zulagen) bei einer Krankheitsdauer von mehr als 26 Wochen beinhaltet.

Hallo peter25, sehe es ähnlich...., denn die Aussage lässt nicht zweifelsfrei erkennen welcher Art die Kürzungen tatsächlich sind. Sollte es sich tatsächlich um Zulagen handeln, so werden viele von ihnen nach einer Karenzzeit gestrichen und werden wieder gezahlt bei Arbeitsaufnahme.
Da hier nur generell von einer "Gehaltskürzung" gesprochen wird, kann man wohl schwerlich dazu Stellung nehmen.


gutgelaunt
peter25
peter25
Mitglied

Re:
geschrieben von peter25
als Antwort auf gutgelaunt vom 09.09.2008, 13:54:09
Der Betriebsrat müßte eigentlich mehr wissen
und die Belegschaft informieren,wenn es Änderungen gibt von tarifrechtlichen Regelungen.
Der Arbeitgeber ist auch zur Information verpflichtet,Aushänge usw.
Betriebsversammlungen finden doch auch statt??

Es kann aber auch schon mal vorkommen,das Betriebsräte nur die Organisierten informieren???


Bei so einer langen Krankheit ist es manchmal besser, kurz die Arbeit wieder aufzunehmen und dann weitere Rehamaßnahmen in Anspruch zu nehmen.
Aber hinterher ist man immer schlauer?
--
peter25

Anzeige