Soziales Die Pflegefalle !

arno
arno
Mitglied

Die Pflegefalle !
geschrieben von arno
Hallo,

unten ein sehr guter Artikel über die Finanzierung der Pflege.
Meistens wird das gesamte Erbe für die Pflege aufgebraucht und
wenn das nicht reicht, holt sich der Staat den Rest von den Kindern
und Enkeln.

Viele Grüße
arno
benny
benny
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von benny
als Antwort auf arno vom 24.03.2010, 17:48:58
Benutzt du eine Suchmaschine für reisserische Titel.
Neu ist das nicht,immerhin knapp 4 Jahre alt.

Hauptsache reißerisch gell.

benny

arno
arno
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von arno
als Antwort auf benny vom 24.03.2010, 17:57:51
Hallo, benny,

der eingestellte Bezugsartikel ist aus dem aktuellen Heft
"Capital" und somit noch keine 4 Jahre alt.

Für die Themen benutze ich in der Tat eine Suchmaschine.

Viele Grüße
arno

Anzeige

benny
benny
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von benny
als Antwort auf arno vom 24.03.2010, 18:05:49
Mir ist es aber schon länger als 4 Jahre bekannt, vielen anderen wahrscheinlich auch.

benny
fenna
fenna
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von fenna
als Antwort auf arno vom 24.03.2010, 17:48:58
das vermögen eines pflegebedürftigen wird auch bei uns in österreich hergenommen. das finde ich aber in ordnung.
kinder und enkel brauchen bei uns aber nicht mehr zu bezahlen. die steiermark war das letzte bundesland wo dieses gesetz gefallen ist.
für eine arbeitskollegin von mir kam das aber zu spät. sie musste für ihre mutter 300€ zuzahlen, und ausserdem noch für windeln und pflegemittel (cremen etc) extra.
das war sehr bitter, da sie keine große rente hat. ihre mutter war 6jahre lang eine lebende tote. da war es wohl zu verstehen, dass sie für das ableben ihrer mutter gebetet hat.
benny
benny
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von benny
als Antwort auf fenna vom 24.03.2010, 19:31:55
Die Freibeträge sind bei uns recht hoch, da muss es schon ein überdurchschnittliches Einkommen haben um zur Kasse gebeten zu werden.

benny

Anzeige

usabima
usabima
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von usabima
als Antwort auf benny vom 24.03.2010, 20:42:28
in meinem Bekanntenkreis gibt es etliche Leute, die für die Eltern zahlen müssen -

der Selbstbehalt bei den Einkünften der Kinder ist 1400 Euro, was darüber hinaus ist, "darf" hälftig zur Finanzierung herangezogen werden.

Auch mich hat das örtliche Sozialamt nach dem Einzug meiner Eltern ins Pflegeheim schon angeschrieben wegen der Angaben zu meinen finanziellen Verhältnissen und sie wollten dann auch gleich noch die aktuelle Adresse von "Kind 2" haben (warum nicht auch von Kind 3 und 4 entzieht sich meiner Kenntnis)

ich hab vorsorglich (und weil ich froh war, doch in den vielen Kisten mit Unterlagen von meinen Eltern alles gefunden zu haben, alle vier Sterbeurkunden eingereicht - die von meiner Mutter auch gleich, denn sie ist leider noch im Februar eingeschlafen)

Wie es weiter geht, weiss ich noch nicht -

Usabima
benny
benny
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von benny
als Antwort auf usabima vom 24.03.2010, 22:48:50
Es gibt diverse Freibeträge die von Fall zu Fall Anwendung finden,laß dich am besten bei einem Vertrauensmann von VDK unentgeltlich beraten.

Gruß
benny
GiaMoon
GiaMoon
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von GiaMoon
als Antwort auf benny vom 24.03.2010, 22:57:21
Ich arbeite in einem Pflegeheim und dort habe ich eine Patientin die ihrem Sohn vor zwei Jahren Geld geschenkt hat. Besagte Patientin war zu dieser zeit noch Mobil und lebte in einer eigenen Wohnung. Nach einem Unfall kam sie zu uns ins Heim, da sie sich nicht mehr selbständig versorgen kann. Ihre Rente reicht für die Heimkosten nicht aus, somit wurde ein Antrag beim Sozialamt gestellt. Ende vom Lied: der Sohn muss das geschenkte Geld zurückzahlen, ansonsten verklagt ihn das Sozialamt.
L.G. Gia Moon
olga64
olga64
Mitglied

Re: Die Pflegefalle !
geschrieben von olga64
als Antwort auf usabima vom 24.03.2010, 22:48:50

[/indent]der Selbstbehalt bei den Einkünften der Kinder ist 1400 Euro, was darüber hinaus ist, "darf" hälftig zur Finanzierung herangezogen werden.[indent]


Ganz so einfach ist es nicht: da Steuererklärungen als Basis genommen werden und diese von Ehepaaren gemeinsam abgegeben werden, bezahlen oft noch Schwiegersöhne und -töchter mit.
Als der Punkt bei unserer Mutter auftauchte, führten mein Bruder und ich ein entsprechendes GEspräch. Meine Mutter hatte nur eine kleine eigene und nicht sehr üppige Witwenrente (mein Vater verstarb recht jung und war durch die Kriegswissen kein langer Beitragszahler). Meinem Bruder wurde im Gegensatz zu mir das Studium von der Mutter finanziert. Als klar war, was auf uns zukam (sie war im Pflegeheim, bezog aber auch Leistungen aus der Pflegeversicherung) einigten wir uns auf den monatlichen Zuschuss; diese Kosten konnten wir unsererseits ja wieder steuerlich berücksichtigen. Olga


Anzeige