Soziales Caritas Gemeinschafts-Stiftung sichert über Generationen hinweg soziale Arbeit in Stuttgart
Liebe eleonore,
Sie haben bis jetzt immer eine Antwort von mir bekommen.
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gemeinschaft
Sie haben bis jetzt immer eine Antwort von mir bekommen.
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gemeinschaft
hätte es einen besseren zeitpunkt als gerade jetzt, auf Stiftungen im eigenen ländle hinzuweisen, elo?
ich zitiere aus der von dir genannten seite der Caritas:
da werden durch das schlupfloch Stiftung, variantenreiche möglichkeiten geboten...natüüüürlich unter dem deckmäntelchen der sozialen aufgaben...dem Staat steuern zu entziehen oder sollte ich genauer schreiben, zu hinterziehen ?
Stiftungen im ausland, wie wurde da krakeelt und verurteilt; aber Stiftungen im inland, steuern zu sparen, datt ist okay?
frau kann nur staunen!
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pilli
ich zitiere aus der von dir genannten seite der Caritas:
Welche Steuervorteile erzielen Sie?
Zustiftungen oder eigene Treuhandstiftungen werden vom Staat mit großzügigen Steuervorteilen belohnt. Bis zu 1 Millionen € können Sie stiften und steuerlich zum Abzug bringen. Nähere Informationen unter Steuerliche Vorteile .
da werden durch das schlupfloch Stiftung, variantenreiche möglichkeiten geboten...natüüüürlich unter dem deckmäntelchen der sozialen aufgaben...dem Staat steuern zu entziehen oder sollte ich genauer schreiben, zu hinterziehen ?
Stiftungen im ausland, wie wurde da krakeelt und verurteilt; aber Stiftungen im inland, steuern zu sparen, datt ist okay?
frau kann nur staunen!
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pilli
Unfassbar.
Bitte lesen Sie doch mal was da steht.
Die steuerlichen Vorteile sind durch Gesetze geregelt, die der Staat verabschiedet hat.
Diese Vorteile haben alle Stiftungen in Deutschland.
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gemeinschaft
Die steuerlichen Vorteile sind durch Gesetze geregelt, die der Staat verabschiedet hat.
eben; eben gemeinschaft,
ich nannte es ja zu recht und nicht ohne grund: Schlupfloch Stiftung! geld stinkt eben nicht, das wissen so manche...nicht nur der Herr Zumwinkel und andere...
was ist daran so unfassbar?
der versuch ist noch nicht strafbar, die trennung von kirche und staat geschickt auszuhebeln, wie mart schon bemerkte!
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pilli
Engagement wird erleichtert!
Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Im Fokus der Gesetzesreform stehen Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. Um dem Reformziel „die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern“ näher zu kommen, wurde das Spendenrecht vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat an der Reform intensiv und erfolgreich mitgewirkt. Insbesondere für gemeinnützige Stiftungen sieht die Reform weitreichende Verbesserungen vor. In der Tendenz dürfte das neue Gesetz dazu führen, dass das Grundstockvermögen bereits bestehender Stiftungen weiter gestärkt und neue Stiftungen mit einem höheren Grundstockvermögen ausgestattet werden. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. 1. 2007 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von 307.000 Euro auf eine Million Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht sich auf einheitlich 20% (§ 10b Absatz 1 Sätze 1 und 2 EStG).
Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist betragsmäßig von 100 Euro auf 200 Euro angehoben worden.
Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß §52 Absatz 2 AO ist um neue Zwecke erweitert worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen, können für gemeinnützig erklärt werden.
Die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben.
Der Haftungssatz für unrichtig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen sinkt von 40 Prozent auf 30 Prozent der Zuwendungen (§ 10b Absatz 4 Satz 3 EStG).
Ein allgemeiner Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 500 Euro wird eingeführt.
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gemeinschaft
Am 21. September 2007 hat der Bundesrat das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Im Fokus der Gesetzesreform stehen Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht. Um dem Reformziel „die Zivilgesellschaft zu stärken und bürgerschaftliches Engagement zu fördern“ näher zu kommen, wurde das Spendenrecht vereinfacht und Bürokratie abgebaut. Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat an der Reform intensiv und erfolgreich mitgewirkt. Insbesondere für gemeinnützige Stiftungen sieht die Reform weitreichende Verbesserungen vor. In der Tendenz dürfte das neue Gesetz dazu führen, dass das Grundstockvermögen bereits bestehender Stiftungen weiter gestärkt und neue Stiftungen mit einem höheren Grundstockvermögen ausgestattet werden. Das Gesetz ist rückwirkend zum 1. 1. 2007 in Kraft getreten.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Der Sonderausgabenabzugsbetrag für Zuwendungen in das Grundstockvermögen von gemeinnützigen Stiftungen erhöht sich von 307.000 Euro auf eine Million Euro und gilt nun auch für Zustiftungen nach dem ersten Gründungsjahr.
Die Höchstgrenze für den Spendenabzug von bisher 5 bzw. 10% des Gesamtbetrages der Einkünfte erhöht sich auf einheitlich 20% (§ 10b Absatz 1 Sätze 1 und 2 EStG).
Der Verzicht auf den Nachweis für Kleinspenden ist betragsmäßig von 100 Euro auf 200 Euro angehoben worden.
Der Katalog der gemeinnützigen Zwecke gemäß §52 Absatz 2 AO ist um neue Zwecke erweitert worden; Zwecke, die darin nicht enthalten sind, gemäß ihrer Zielsetzung diesen aber entsprechen, können für gemeinnützig erklärt werden.
Die Besteuerungsgrenze für die wirtschaftliche Betätigung gemeinnütziger Körperschaften wird von 30.678 Euro auf 35.000 Euro Einnahmen im Jahr angehoben.
Der Haftungssatz für unrichtig ausgestellte Zuwendungsbestätigungen und fehlverwendete Zuwendungen sinkt von 40 Prozent auf 30 Prozent der Zuwendungen (§ 10b Absatz 4 Satz 3 EStG).
Ein allgemeiner Steuerfreibetrag für Einnahmen aus nebenberuflicher Tätigkeit im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 500 Euro wird eingeführt.
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gemeinschaft
nun hast du die katholisch, mit weihwasser besprenkelte maske abgenommen gemeinschaft...
und mir u.a. in einer pn mitgeteilt:
hihi...da zittere ich jetzt aber; und wage dennoch zu fragen, wird der prozess dann auch aus den spenden der Stiftung gezahlt? falls ja...himmel...watt da so alles mit den spendengeldern bezahlt wird?!
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pilli
und mir u.a. in einer pn mitgeteilt:
Ich werde den Betreiber des Forums informieren und dann die Staatsanwaltschaft informieren.
hihi...da zittere ich jetzt aber; und wage dennoch zu fragen, wird der prozess dann auch aus den spenden der Stiftung gezahlt? falls ja...himmel...watt da so alles mit den spendengeldern bezahlt wird?!
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pilli
...nur noch peinlich was sich hier einige Damen leisten....,fernab jeglicher "kontruktiver Kritik"...!!!
gutgelaunt
gutgelaunt
Das ist mein letzter Eintrag hier.
Ich war gerne bereit konstruktiv zu diskutieren, doch das muss sich niemand gefallen lassen.
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gemeinschaft
Ich war gerne bereit konstruktiv zu diskutieren, doch das muss sich niemand gefallen lassen.
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gemeinschaft
staatsanwaltschaft???
strafanzeige wegen nachfragen, und skepsis zu haben???
da werden die damen und herren staatsanwälte was zum lachen bekommen.
aber so kann man versuchen, leute , die nicht blindlings was abkaufen , mundtot zu machen.
nur ein nebeneffekt wird vergessen, so agierende mitglieder eine gemeinnützige organisation tragen nicht unbedingt bei, um vertrauen zu gewinnen.
@gutgelaunt
ich hatte fragen, keine *konTRuktive kritik*.
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eleonore
strafanzeige wegen nachfragen, und skepsis zu haben???
da werden die damen und herren staatsanwälte was zum lachen bekommen.
aber so kann man versuchen, leute , die nicht blindlings was abkaufen , mundtot zu machen.
nur ein nebeneffekt wird vergessen, so agierende mitglieder eine gemeinnützige organisation tragen nicht unbedingt bei, um vertrauen zu gewinnen.
@gutgelaunt
ich hatte fragen, keine *konTRuktive kritik*.
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eleonore
Re: wußte ich es doch...:-)
mach et juuutt, gemeinschaft!
bei gelegenheit werde ich für dich und deine prozesshanseleien ein kerzchen aufstellen im hillijen Kölner Dom!
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pilli
bei gelegenheit werde ich für dich und deine prozesshanseleien ein kerzchen aufstellen im hillijen Kölner Dom!
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pilli